Kein Tatnachweis beim Parkverstoss – Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte bei Strafzetteln

Parkverstöße sind eine häufige Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, die zu Bußgeldern und mittlerweile auch zu Punkten in Flensburg führen können. 

Parkverbotsschild mit Abschleppzeichen
Parkverstoß – Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen mit Fachanwaltskanzlei & Kfz-Meister. Wir verteidigen Sie auch bei einem Strafzettel. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an: mail@haider.legal oder telefonisch unter 089 / 523 88088.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte von „Parksündern“ gestärkt.

HAIDER Rechtsanwälte – Fachanwaltskanzlei mit Kfz-Meister & Anwälten verraten in diesem Beitrag, ob es sich lohnt, gegen einen Strafzettel vorzugehen. Hier erfahren Sie die wichtigsten Infos über die wichtigsten Aspekte von Parkverstößen, den damit verbundenen Bußgeldern und Verteidigungsmöglichkeiten. Wir prüfen zudem kostenlos Ihren Bußgeldbescheid. Hier geht’s zur Prüfung.

Übersicht:

  1. Häufige Parkverstöße
  2. Welche Konsequenzen drohen beim Falschparken? Bußgeld und Punkte
  3. Rechtslage und Verteidigungsmöglichkeiten beim Parkverstoß
  4. Bußgeldbescheid wegen Parkverstoß erhalten?
  5. Gute Nachrichten für Falschparker: Verfassungsgericht stärkt Rechte von Autofahrern
  6. Halterhaftung kann bestehen bleiben
  7. FAQ

Häufige Parkverstöße

Wer einen Parkverstoß begeht, handelt ordnungswidrig und kann dafür bestraft werden. Die häufigsten Parksünden sind: 

Überschreiten der Höchstparkdauer: 

In vielen Städten gibt es Bereiche, in denen die Parkdauer begrenzt ist. Das Überschreiten dieser Höchstparkdauer kann zu einem Bußgeld führen. Typische Orte sind Kurzzeitparkzonen in Innenstädten.

Parken ohne gültigen Parkschein: 

In Zonen mit Parkscheinpflicht müssen Autofahrer einen gültigen Parkschein lösen und sichtbar im Fahrzeug platzieren. Ein fehlender oder abgelaufener Parkschein führt ebenfalls zu einem Bußgeld.

Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen: 

Das Parken auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist in der Regel verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet. Dies gilt insbesondere in Bereichen, die für Fußgänger und Radfahrer reserviert sind.

Parken vor Einfahrten und in Halteverboten: 

Das Parken vor privaten Einfahrten, in Feuerwehrzufahrten oder in gekennzeichneten Halteverboten ist strikt verboten. Solche Verstöße werden nicht nur mit Bußgeldern, sondern manchmal auch mit dem Abschleppen des Fahrzeugs geahndet.

Parken auf Behindertenparkplätzen: 

Behindertenparkplätze sind für Menschen mit entsprechenden Parkausweisen reserviert. Unberechtigtes Parken auf diesen Plätzen zieht hohe Bußgelder nach sich.

Bußgeldbescheid, Blitzer, Fahrverbot, Verkehrsstrafrecht: Das Bild zeigt einen Leitkegel auf dunkler Fahrbahn.

Bußgeldbescheid oder Strafzettel wegen Parkverstoß erhalten? Lassen Sie hier Ihren Bußgeldbescheid kostenlos vom Anwalt prüfen.

Welche Konsequenzen drohen beim Falschparken? Bußgeld & Punkte

Bei einem Parkverstoß droht eine Geldbuße bis zu 100 Euro. Die Höhe des Bußgelds für Parkverstöße variiert je nach Schwere des Verstoßes und der Stadt oder Gemeinde. Einige typische Bußgelder sind:

  • Überschreiten der Höchstparkdauer: 10 bis 30 Euro, abhängig von der Überschreitungsdauer.
  • Parken ohne gültigen Parkschein: 10 bis 40 Euro, je nach Dauer des Verstoßes.
  • Parken auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen: 20 bis 30 Euro.
  • Parken in Halteverboten oder vor Einfahrten: 15 bis 35 Euro, bei Behinderung des Verkehrs auch höher.
  • Parken auf Behindertenparkplätzen: 55 Euro.

