Der Kampf um die Approbation ist der Kampf um die berufliche Existenz.

Als Arzt kann Ihre Approbation widerrufen werden, wenn Sie sich als unwürdig oder unzuverlässig zur Berufsausübung erweisen.

Der Widerruf der Approbation gefährdet Ihre berufliche Existenz. Deshalb erfordert ein solches Widerrufsverfahren einen entschiedenen Kampf gegen den Verlust Ihrer Approbation.

Als Kanzlei in München vertreten wir Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Angehörige aller Heilberufe. Rechtsanwältin Dr. Jasmin Haider ist als Partnerin der Kanzlei und Strafverteidigerin schwerpunktmäßig im Medizinrecht tätig.

Sofort handeln! Ist Ihre Approbation in Gefahr, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Medizinrecht einschalten.

Widerruf der Approbation

Kampf um die berufliche Existenz

Werden Sie strafrechtlich rechtskräftig verurteilt, drohen Ihnen auch berufsrechtliche Konsequenzen, da Ihre Approbation entzogen werden kann. Wir können Sie als Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger in München im Arzt- und Medizinstrafrecht gegen den Verlust Ihrer Approbation verteidigen.

Nicht nur Verurteilungen aus dem Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts können zum Widerruf Ihrer Approbation führen! Alle strafrechtlichen Verurteilungen, auch ohne Bezug zu Ihrer Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeut können als Folge den Widerruf Ihrer Approbation haben. Es genügt, wenn Sie sich eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Wir verteidigen Sie als Kanzlei für Strafrecht in München auch in einem Approbationswiderrufsverfahren im Arzt- und Medizinrecht.

Zwar setzt angesichts der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG die Annahme von Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit die relativ hohe Hürde voraus, dass Sie als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeut durch Ihr Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzen, das für die Ausübung Ihres Berufes unabdingbar nötig ist. Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das bei Würdigung aller Umstände seine weitere Berufsausübung als untragbar erscheinen lässt.

Lassen Sie sich in einem Strafverfahren auf jeden Fall von einem Strafverteidiger beraten und verteidigen – es geht um Ihre berufliche Zukunkft. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt und Verteidiger in München im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht beratend und vertretend zur Seite. Jetzt anfragen.

Als Arzt kann Ihre Approbation widerrufen werden, wenn Sie sich als unwürdig oder unzuverlässig zur Berufsausübung erweisen.

Der Widerruf der Approbation gefährdet Ihre berufliche Existenz. Deshalb erfordert ein solches Widerrufsverfahren einen entschiedenen Kampf gegen den Verlust Ihrer Approbation.

Als Kanzlei in München vertreten wir Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Angehörige aller Heilberufe. Rechtsanwältin Dr. Jasmin Haider ist als Partnerin der Kanzlei und Strafverteidigerin schwerpunktmäßig im Medizinrecht tätig.

Wir kämpfen für Ihre berufliche Existenz

Sofort handeln! Ist Ihre Approbation in Gefahr, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Medizinrecht einschalten.

Die Begriffe Approbation und Zulassung bzw. Kassenzulassung werden oftmals verwechselt.

Wer in Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben will, bedarf der Approbation als Arzt.

Die Kassenzulassung bzw. Zulassung als Vertragsarzt ermöglicht Ärzten, eine bestimmte Gruppe von Patienten zu behandeln. Dabei handelt es sich um gesetzlich krankenversicherte Patienten. Einen Anspruch auf die Zulassung als Vertragsarzt haben alle approbierten Ärzte, die die im SGB V und in der Ärzte-ZV genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Wir stehen Ihnen als Kanzlei in München im Arztrecht und Medizinrecht beratend und vertretend zur Seite.

Auch die kassenärztliche Zulassung kann entzogen werden. Dies setzt voraus, dass der Arzt in gröblicher Weise seine vertragsärztlichen Pflichten verletzt hat. Die Entziehung der Kassenzulassung ist in § 95 Abs. 6 1 SGB V geregelt.

Die Verurteilung wegen einer Straftat kann die Entziehung der kassenärztlichen Zulassung begründen. Sprechen Sie uns gern an, wir beraten und vertreten Sie, wenn Ihre Kassenzulassung in Gefahr ist.

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Im Kampf für Ihr Recht

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