Streit im Erbfall, Pflichtteil, Erbengemeinschaft:
Wir schaffen Struktur, sichern Informationen und setzen Ansprüche konsequent durch.
Rechtsanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Steuerrecht
Maître en droit
Soforthilfe bei Streit im Erbfall
Im Erbrecht entscheidet oft die Frühphase: Wer Unterlagen und Informationen sichert, bleibt handlungsfähig. Wer abwartet, verliert Zeit und Verhandlungsposition.
Checkliste Soforthilfe bei Streit im Erbfall:
-
Dokumente sichern: Testament, Erbvertrag, Kontoauszüge, Depots, Krypto-Wallets, Verträge, Schriftwechsel
-
Fristen im Blick: Pflichtteil, Anfechtung, Verjährung: nichts „auf gut Glück“ laufen lassen
-
Nachlassbestand klären: Immobilien, Schließfächer, Krypto-Wallets, Konten, Beteiligungen, Schenkungen der letzten Jahre
-
Kommunikation strukturieren: Wer spricht mit wem? Was wird dokumentiert?
-
Keine vorschnellen Zugeständnisse/Verzichte ohne belastbare Bewertung
-
Strategie festlegen: außergerichtlich verhandeln und konsequent durchsetzen (Stufenklage etc).
Diese Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall – sie dienen der Orientierung.
Q&A
Was ist in Pflichtteilsfällen der häufigste Engpass?
Nicht die Quote, sondern die Information: Nachlassverzeichnis, Konten/Depots, Schenkungen und die Bewertung (Immobilie/Unternehmen). Ohne Faktenbasis ist eine Lösung selten möglich.
Wann sollte ich anwaltliche Hilfe holen?
Spätestens wenn die Auskunft verweigert wird, Bewertungen streitig sind, Fristen laufen oder Fronten verhärtet sind. Frühzeitige Struktur ist nicht „unnötig hart“, sondern Voraussetzung für eine saubere Lösung. Eine erbrechtliche Beratung ist zu jeder Zeit möglich.
Unsere Schwerpunkte im Erbrecht
Pflichtteil & Pflichtteilsergänzung
Auskunft, Bewertung, lebzeitige Schenkungen – strukturierte Durchsetzung in streitigen Fällen.
> mehr erfahren
Erbengemeinschaft & Erbauseinandersetzung
Konflikte lösen, Nachlass ordnen, Ansprüche sichern – außergerichtlich oder gerichtlich.
Auskunft / Nachlassverzeichnis / Wertermittlung
Der wirtschaftliche Kern vieler Erbfälle: Informationen beschaffen, Werte belastbar klären.
Testament / Erbvertrag / Nachlassplanung
Gestaltung zur Konfliktvermeidung: klare Regelungen, steuerliche Schnittstellen im Blick.
Testamentsvollstreckung
Rechte sichern, Umsetzung prüfen, Konflikte in der Abwicklung steuern.
Deutsch-französisches Erbrecht (FR/DE)
Zuständigkeit, anwendbares Recht, Durchsetzung – sauber strukturiert.
Schnittstellen: Erbrecht / Steuerrecht / Strafrecht
In Erbfällen spielen steuerliche Verfahren gelegentlich eine entscheidende Rolle – etwa bei Erbschaftsteuerbescheiden, Schenkungen oder der Frage, wie Sachverhalte gegenüber Finanzbehörden einzuordnen sind. Wenn zu einem Nachlasskonflikt ein steuerliches Streit- oder Strafverfahren hinzukommt, ist eine abgestimmte Strategie wichtig.
-
Erbschaftsteuer & streitige Verfahren → mehr erfahren
-
Steuerstrafrecht → mehr erfahren
Keine Erstellung von Steuererklärungen oder laufende Deklarationsberatung; Schwerpunkt: Verteidigung und streitige Verfahren.
So läuft die Zusammenarbeit ab
1. Erstberatung (Honorarbasis)
Einordnung der Lage, Fristen, Risiken, nächste Schritte. Umfang und Honorar stimmen wir vorab transparent ab.
2. Informations- und Bewertungsphase
Nachlassbestand, Auskunft, Schenkungen, Wertermittlung (Immobilie/Unternehmen).