Den gesamten Bußgeldkatalog finden Sie hier.

Achtung:

In schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen können zusätzlich Punkte in Flensburg eingetragen werden. Zudem kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, was zusätzliche Kosten verursacht.

Rechtslage und Verteidigungsmöglichkeiten beim Parkverstoß

Autofahrer haben das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid wegen Falschparken Einspruch einzulegen. Dies sollte gut begründet sein und durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen.

Als Fachanwaltskanzlei vereinen wir Kfz-Meister, Anwälte und eine Fachanwältin für Strafrecht unter einem Dach. Wir sind spezialisiert im Verkehrsrecht tätig und kennen die Vorgehensweisen beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens. 

Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage der Täterschaft, besonders wenn der Fahrzeughalter nicht der tatsächliche Fahrer war.

Bußgeldbescheid wegen Parkverstoß erhalten?

Wir legen für Sie Einspruch ein und führen das Verfahren. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die Kommunikation mit der Versicherung. Reagieren Sie sofort, die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen nach Zugang des Bescheids. Lassen Sie jetzt Ihren Bußgeldbescheid vom Anwalt prüfen.

Gut zu wissen: Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken mittlerweile auch die Kosten eines Anwalts bei der Verteidigung Parkverstößen. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gern. Lassen Sie hier Ihren Bußgeldbescheid vom Anwalt prüfen.

Gute Nachrichten für Falschparker: Verfassungsgericht stärkt Rechte von Autofahrern

Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 17.05.2024, Az. 2 BvR 1457/23) unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Beweisführung. In diesem Fall wurde ein Bußgeldbescheid von 30 EUR wegen einer vermeintlichen Parkzeitüberschreitung aufgehoben, da die Verurteilung allein auf der Haltereigenschaft beruhte, ohne ausreichende Beweise für die tatsächliche Täterschaft.

Das Amtsgericht Siegburg hatte seine Entscheidung allein auf die Haltereigenschaft des Beschwerdeführers gestützt, ohne ausreichende Beweise für seine tatsächliche Täterschaft. Eine solche Vorgehensweise verstößt jedoch gegen das Willkürverbot, da sie nicht sachgerecht und nachvollziehbar ist. Ein Rückschluss auf die Täterschaft aufgrund der Haltereigenschaft allein ist nicht zulässig, so das Bundesverfassungsgericht. 

Halterhaftung kann bestehen bleiben

Trotzdem kann der Halter des falsch geparkten PKW unter Umständen zur Kasse gebeten werden: Das Gesetz sieht vor, dass der Halter eines Kfz die Verfahrenskosten und Anwaltskosten zu tragen hat, wenn derjenige, der den Verstoß begangen hat, nicht oder nur mit unangemessenem Aufwand ermittelt werden könnte (§ 25a StVG). Die Verfahrenskosten liegen derzeit bei knapp 25 Euro. In vielen Fällen übernehmen die Rechtsschutzversicherungen diese Kosten.

FAQ

Welche Strafen drohen bei einem Parkverstoß?

Bei einem Parkverstoß drohen Bußgelder bis zu 100 Euro und mittlerweile auch Punkte in Flensburg. 

Kann ich mich gegen einen Strafzettel wehren?

Ja, Sie können Einspruch einlegen. Wenden Sie sich hierfür an eine Fachanwaltskanzlei. Wir prüfen Ihren Bescheid.

Kann ich meinen Bußgeldbescheid prüfen lassen?

Ja, unsere Fachanwaltskanzlei prüft Ihren Bußgeldbescheid im Straßenverkehr, z.B. wegen Falschparken und legt nach Ihrem Wunsch für Sie Einspruch ein. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Stichworte: Bußgeld, Falschparken, Parkverstoß, Halterhaftung, Strafzettel, Bußgeldbescheid, Einspruch bei Parkverstoß, Bildquelle.

