Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen: Neue Pflichten & Risiken für 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein neues Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht. 

Dieses Schreiben bringt bedeutende Neuerungen für Steuerpflichtige mit sich, insbesondere im Hinblick auf Steuererklärung, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Steuerpflichtige, die Kryptowährungen besitzen oder handeln, und erhöhen die steuerlichen Pflichten sowie das Risiko steuerstrafrechtlicher Ermittlungen.

Wir zeigen Ihnen als Fachanwaltskanzlei HAIDER Rechtsanwälte in München auf, was sich für Sie als Kryptoinvestor oder Unternehmen im Jahr 2025 ändert.

Unsere Partnerin Dr. Jasmin Haider, Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht, erklärt in diesem Beitrag, worauf Steuerpflichtige jetzt achten müssen, um Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen zu vermeiden und Probleme mit dem Finanzamt zu umgehen.

Übersicht:

  1. Kryptowerte sind steuerpflichtige Wirtschaftsgüter
  2. Erweiterte Steuererklärungspflichten – Risiko der Steuerhinterziehung
  3. Mitwirkungspflichten: Finanzamt verlangt lückenlose Nachweise
  4. Strenge Aufzeichnungspflichten für Krypto-Transaktionen
  5. Neue Regelungen zur Bewertung von Kryptowährungen – Steuerfallen vermeiden
  6. Fazit: Schützen Sie sich vor steuerstrafrechtlichen Konsequenzen
  7. FAQ

1. Kryptowerte sind steuerpflichtige Wirtschaftsgüter

✔️ Das BMF stellt klar: Kryptowährungen, Token und digitale Vermögenswerte gelten als Wirtschaftsgüter. Damit unterliegen sie bei Veräußerung, Nutzung und Ertragserzielung steuerlichen Regeln, die sich je nach Nutzung unterscheiden:

  • Mining & Staking: Einkünfte können als gewerblich oder als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG eingestuft werden.
    Wichtig: Bei der Einstufung als gewerbliche Einkünfte muss der Steuerpflichtige zusätzlich zur Einkommenssteuer auch die Gewerbesteuer bezahlen. 
  • Airdrops & Hard Forks: Neue Coins können steuerlich relevant sein.
  • Veräußerung von Kryptowährungen: Gewinne aus dem Verkauf innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig (§ 23 EStG). Die Steuerfreigrenze wurde auf 1.000 € pro Jahr erhöht.

2. Erweiterte Steuererklärungspflichten – Risiko der Steuerhinterziehung

✔️ Steuerpflichtige müssen ab sofort ihre Einkünfte aus Kryptowährungen in der Steuererklärung vollständig und korrekt angeben. Dazu zählen:

  • Einnahmen aus Mining, Staking, Lending und Masternodes
  • Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen (auch bei Tauschgeschäften gegen andere Kryptowährungen oder Dienstleistungen)
  • Erträge aus Security Token, die Kapitalforderungen vermitteln

Wer diese Angaben nicht macht oder unvollständige Erklärungen einreicht, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Das Finanzamt kann im Rahmen von Steuerprüfungen oder Verdachtsfällen auf Steuerhinterziehung die Kryptotransaktionen einsehen und nachverfolgen.

Wichtig: Hier drohen Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Lassen Sie sich daher über Ihre steuerlichen Pflichten im Bezug auf Kryptogewinne durch einen Fachanwalt beraten. 

3. Mitwirkungspflichten: Finanzamt verlangt lückenlose Nachweise

✔️ Das Finanzamt kann von Steuerpflichtigen verlangen, ihre Krypto-Transaktionen detailliert nachzuweisen. Das bedeutet:

  • Lückenlose Transaktionsnachweise aus Wallets und Handelsplattformen müssen vorliegen und aufbewahrt werden.
  • Steuerreports von Drittanbietern sind erlaubt, müssen aber schlussfolgernd und plausibel sein.
  • Einkäufe und Verkäufe müssen mit genauen Zeitpunkten, Beträgen und Umrechnungskursen dokumentiert werden.

Besonders betroffen sind Investoren, die auf dezentrale Finanzplattformen (DeFi) oder ausländische Handelsplattformen setzen. Hier gilt eine erweiterte Mitwirkungspflicht (§ 90 Abs. 2 AO).

4. Strenge Aufzeichnungspflichten für Krypto-Transaktionen

✔️ Wer Kryptowährungen besitzt oder damit handelt, muss nach dem neuen BMF-Schreiben nun detaillierte Aufzeichnungen führen. Das umfasst:

  • Eingangs- und Ausgangszeiten von Transaktionen.
  • Marktkurse zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Veräußerung.
  • Wallet-Adressen und zugehörige Transaktionshistorie.
  • Dokumentationen für Airdrops, Hard Forks oder Lending-Erträge.