3. Lösung oder Durchsetzung
Verhandeln mit klarer Linie und konsequente (gerichtliche) Durchsetzung.
Typische Situationen im Erbrecht
Pflichtteil wird „hingehalten“
Auskunft fehlt, Nachlassverzeichnis unklar – ohne Faktenbasis keine Verhandlung.
Erbengemeinschaft blockiert
Keine Einigung über Verkauf / Nutzung / Abwicklung – Struktur schafft Bewegung.
Immobilie / Unternehmen im Nachlass
Bewertung wird zum Streitkern – belastbare Wertermittlung ist entscheidend.
Internationaler Bezug (FR/DE)
Zuständigkeit und Recht früh klären, es drohen Zeitverlust, Vollstreckungsprobleme und Verjährung.
Honorar & Transparenz
Erbrechtliche Streitigkeiten erfordern saubere Sachverhaltsarbeit und -bewertung. Die Erstberatung erfolgt auf Honorarbasis. Umfang und Kosten stimmen wir vorab transparent ab.
-
Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundensatz) oder Pauschale oder RVG, je nach Mandat/Verfahrensstand
-
Klare Honorarabsprache vor Beauftragung
-
Keine kostenlose Ersteinschätzung
Wie ist das Ergebnis der Erstberatung?
Die Erstberatung dient dazu, einen Überblick über die Rechtslage zu geben. Ziel ist ein strukturierter Fahrplan: welche Auskünfte/Bewertungen benötigt werden, welche Fristen relevant sind und welche Durchsetzungsstrategie sinnvoll ist.
Häufige Fragen zum Erbrecht
Kurzantwort: Wenn Fristen laufen, Auskunft verweigert wird, mehrere Erben beteiligt sind oder die Situation eskaliert. Frühzeitige Struktur verhindert oft spätere Nachteile.
Eine spezialisierte Anwältin für Erbrecht hilft, rechtliche Fehler zu vermeiden und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Kurzantwort: Einordnung der Ausgangslage, Klärung der Ziele, relevante Fristen/Unterlagen, nächste Schritte (z. B. Auskunft, Bewertung, Verhandlungsstrategie). Erstberatung auf Honorarbasis.
Kurzantwort: Testament/Erbvertrag (falls vorhanden), Sterbeurkunde, vorhandene Schreiben, Angaben zu Konten/Immobilien/Depots, familiäre Konstellation, grobe Zeitleiste. Wenn nichts vorliegt: trotzdem kommen – wir strukturieren, was benötigt wird.
Die Abrechnung erfolgt auf Honorarbasis, transparent vorab vereinbart; je nach Mandat auch nach RVG und Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung möglich. Keine kostenlose Ersteinschätzung.
Die Fristen hängen vom Thema ab (z. B. Pflichtteil/Verjährung/Anfechtung). Wer zu lange wartet, verliert oft Druckmittel oder ein Rechtsverlust droht – daher Fristen früh prüfen lassen.
Meist braucht es zunächst Transparenz (Nachlassbestand, Werte, Nutzung) und dann eine klare Vorgehensstruktur (Verhandlung/Teilungsplan, notfalls Durchsetzung).
Kurzantwort: Zuerst ist die Faktenbasis entscheidend: Nachlassbestand, Schenkungen, Bewertung. Danach kann man verhandeln oder Ansprüche konsequent durchsetzen.
Ja. Unsere Kanzlei mit Sitz in München berät und vertritt Mandanten bundesweit im Erbrecht – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz sowie vor allen deutschen Gerichten.
Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten im streitigen Erbrecht, insbesondere bei Pflichtteil, Auskunft und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Häufig ist der wirtschaftliche Kern die Bewertung von Immobilien, Unternehmen oder Schenkungen – hier ist strukturierte Sachverhaltsarbeit entscheidend.
Als Maître-en-droit begleite ich zudem deutsch-französische Erbfälle.
Beratungssprachen: Deutsch, Französisch, Englisch
Vertraulichen Beratungstermin anfragen
Schildern Sie uns Ihr Anliegen kurz – wir melden uns zeitnah mit einem Terminvorschlag.
Erstberatung auf Honorarbasis, transparent nach Umfang und Komplexität.
Tel: 089 523 88088 · E-Mail: mail@haider.legal