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Parkverstöße sind eine häufige Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, die zu Bußgeldern und mittlerweile auch zu Punkten in Flensburg führen können. 

Parkverbotsschild mit Abschleppzeichen
Parkverstoß – Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen mit Fachanwaltskanzlei & Kfz-Meister. Wir verteidigen Sie auch bei einem Strafzettel. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an: mail@haider.legal oder telefonisch unter 089 / 523 88088.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte von „Parksündern“ gestärkt.

HAIDER Rechtsanwälte – Fachanwaltskanzlei mit Kfz-Meister & Anwälten verraten in diesem Beitrag, ob es sich lohnt, gegen einen Strafzettel vorzugehen. Hier erfahren Sie die wichtigsten Infos über die wichtigsten Aspekte von Parkverstößen, den damit verbundenen Bußgeldern und Verteidigungsmöglichkeiten. Wir prüfen zudem kostenlos Ihren Bußgeldbescheid. Hier geht’s zur Prüfung.

Übersicht:

  1. Häufige Parkverstöße
  2. Welche Konsequenzen drohen beim Falschparken? Bußgeld und Punkte
  3. Rechtslage und Verteidigungsmöglichkeiten beim Parkverstoß
  4. Bußgeldbescheid wegen Parkverstoß erhalten?
  5. Gute Nachrichten für Falschparker: Verfassungsgericht stärkt Rechte von Autofahrern
  6. Halterhaftung kann bestehen bleiben
  7. FAQ

Häufige Parkverstöße

Wer einen Parkverstoß begeht, handelt ordnungswidrig und kann dafür bestraft werden. Die häufigsten Parksünden sind: 

Überschreiten der Höchstparkdauer: 

In vielen Städten gibt es Bereiche, in denen die Parkdauer begrenzt ist. Das Überschreiten dieser Höchstparkdauer kann zu einem Bußgeld führen. Typische Orte sind Kurzzeitparkzonen in Innenstädten.

Parken ohne gültigen Parkschein: 

In Zonen mit Parkscheinpflicht müssen Autofahrer einen gültigen Parkschein lösen und sichtbar im Fahrzeug platzieren. Ein fehlender oder abgelaufener Parkschein führt ebenfalls zu einem Bußgeld.

Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen: 

Das Parken auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist in der Regel verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet. Dies gilt insbesondere in Bereichen, die für Fußgänger und Radfahrer reserviert sind.

Parken vor Einfahrten und in Halteverboten: 

Das Parken vor privaten Einfahrten, in Feuerwehrzufahrten oder in gekennzeichneten Halteverboten ist strikt verboten. Solche Verstöße werden nicht nur mit Bußgeldern, sondern manchmal auch mit dem Abschleppen des Fahrzeugs geahndet.

Parken auf Behindertenparkplätzen: 

Behindertenparkplätze sind für Menschen mit entsprechenden Parkausweisen reserviert. Unberechtigtes Parken auf diesen Plätzen zieht hohe Bußgelder nach sich.

Bußgeldbescheid, Blitzer, Fahrverbot, Verkehrsstrafrecht: Das Bild zeigt einen Leitkegel auf dunkler Fahrbahn.

Bußgeldbescheid oder Strafzettel wegen Parkverstoß erhalten? Lassen Sie hier Ihren Bußgeldbescheid kostenlos vom Anwalt prüfen.

Welche Konsequenzen drohen beim Falschparken? Bußgeld & Punkte

Bei einem Parkverstoß droht eine Geldbuße bis zu 100 Euro. Die Höhe des Bußgelds für Parkverstöße variiert je nach Schwere des Verstoßes und der Stadt oder Gemeinde. Einige typische Bußgelder sind:

  • Überschreiten der Höchstparkdauer: 10 bis 30 Euro, abhängig von der Überschreitungsdauer.
  • Parken ohne gültigen Parkschein: 10 bis 40 Euro, je nach Dauer des Verstoßes.
  • Parken auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen: 20 bis 30 Euro.
  • Parken in Halteverboten oder vor Einfahrten: 15 bis 35 Euro, bei Behinderung des Verkehrs auch höher.
  • Parken auf Behindertenparkplätzen: 55 Euro.

