Sebastian HAIDER
Elektroauto Reichweite zu gering?
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E-Autos & Reichweite:
FAQ
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Mit seinen Plug-in-Hybriden kombinieren die Automobilhersteller Benzinmotor mit Elektromotor. Mit dem Elektromotor kann das Auto rein elektrisch gefahren werden, bis der Akku leer ist. Der Benzinmotor schaltet sich dann dazu. Der Akku kann an der Steckdose aufgeladen werden, daher der Name „Plug-in“ (engl. für „Einstecken“)
Die Idee: rein elektrisch im Stadtverkehr, mit starkem Motor ohne Beschränkung der Reichweite auf Langstrecke.
Eine gute Idee, ABER: Die von den Herstellern angegebene Reichweite für das rein elektrische Fahren wird von vielen Plug-in-Hybrid Modellen bei Weitem nicht erreicht!
WLTP = Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure
Die Ermittlung der rein elektrischen Reichweite erfolgt nach gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen. Der Fahrzyklus WLTP wurde im Jahr 2018 eingeführt und löst den alten Zyklus NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ab.
Seit 2021 müssen in Deutschland alle Plug-in-Hybrid Fahrzeuge mit WLTP-Werten ausgewiesen werden.
Der gesamte Fahrzyklus des WLTP dauert ca. 30 Minuten. Die Streckenlänge beträgt beim WLTP 23km. In der Prüfkammer ist eine Temperatur von 23° C vorgegeben.
NEFZ = Neuer Europäischer Fahrzyklus
Vor Einführung des WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) wurde die rein elektrische Reichweite eines Plug-in-Hybrid Fahrzeugs nach dem Fahrzyklus NEFZ ermittelt und angegeben.
Der gesamte Fahrzyklus des NEFZ dauert ca. 20 Minuten. Die Streckenlänge beträgt beim NEFZ 11 km. In der Prüfkammer ist eine Temperatur von 20 – 30° C vorgegeben.
Grundsätzlich können alle Hersteller von Plug-in-Hybrid Autos betroffen sein. Wenn die angegebene rein elektrische Reichweite von der tatsächlichen Reichweite erheblich abweicht, kann Ihr Fahrzeug mangelhaft sein. Jeder Einzelfall muss einer Prüfung unterzogen werden. Wir beraten Sie bei Fragen rund um Ihr Plug-in-Hybrid Fahrzeug.
Wenn Ihr Elektroauto oder Plug-in-Hybrid eine zu geringe elektrische Reichweite hat, kann dies einen Mangel darstellen. Nach dem deutschen Kaufrecht haben Sie als Käufer Mängelrechte. Sie können Nachbesserung, d.h. ein neues Auto oder Reparatur verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom Vertrag zurücktreten. Sie geben Ihr Auto zurück und erhalten den Kaufpreis zurück, abzüglich Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer.
Jeder Einzelfall muss einer Prüfung unterzogen werden. Wir beraten Sie bei Fragen rund um Ihr Fahrzeug.
Reichweite zu gering: Betroffene Autos
Wir prüfen Ihren Fall
Grundsätzlich können alle Elektroautos und Plug-in-Hybrid Modelle betroffen sein. Hierfür ist eine Prüfung Ihres individuellen Einzelfalls erforderlich.



