Wir gehen für Sie bis zum Bundesgerichtshof (BGH)! Die Revision ist die letzte Möglichkeit, um ein Urteil im Strafrecht anzugreifen.
Wenn Sie ein Strafurteil bekommen haben, haben Sie nur 1 Woche Zeit, um Revision einzulegen. Wenden Sie sich sofort an einen Anwalt & Verteidiger für Revisionsrecht. Wir beraten Sie gern und führen Ihre Revision. Jetzt anfragen.
Ob der Sachverhalt richtig ist oder eine Zeugenaussage falsch, kann in der Revision nicht angegriffen werden. Es wird nur geklärt, ob das Urteil rechtlich korrekt ist.
In Revisionsverfahren geht es nicht mehr um Prozesstaktik, sondern um Recht. Sie brauchen einen Anwalt an Ihrer Seite, der fundierte rechtliche Kenntnisse im Strafrecht hat und auf dem neuesten Stand der Wissenschaft ist.
Unser Team arbeitet sehr nahe mit Wissenschaftlern zusammen. Unsere Partnerin Dr. Jasmin Haider ist eine der besten Juristinnen ihres Jahrgangs und publiziert regelmäßig in renommierten wissenschaftlichen Medien.
Das Verfassen einer Revision gegen Urteile im Strafrecht erfordert beste Rechtskenntnisse & akribisches Arbeiten. Bei uns finden Sie Recht & Wissenschaft vereint.
Revision kann gegen folgende Urteile eingelegt werden:
Melden Sie sich unverzüglich bei uns, wir beraten Sie.
Wichtig: Sie haben nur 1 Woche Zeit, um Revision einzulegen.
Jetzt Kontakt aufnehmenDie Berufung ist im Unterschied zur Revision eine 2. Tatsacheninstanz. Das gesamte Gerichtsverfahren wird noch einmal aufgerollt mit Beweisaufnahme und Zeugen. Neue Beweismittel können in der Berufung vorgebracht werden.
Bei der Revision können keine neuen Beweise vorgelegt werden. Es werden nur Rechtsfragen überprüft, d.h. ob das Gericht das Recht richtig angewandt hat.
Noch Fragen? Wir beraten SieOb Sie einen Antrag auf Berufung oder Revision einreichen können, hängt davon ab, welches Gericht in erster Instanz entschieden hat: Bei einem Landgericht gibt es nur die Möglichkeit der Revision, bei einem Amtsgericht sind sowohl die Revision als auch die Berufung möglich.
Nein. Die Revision ist keine Tatsacheninstanz. Der Sachverhalt des Urteils, das angegriffen wird, ist festgeschrieben. Es werden nur Rechtsfehler erörtert.
Hat die Revision Erfolg, wird das angegriffene Urteil ganz oder zum Teil aufgehoben.
Füllen Sie das Kontaktformular aus, schreiben Sie eine Email oder rufen Sie uns an ☎089 523 88 0 88. Wir verteidigen Sie.