Pflichtteil durchsetzen – Anwalt in München & bundesweit

Vertretung von Pflichtteilsberechtigten und Erben in streitigen Konstellationen – strukturiert, diskret und mit klarer Strategie.

Pflichtteilsfälle sind selten „nur eine Quote“. Entscheidend sind Auskunft, Nachlassverzeichnis, Schenkungen und belastbare Bewertungen – erst dann wird eine Einigung oder Durchsetzung möglich.

Auskunft verlangen & Nachlassverzeichnis konsequent aufsetzen
Schenkungen / Pflichtteilsergänzung sachgerecht prüfen
Bewertung von Immobilien/Unternehmen als wirtschaftlicher Kern
Verhandlung auf konkreter Zahlenbasis
Konsequente (gerichtliche) Durchsetzung

Rechtsanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Steuerrecht
Maître en droit

Kanzleisitz München · Mandate im Großraum München und bundesweit · Erstberatung auf Honorarbasis

Soforthilfe bei Pflichtteilsansprüchen

In Pflichtteilsfällen ist der Zeitfaktor oftmals entscheidend. Ziel ist eine schnelle, belastbare Faktenbasis: Nachlassbestand, Schenkungen und Bewertung.

Checkliste Soforthilfe bei Pflichtteilsansprüchen:

  1. Unterlagen sichern: Testament/Erbvertrag, Schreiben, Kontounterlagen, Verträge.

  2. Zeitleiste erstellen & Beteiligte identifizieren (wer ist pflichtteilsberechtigt)

  3. Nachlass grob erfassen: Immobilien, Schließfächer, Krypto-Wallets, Konten, Beteiligungen, wertvolle Gegenstände

  4. Schenkungen der letzten Jahre identifizieren: größere Übertragungen, insbesondere Immobilien/Anteile/Geldbeträge.

  5. Bewertungsthema früh sehen: Immobilien/Unternehmen sind häufig der wirtschaftliche Kern.

  6. Kommunikation strukturieren: Forderungen schriftlich, keine vorschnellen Zugeständnisse ohne Zahlenbasis.

Diese Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall – sie dienen der Orientierung.

Q&A Pflichtteil in der Praxis

Warum scheitern Verhandlungen über den Pflichtteil häufig früh?

Weil die Faktenbasis fehlt. Ohne Nachlassverzeichnis, Auskunft zu Konten/Depots und nachvollziehbare Bewertung wird nicht über Zahlen verhandelt, sondern über Vermutungen – und Fronten verhärten.

Was ist oft wichtiger als die Quote?

Nachlassumfang, Schenkungen und Bewertung. In vielen Fällen entscheidet die Bewertung von Immobilien oder Beteiligungen über den wirtschaftlichen Ausgang.

Muss ich sofort klagen?

Nicht zwingend. Häufig ist ein strukturiertes Vorgehen sinnvoll: Auskunft sichern, Bewertung klären, dann verhandeln – und erst bei Blockade konsequent die Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Pflichtteil kurz erklärt

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch bestimmter Angehöriger, wenn sie enterbt wurden oder weniger erhalten als ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

In der Praxis ist der Pflichtteil selten „reines Rechnen“: Entscheidend ist, welche Vermögenswerte tatsächlich zum Nachlass gehören, welche Verbindlichkeiten abzuziehen sind, ob Schenkungen zu berücksichtigen sind und wie Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen bewertet werden. Ein belastbares Ergebnis entsteht erst mit einer sauberen Faktenbasis. Anwaltliche Beratung und Vertretung sind hier oft entscheidend.

Pflichtteil berechnen

Die wesentlichen Schritte

Für eine belastbare Pflichtteilsberechnung braucht es eine nachvollziehbare Zahlenbasis. Typischer Ablauf:

1. Nachlassbestand erfassen

z.B. Konten/Depots, Immobilien, Beteiligungen, sonstige Vermögenswerte

2. Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigen

z.B. Schulden, Beerdigungskosten, Ergebnis: Nettonachlasswert.

3. Relevante Schenkungen prüfen

Schenkungen zu Lebzeiten können den Wert des Pflichtteils erhöhen (Pflichtteilsergänzungsanspruch).

4. Bewertung klären

Häufig wirtschaftlicher Kern bei Immobilien/Unternehmen.

5. Quote berechnen und Anspruch beziffern

Erst dann ist eine seriöse Verhandlung über Zahlungen möglich.

Pflichtteilsrechner

Orientierung zur Pflichtteilsquote

Pflichtteilsrechner
Ihr Pflichtteil (Orientierung):
Quote:
Betrag:

Das Ergebnis aktualisiert sich automatisch nach Ihren Angaben und ist eine erste Orientierung – es ersetzt keine Rechtsberatung und bildet Sonderkonstellationen (z. B. Adoption, Voreheliche Kinder, Erbverzicht, Gütergemeinschaft, Patchwork-Konstellationen) nicht vollständig ab. Für eine belastbare Bezifferung sind Nachlassverzeichnis, Schenkungen und Bewertung maßgeblich.

Typische Streitpunkte beim Pflichtteil (München & bundesweit)

Auskunft wird verzögert oder verweigert

Ohne Nachlassverzeichnis und Belege fehlt die Grundlage – hier beginnt der Konflikt häufig.

Verhandlung ohne Zahlenbasis

Wer ohne belastbare Zahlen verhandelt, verliert häufig seine Position – Struktur schafft Optionen und Sicherheit.

