Bei uns sind Sie genau richtig. Unser Team: Kfz-Meister, Anwalt & Strafverteidiger unter einem Dach.
Nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten auch am Abend und am Wochenende.
Wir sind Ihre Spezialisten in München für Straf- und Verkehrsrecht:
✓ Bußgeldbescheid
✓ Blitzer
✓ Führerscheinentzug
✓ Unfallflucht
✓ Fahren ohne Fahrerlaubnis
✓ Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr
✓ Führerscheinentzug
✓ Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
✓ Strafverfahren
Wir verteidigen Sie bei Straftaten & Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Kontaktieren Sie uns über unserer Kontaktformular, per Email oder telefonisch ☎ 089 523 88 0 88.
Es ist zu unterscheiden zwischen dem Führerschein als Dokument / Karte und der Fahrerlaubnis. Der Führerschein bescheinigt, dass der Inhaber ein bestimmtes Fahrzeug führen darf, d.h. eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Fahrerlaubnis wird durch Ablegen der Führerscheinprüfung erlangt und ist eine staatliche Zulassung.
Bei einem Fahrverbot wird nur der Führerschein für eine bestimmte Zeit (1 bis 6 Monate) verwahrt. Die Fahrerlaubnis erlischt nicht. Nach Ablauf der Zeit kann der Führerschein abgeholt werden und wieder gefahren werden.
Beim Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Zulassung zum Führen von Fahrzeugen komplett. Der Führerschein muss auch abgegeben werden. Nach Ablauf einer bestimmten Zeit muss die Fahrerlaubnis und der Führerschein komplett neu beantragt werden, evtl. mit MPU.
Ja. Fahrverbot und Führerscheinentzug können beide mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor Gericht kombiniert werden. Ein Fahrverbot kann auch in einem Bußgeldbescheid verhängt werden. Um genau zu sein: Ein Fahrverbot (§ 44 StGB) ist eine sog. Nebenstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) ist eine Maßregel (§ 69 StGB).
Das Fahrverbot ist das mildere Mittel. Ein Fahrverbot kann für 1 bis 6 Monate angeordnet werden.
Ein Fahrverbot kann als Nebenstrafe in einem Urteil bei jeder Straftat verhängt werden (1 - 6 Monate) Dabei muss es sich nicht um eine Straftat im Straßenverkehr handeln!
Ein Fahrverbot kann auch in einem Bußgeldbescheid angeordnet werden (1 - 3 Monate), z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
Die Fahrerlaubnis wird für mindestens 6 Monate entzogen.
Ein Führerscheinentzug ist nur bei Verkehrsstraftaten möglich . Dazu zählen:
Wer zu schnell fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Als Strafe wird in aller Regel eine Geldbuße verhängt und in bestimmten Fällen zusätzlich auch ein Fahrverbot (1 - 3 Monate) und Punkte.
Mit Punkten ist normalerweise ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zu rechnen.
Ein Fahrverbot droht in der Regel ab 41 km/h außerorts und 31 km/h innerorts. Wurden innerhalb der letzten 12 Monate mehrere Geschwindigkeitsverstöße begangen, droht bereits ab 26 km/h über dem Limit ein Fahrverbot.
Fragen zum Bußgeldkatalog?Bußgeldbescheid mit Fahrverbot. Hier heißt es: Schnell handeln! Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen. Wenden Sie sich sofort an uns, wir sind Ihr Anwalt für Strafrecht & Verkehrsstrafrecht in München.
Ein Fahrverbot lässt sich oft vermeiden!
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, d.h. falsch.
Wir können durch Akteneinsicht Ihren Fall detailliert prüfen und mögliche Fehler im Bescheid herausfinden. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern im Verkehrsstrafrecht in München.
Durch die Unterstützung von einem Anwalt für Verkehrsstrafrecht kann ein Fahrverbot in manchen Fällen in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden. Wir beraten Sie gern über Ihre Chancen im Verkehrsstrafrecht. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in München oder rufen Sie uns an. Wir bieten auch Videoberatung an.
In bestimmten Härtefällen kann das Gericht davon überzeugt werden, dass das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umgewandelt wird. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn Ihre berufliche Existenz durch das Fahrverbot gefährdet ist. Wir können Sie als Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht in München zum Vorliegen eines Härtefalls beraten.
Vereinbaren Sie einen BeratungsterminFüllen Sie das Kontaktformular aus, schreiben Sie eine Email oder rufen Sie uns an ☎089 523 88 0 88. Wir verteidigen Sie.