Seit Sommer 2019 ist es soweit. Auf den Straßen und Gehwegen der deutschen Großstädte tummeln sich die elektrischen Gefährte. Ob im Anzug auf dem Weg zur Arbeit, mit Fotoapparat während des Städtetrips oder auf dem Nachhauseweg von der Kneipe: Deutschland fährt E-Scooter.
Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ermöglichte im Sommer 2019 den E-Scootern freie Fahrt. E-Scooter, die eine Straßenzulassung haben, dürfen nun auf deutschen Straßen benutzt werden.
Bereits ab 12 Jahren wird das Fahren der E-Scooter künftig erlaubt sein. Von 12 bis 14 Jahren dürfen jedoch nur die „kleineren“ Modelle der Scooter gefahren werden, die eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h aufweisen. Ab 14 Jahren darf mit bis zu 20 km/h gefahren werden.
Das Fahrzeug muss selbstbalancierend sein, mit oder ohne Sitz und eine Haltestange aufweisen. Es darf höchstens 55 kg ohne Fahrer wiegen und grundsätzlich eine Maximalleistung von 500 Watt haben. Bestimmte Maße müssen ebenfalls eingehalten werden (max. 70cm x 140cm x 200 cm BxHxL).
Nein, hier gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder. Da die Höchstgeschwindigkeit 20km/h nicht überschreiten darf, können die E-Scooter ohne Führerschein gefahren werden.
Braucht ein E-Scooter eine Versicherung?
Ja. Wie bei Mofas oder Motorrollern muss am hinteren Bereich des Scooters eine kleine Versicherungsplakette angebracht werden. Die Kosten der Versicherung siedeln sich im Bereich der Versicherung eines Mopeds an, d.h. bei ca. 40 Euro pro Jahr.
Nein, auch hier gilt dasselbe wie für Fahrräder. Trotzdem ist das Tragen eines Helms und Knie- bzw. Ellenbogenschonern zu empfehlen.
Innerorts müssen Sie mit einem Scooter, der für mehr als 12 km/h ausgelegt ist, auf dem Radweg fahren bzw. auf der Straße, falls kein Radweg vorhanden ist.
Mit den kleineren Modellen bis zu 12 km/h dürfen Sie generell auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone fahren. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Fußgänger auf den Gehwegen Vorrang haben.
Die Kommunen können jedoch bestimmte Gehwege oder Radwege für alle E-Scooter freigeben mit dem oben angezeigten Verkehrsschild „E-Scooter frei“.
Wer unerlaubt auf Gehwegen mit dem Roller unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen.
Hier gilt dasselbe wie für Fahrradfahrer: Ist eine Fahrradampel vorhanden, so ist diese zu beachten. Ansonsten gilt die Ampel der Autofahrer, nicht die Ampel der Fußgänger für E-Scooter.
Zusammengeklappt dürfen E-Scooter als Handgepäck kostenlos in allen öffentlichen Nachverkehrsmitteln mitgenommen werden.
Es darf auch bei Unterschreitung des zulässigen Gesamtgewichts nur eine Person auf dem E-Scooter fahren.
Für das Fahren von E-Scootern gelten die Promillegrenzwerte wie beim Autofahren. Ab 0,5‰ ist daher von einer Ordnungswidrigkeit auszugehen, ab 1,1‰ in der Regel von einer Straftat. Für Fahrer in der Probezeit ist zu beachten, dass die 0,0‰ Grenze gilt, auch beim Fahren eines E-Scooters!
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