Immobilie oder Unternehmen im Nachlass

Bewertung ist oft der wirtschaftliche Kern – nachvollziehbare Ansätze/ Gutachten sind entscheidend.

Schenkungen werden „nicht erwähnt“

Übertragungen zu Lebzeiten können Anspruch auf Pflichtteilsergänzung auslösen und müssen geprüft werden.

Wir erwirken die Auskunft strukturiert, koordinieren Bewertungsfragen (Immobilie/Unternehmen) und führen Verhandlungen auf belastbarer Zahlenbasis.

Vorgehen: Von der Faktenbasis zur Lösung

Je strukturierter der Start, desto größer die Optionen.

1. Ausgangslage & Ziel klären

Pflichtteilsberechtigung, Konstellation, relevante Fristen und Kommunikationslinie.

2. Auskunft, Nachlassverzeichnis & Bewertung

Gezielte Auskunftsanforderung, Nachlasspositionen strukturieren, Bewertung klären.

3. Lösung oder Durchsetzung

Verhandeln mit belastbarer Zahlenbasis – oder konsequente gerichtliche Schritte bei Bedarf.

Vorbereitung auf die Erstberatung

Damit wir schnell eine belastbare Strategie entwickeln, hilft eine geordnete Übersicht. Wenn Ihnen nicht alles vorliegt: kein Problem – wir strukturieren gemeinsam, was beschafft werden muss.

Inhalt: Checkliste mit Unterlagen, Fragen und einer Übersicht, welche Informationen typischerweise für Auskunft, Bewertung und Anspruchsbezifferung benötigt werden. Dient nur der Vorbereitung – keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Honorar & Transparenz

Pflichtteilsmandate erfordern sorgfältige Sachverhaltsarbeit und Bewertung. Die Erstberatung erfolgt auf Honorarbasis; Umfang und Kosten werden vorab transparent abgestimmt.

  • Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundensatz) oder Pauschale oder RVG, je nach Mandat/Verfahrensstand

  • Klare Honorarabsprache vor Beauftragung

  • Keine kostenlose Ersteinschätzung

Wie ist das Ergebnis der Erstberatung?

Die Erstberatung dient dazu, einen Überblick über die Rechtslage zu geben. Ein konkreter Fahrplan ist das Ziel: welche Auskünfte und Unterlagen werden benötigt, wie sind Bewertungsthemen zu strukturieren und welche Strategie (Verhandlung/Durchsetzung) ist sinnvoll.

Häufige Fragen zum Pflichtteil

Typischerweise kommen nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner:in, Eltern) in Betracht. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, hängt von der konkreten Familien- und Nachlasskonstellation ab.

In der Regel beginnt es mit einem strukturierten Auskunftsverlangen und der Klärung des Nachlassbestands. Erst mit belastbaren Zahlen lässt sich seriös verhandeln oder durchsetzen.

Ein Nachlassverzeichnis listet Bestand und Verbindlichkeiten des Nachlasses auf. Ob ein privates oder notarielles Verzeichnis erforderlich ist, hängt von Fall und Streitlage ab.

Grundsätzlich haben Sie einen umfassenden Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch, um den Wert des Nachlasses zu ermitteln und Ihren Anspruch in Geld berechnen zu können. Ziel ist eine nachvollziehbare Aufstellung des Nachlasses und der relevanten Belege.

Schenkungen zu Lebzeiten können den Anspruch erhöhen. Ob und in welchem Umfang, hängt u. a. vom Zeitpunkt und der Art der Übertragung ab.

Bewertungen sind häufig der wirtschaftliche Kern bei Pflichtteilsfällen. Entscheidend ist ein nachvollziehbarer, belastbarer Ansatz – oft anhand von Sachverständigengutachten.

Der Pflichtteilsanspruch verjährt regelmäßig nach 3 Jahren. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und Kenntnis von Pflichtteilsberechtigung und Enterbung vorliegen. Spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall verjährt der Pflichtteilsanspruch, unabhängig von der Kenntnis.

In Streitfällen ist der Zeitpunkt der Kenntnis oft umstritten, deshalb sollten Fristen früh geprüft werden.

Wenn Auskunft verweigert wird, Bewertungen nicht nachvollziehbar sind oder Verhandlungen scheitern. Häufig ist eine stufenweise Vorgehensweise sinnvoll (Stufenklage), um zunächst Informationen zu sichern: Auskunft – Wertermittlung – Zahlung. Das ist oft effizienter als sofort „auf Zahlung“ zu klagen, wenn die Faktenbasis fehlt.

Die Kosten hängen vor allem vom Streitwert und dem Vergütungsmodell ab (z. B. Stundensatz oder RVG). Häufig ist ein stufenweises Vorgehen sinnvoll (Auskunft → Bewertung → Verhandlung/Zahlung), um den Pflichtteil belastbar zu beziffern.
> Erfahren Sie mehr zum Honorar in Pflichtteilsfällen

Mandantenstimmen

★★★★★ AUSGEZEICHNET 5,0

Pflichtteil klären – strukturiert und mit klarer Strategie

Wenn die Auskunft fehlt oder Bewertungen streitig sind, ist ein geordnetes Vorgehen entscheidend. Wir unterstützen Sie dabei, Pflichtteilsansprüche belastbar zu beziffern und konsequent durchzusetzen. Termine kurzfristig in München oder telefonisch/videobasiert bundesweit.

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