Wir verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht.
Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle Straftatbestände, die im Bereich der Wirtschaft liegen, z.B.:
Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei, Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft als Beschuldigter eine Aussage zu machen.
Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Wir können Akteneinsicht nehmen und eine Strategie für Ihren Fall erarbeiten.
Kontaktieren Sie unsNein. Strafbar können sich nur natürliche Personen, d.h. Menschen machen. Bei Unternehmen können sich Führungskräfte, d.h. Manager in vielen Fällen strafbar machen. Für Ihr berufliches Fehlverhalten müssen Sie möglicherweise mit Ihrer persönlichen Freiheit bezahlen.
Weitere InfosNeben der Vertretung von Einzelpersonen in strafrechtlichen Verfahren bieten wir auch die Beratung von Unternehmen an. Dabei werden wir entweder präventiv tätig und versuchen, strafrechtliche Risiken innerhalb des Unternehmens aufzudecken (Compliance) oder führen interne Untersuchungen und Ermittlungen, um Straftaten innerhalb eines Unternehmens aufzuarbeiten.
Nehmen Sie Kontakt aufFüllen Sie das Kontaktformular aus, schreiben Sie eine Email oder rufen Sie uns an ☎089 523 88 0 88. Wir verteidigen Sie.