Wir begegnen Schadensersatz- und Schmerzensgeld-
forderungen effektiv!

ARZTHAFTUNG
Arzthaftungsrecht
Schadensersatz- und Schmerzensgeld
Das Recht der Arzthaftung hat eine besondere Bedeutung im Medizinrecht und stellt einen der Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Wir vertreten im Arzthaftungsrecht ausschließlich Behandler, d.h. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Hebammen, Pflegepersonal.
Dem Behandler wird in einem Arzthaftungsprozess ein Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler oder Organisationsfehler vorgeworfen, der auf Seiten des Patienten zu einem Schaden geführt hat.
Ein Fall im Arzthaftungsrecht kann mehrere rechtliche Bereiche betreffen: der Arzthaftungsprozess betrifft das zivilrechtliche Verfahren, bei dem vom betroffenen Arzt in der Regel Schadensersatz, Schmerzensgeld oder der Ersatz von Heilungskosten gefordert werden.
Daneben kann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, beispielsweise wegen fahrlässiger Tötung oder gefährlicher Körperverletzung gegen den Arzt geführt werden. Wir stehen in diesem Fall auch im Arztstrafrecht als Verteidiger an Ihrer Seite.
Zudem kann ein Arzthaftungsprozess auch ein berufsrechtliches Verfahren nach sich ziehen, ggf. ist der Verlust der Approbation zu befürchten.
Es erwartet Sie Chefbehandlung in einer modernen Kanzlei, Vertretung vor Gericht aus Überzeugung, einfache Kommunikation & absolute Verschwiegenheit.