Den gesamten Bußgeldkatalog finden Sie hier.

Achtung:

In schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen können zusätzlich Punkte in Flensburg eingetragen werden. Zudem kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, was zusätzliche Kosten verursacht.

Rechtslage und Verteidigungsmöglichkeiten beim Parkverstoß

Autofahrer haben das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid wegen Falschparken Einspruch einzulegen. Dies sollte gut begründet sein und durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen.

Als Fachanwaltskanzlei vereinen wir Kfz-Meister, Anwälte und eine Fachanwältin für Strafrecht unter einem Dach. Wir sind spezialisiert im Verkehrsrecht tätig und kennen die Vorgehensweisen beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens. 

Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage der Täterschaft, besonders wenn der Fahrzeughalter nicht der tatsächliche Fahrer war.

Bußgeldbescheid wegen Parkverstoß erhalten?

Wir legen für Sie Einspruch ein und führen das Verfahren. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die Kommunikation mit der Versicherung. Reagieren Sie sofort, die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen nach Zugang des Bescheids. Lassen Sie jetzt Ihren Bußgeldbescheid vom Anwalt prüfen.

Gut zu wissen: Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken mittlerweile auch die Kosten eines Anwalts bei der Verteidigung Parkverstößen. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gern. Lassen Sie hier Ihren Bußgeldbescheid vom Anwalt prüfen.

Gute Nachrichten für Falschparker: Verfassungsgericht stärkt Rechte von Autofahrern

Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 17.05.2024, Az. 2 BvR 1457/23) unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Beweisführung. In diesem Fall wurde ein Bußgeldbescheid von 30 EUR wegen einer vermeintlichen Parkzeitüberschreitung aufgehoben, da die Verurteilung allein auf der Haltereigenschaft beruhte, ohne ausreichende Beweise für die tatsächliche Täterschaft.

Das Amtsgericht Siegburg hatte seine Entscheidung allein auf die Haltereigenschaft des Beschwerdeführers gestützt, ohne ausreichende Beweise für seine tatsächliche Täterschaft. Eine solche Vorgehensweise verstößt jedoch gegen das Willkürverbot, da sie nicht sachgerecht und nachvollziehbar ist. Ein Rückschluss auf die Täterschaft aufgrund der Haltereigenschaft allein ist nicht zulässig, so das Bundesverfassungsgericht. 

Halterhaftung kann bestehen bleiben

Trotzdem kann der Halter des falsch geparkten PKW unter Umständen zur Kasse gebeten werden: Das Gesetz sieht vor, dass der Halter eines Kfz die Verfahrenskosten und Anwaltskosten zu tragen hat, wenn derjenige, der den Verstoß begangen hat, nicht oder nur mit unangemessenem Aufwand ermittelt werden könnte (§ 25a StVG). Die Verfahrenskosten liegen derzeit bei knapp 25 Euro. In vielen Fällen übernehmen die Rechtsschutzversicherungen diese Kosten.

FAQ

Welche Strafen drohen bei einem Parkverstoß?

Bei einem Parkverstoß drohen Bußgelder bis zu 100 Euro und mittlerweile auch Punkte in Flensburg. 

Kann ich mich gegen einen Strafzettel wehren?

Ja, Sie können Einspruch einlegen. Wenden Sie sich hierfür an eine Fachanwaltskanzlei. Wir prüfen Ihren Bescheid.

Kann ich meinen Bußgeldbescheid prüfen lassen?

Ja, unsere Fachanwaltskanzlei prüft Ihren Bußgeldbescheid im Straßenverkehr, z.B. wegen Falschparken und legt nach Ihrem Wunsch für Sie Einspruch ein. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Stichworte: Bußgeld, Falschparken, Parkverstoß, Halterhaftung, Strafzettel, Bußgeldbescheid, Einspruch bei Parkverstoß, Bildquelle.

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