Für zentrale Handelsplattformen (Kraken, Binance, Coinbase etc.) können Transaktionsprotokolle als Nachweis dienen. Wer nur DeFi nutzt, sollte regelmäßig Screenshots der Wallet-Transaktionen speichern.

Wichtig: bei fehlender Nachweisführung drohen Schätzungen durch das Finanzamt und steuerstrafrechtliche Ermittlungen.

Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung: Das Bild zeigt 100 Euro-Scheine.

Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zum Thema Steuerhinterziehung

5. Neue Regelungen zur Bewertung von Kryptowährungen – Steuerfallen vermeiden

✔️ Für die Besteuerung müssen Krypto-Transaktionen nach einem einheitlichen Bewertungsansatz erfolgen. Das Finanzamt akzeptiert:

  • Tagesdurchschnittskurs
  • Tageszeitkurs (z. B. 12:00 Uhr mittags)
  • Tagesschlusskurs

Wichtig: Die Bewertungsmethode für den Zeitpunkt der Anschaffungen und der Veräußerung muss gleich sein. Fehlerhafte Angaben können als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Fazit: Schützen Sie sich vor steuerstrafrechtlichen Konsequenzen

Das neue BMF-Schreiben verschärft die steuerlichen Pflichten für Kryptoinvestoren.  Wer seine Kryptoeinkünfte unvollständig oder nicht korrekt in der Steuererklärung deklariert, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und ein Steuerstrafverfahren.

Um Probleme zu vermeiden, sollten Steuerpflichtige ihre Transaktionen genau dokumentieren, Steuerreports plausibel erstellen und die neuen Bewertungsregeln beachten. Wir empfehlen allen Kryptoinvestoren, ihre Dokumentationsprozesse zu optimieren und sich steuerlich beraten zu lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Sie benötigen rechtlichen Beistand bei einem Steuerstrafverfahren wegen Kryptowährungen oder wollen sich beraten lassen?

HAIDER Rechtsanwälte in München ist auf Steuerstrafrecht und Steuerrecht spezialisiert. Unsere Partnerin  Dr. Jasmin Haider ist Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht und berät Unternehmen sowie Einzelpersonen bundesweit in steuerlichen Ermittlungsverfahren.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie schnell handeln. Wir unterstützen Sie diskret und professionell – vom Erstgespräch bis zur Verteidigung vor Gericht.

FAQ

Sind Kryptowährungen steuerpflichtig?

Ja, Kryptowährungen gelten als steuerpflichtige Wirtschaftsgüter. Gewinne aus deren Verkauf innerhalb eines Jahres unterliegen der Besteuerung gemäß § 23 EStG. Die Steuerfreigrenze wurde auf 1.000 € pro Jahr erhöht.

Welche Einkünfte aus Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden?

Folgende Einkünfte sind in der Steuererklärung anzugeben:
– Einnahmen aus Mining, Staking, Lending und Masternodes.
– Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen, einschließlich Tauschgeschäften gegen andere Kryptowährungen oder Dienstleistungen.
– Erträge aus Security Token, die Kapitalforderungen vermitteln.
Unvollständige oder fehlende Angaben können zu Nachzahlungen, Zinsen und steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen.

Welche Nachweise verlangt das Finanzamt für Krypto-Transaktionen?

Das Finanzamt kann detaillierte Nachweise verlangen, darunter:
– Lückenlose Transaktionsnachweise aus Wallets und Handelsplattformen.
– Steuerreports von Drittanbietern, sofern diese schlüssig und plausibel sind.
– Dokumentation von Einkäufen und Verkäufen mit genauen Zeitpunkten, Beträgen und Umrechnungskursen.
Besonders Nutzer von dezentralen Finanzplattformen (DeFi) oder ausländischen Handelsplattformen sollten auf eine sorgfältige Dokumentation achten.

Welche Risiken bestehen bei nicht angegebenen Krypto-Gewinnen?

Das Verschweigen von Krypto-Gewinnen kann zu steuerlichen Konsequenzen wie Nachzahlungen und Zinsen führen. Zudem besteht das Risiko strafrechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung, was zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen kann. 

Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen?

Steuerhinterziehung kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden, abhängig von der Schwere des Falls und von der Höhe des Steuerschadens. Zusätzlich drohen Nachzahlungen, Hinterziehungszinsen, berufsrechtliche und waffenrechtliche Konsequenzen sowie weitere finanzielle Belastungen. 

Kann eine Selbstanzeige vor Strafen auch bei Kryptowährungen schützen?

