Dr. Jasmin HAIDER
Anwalt Steuerstrafrecht München
Tel. 089 523 88 0 88 24h Notrufnummer
Steuerhinterziehung & Steuerstrafrecht
Verteidigung von Privatpersonen & Unternehmen
Im Steuerstrafrecht greifen Strafrecht & Wirtschaft ineinander. Das Steuerstrafrecht ist ein äußerst komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet. Eine unsachgemäße Handhabung steuerlicher Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen haben, darunter erhebliche Geldstrafen, strafrechtliche Verfolgung und sogar Freiheitsstrafen.
Wir verfügen über ein hochspezialisiertes Netzwerk von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zur Verteidigung von Steuerstraftaten. Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmen
- wenn sie mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung konfrontiert sind
- bei der Vorbereitung und Einreichung einer Selbstanzeige, um Straffreiheit zu erlangen
- bei steuerlichen Betriebsprüfungen oder
- wenn gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde
Dabei arbeiten wir eng mit unseren Mandanten zusammen, um eine umfassende Kenntnis ihrer geschäftlichen und persönlichen Umstände zu erlangen.
Steuerhinterziehung setzt voraus, dass falsche oder lückenhafte Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht werden. Die steuerrelevanten Angaben einer Person oder eines Unternehmens müssen demnach zu einem Steuerschaden führen, d.h. die Person oder das Unternehmen versucht absichtlich Steuern zu vermeiden oder zu reduzieren (Steuerverkürzung) oder aber nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen.
Steuerhinterziehung setzt dabei eine absichtliche und vorsätzliche Handlung voraus. Unachtsamkeiten oder versehentliche Fehler bei der Steuererklärung werden nicht zwangsläufig als Steuerhinterziehung betrachtet. In der Praxis entstehen hier oft Probleme, lassen Sie sich daher frühzeitig beraten.
Unterschieden wird zwischen sog. „einfacher“ Steuerhinterziehung (z.B. bei Nichterklärung von Einkünften oder falschen Angaben) und Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall (Steuerschaden von mehr als 50.000 € z.B. bei verdeckten Geschäften oder der Manipulation von Ausgaben). Die Höhe der Strafen unterscheiden sich deutlich.
Wurden Sie mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung konfrontiert? Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Steuerstrafrecht in München! Wir verfügen über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung auf diesem komplexen Gebiet, schützen Ihre Rechte und verteidigen Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich!
In Deutschland ist die Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO) als Straftatbestand definiert. Die möglichen Strafen für Steuerhinterziehung in Deutschland können wie folgt aussehen:
- Geldstrafe (bei einfacher Steuerhinterziehung) – Die Höhe der Geldstrafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Ausmaß der Hinterziehung, der Dauer des Verstoßes, den hinterzogenen Steuerbeträgen und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten
- Freiheitsstrafe: In schweren Fällen von Steuerhinterziehung kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Dauer der Freiheitsstrafe hängt von der Schwere des Vergehens ab. Bei einfacher Steuerhinterziehung kann eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre betragen, bei besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe auf bis zu 10 Jahre erhöht werden. Ein besonders schwerer Fall liegt beispielsweise bei Steuerhinterziehung von hohen Beträgen ab 50.000 EUR vor.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Strafen für Steuerhinterziehung von den spezifischen Umständen des Falls abhängen. Bei wiederholter oder besonders schwerer Steuerhinterziehung können die Strafen erhöht werden. Zudem können auch weitere rechtliche Konsequenzen wie der Verlust von steuerlichen Vergünstigungen oder berufsrechtliche Maßnahmen eintreten.
In jedem Fall gilt: Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung, handeln Sie schnell!
Eine Selbstanzeige kann dazu führen, dass keine Strafe verhängt wird, sofern sie rechtzeitig und vollständig erfolgt und zu einer vollständigen Nachzahlung der hinterzogenen Steuern führt. Die Selbstanzeige muss jedoch vor einer behördlichen Prüfung oder einem Ermittlungsverfahren erfolgen.
Die Voraussetzungen einer wirksamen und strafbefreienden Selbstanzeige sind demnach hoch. Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz (SchwarzGBekG) sind die Voraussetzungen zudem deutlich erhöht und erschwert worden.
Hier ist größte Vorsicht geboten!
Eine unvollständige oder zum falschen Zeitpunkt abgegebene Selbstanzeige kann zum Eigentor werden. Wenden Sie sich deshalb unbedingt vorab an einen Anwalt für Steuerstrafrecht in München.
Als erfahrene Anwälte für Steuerstrafrecht in München können wir Ihre individuelle Situation sorgfältig prüfen und Sie über die Vor- und Nachteile einer Selbstanzeige informieren. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine wirksame Selbstanzeige zu erstellen und helfen Ihnen bei der Einschätzung der möglichen rechtlichen Konsequenzen.
Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung oder anderer Steuerstraftaten eröffnet, sollten Sie dies nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich dringend an einen Anwalt für Steuerstrafrecht in München wenden.
Wir stehen Ihnen persönlich und engagiert zur Seite. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, erläutern Ihnen den Ablauf des Ermittlungsverfahrens, prüfen Beweise und analysieren Ihre individuelle Situation. Falls es zu einer Anklageerhebung kommt oder ein Strafverfahren unvermeidbar ist, übernehmen wir Ihre Verteidigung und setzen uns für Ihre Interessen vor Gericht ein.
Bei einer Hausdurchsuchung, vorläufigen Festnahme oder Vorladung zur Vernehmung: Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen unbedingt Gebrauch! Sie sind nicht verpflichtet, den Ermittlungsbehörden Fragen zu beantworten oder Informationen preiszugeben, die gegen Ihre Interessen sprechen könnten.
Kontaktieren Sie in einem solchen Fall sofort Ihren Anwalt für Steuerstrafrecht in München. Wir bieten Ihnen hierfür einen 24h Notfallservice: ☎ 089 523 88 0 88.
Es erwartet Sie Chefbehandlung in einer modernen Kanzlei, Strafverteidigung aus Überzeugung, einfache Kommunikation & absolute Verschwiegenheit.