Grundsätzlich ja. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ermöglicht es, bisher nicht erklärte Erträge freiwillig offenzulegen und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es ist jedoch wichtig, dass die Selbstanzeige vollständig und rechtzeitig erfolgt. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem Fachanwalt zur Selbstanzeige beraten.

Stichworte: BMF-Schreiben vom 06.03.2025 „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“, Steuerhinterziehung, Kryptowährungen, Kryptoinvestor, Kryptogewinne, Krypto, Strafbarkeit, Steuerstrafverfahren, Ermittlungsverfahren, Steuerrecht, Strafrecht, Steuerstrafrecht, Strafverteidigung, Fachanwältin, München

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Steuerhinterziehung: Die 5 größten Mythen – und warum sie gefährlich sind – Fachanwältin klärt auf

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein neues Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht. 

Dieses Schreiben bringt bedeutende Neuerungen für Steuerpflichtige mit sich, insbesondere im Hinblick auf Steuererklärung, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Steuerpflichtige, die Kryptowährungen besitzen oder handeln, und erhöhen die steuerlichen Pflichten sowie das Risiko steuerstrafrechtlicher Ermittlungen.

Wir zeigen Ihnen als Fachanwaltskanzlei HAIDER Rechtsanwälte in München auf, was sich für Sie als Kryptoinvestor oder Unternehmen im Jahr 2025 ändert.

Unsere Partnerin Dr. Jasmin Haider, Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht, erklärt in diesem Beitrag, worauf Steuerpflichtige jetzt achten müssen, um Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen zu vermeiden und Probleme mit dem Finanzamt zu umgehen.

Übersicht:

  1. Kryptowerte sind steuerpflichtige Wirtschaftsgüter
  2. Erweiterte Steuererklärungspflichten – Risiko der Steuerhinterziehung
  3. Mitwirkungspflichten: Finanzamt verlangt lückenlose Nachweise
  4. Strenge Aufzeichnungspflichten für Krypto-Transaktionen
  5. Neue Regelungen zur Bewertung von Kryptowährungen – Steuerfallen vermeiden
  6. Fazit: Schützen Sie sich vor steuerstrafrechtlichen Konsequenzen
  7. FAQ

1. Kryptowerte sind steuerpflichtige Wirtschaftsgüter

✔️ Das BMF stellt klar: Kryptowährungen, Token und digitale Vermögenswerte gelten als Wirtschaftsgüter. Damit unterliegen sie bei Veräußerung, Nutzung und Ertragserzielung steuerlichen Regeln, die sich je nach Nutzung unterscheiden:

  • Mining & Staking: Einkünfte können als gewerblich oder als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG eingestuft werden.
    Wichtig: Bei der Einstufung als gewerbliche Einkünfte muss der Steuerpflichtige zusätzlich zur Einkommenssteuer auch die Gewerbesteuer bezahlen. 
  • Airdrops & Hard Forks: Neue Coins können steuerlich relevant sein.
  • Veräußerung von Kryptowährungen: Gewinne aus dem Verkauf innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig (§ 23 EStG). Die Steuerfreigrenze wurde auf 1.000 € pro Jahr erhöht.

2. Erweiterte Steuererklärungspflichten – Risiko der Steuerhinterziehung

✔️ Steuerpflichtige müssen ab sofort ihre Einkünfte aus Kryptowährungen in der Steuererklärung vollständig und korrekt angeben. Dazu zählen:

  • Einnahmen aus Mining, Staking, Lending und Masternodes
  • Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen (auch bei Tauschgeschäften gegen andere Kryptowährungen oder Dienstleistungen)
  • Erträge aus Security Token, die Kapitalforderungen vermitteln

Wer diese Angaben nicht macht oder unvollständige Erklärungen einreicht, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Das Finanzamt kann im Rahmen von Steuerprüfungen oder Verdachtsfällen auf Steuerhinterziehung die Kryptotransaktionen einsehen und nachverfolgen.

Wichtig: Hier drohen Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Lassen Sie sich daher über Ihre steuerlichen Pflichten im Bezug auf Kryptogewinne durch einen Fachanwalt beraten. 

3. Mitwirkungspflichten: Finanzamt verlangt lückenlose Nachweise

✔️ Das Finanzamt kann von Steuerpflichtigen verlangen, ihre Krypto-Transaktionen detailliert nachzuweisen. Das bedeutet:

  • Lückenlose Transaktionsnachweise aus Wallets und Handelsplattformen müssen vorliegen und aufbewahrt werden.
  • Steuerreports von Drittanbietern sind erlaubt, müssen aber schlussfolgernd und plausibel sein.
  • Einkäufe und Verkäufe müssen mit genauen Zeitpunkten, Beträgen und Umrechnungskursen dokumentiert werden.

Besonders betroffen sind Investoren, die auf dezentrale Finanzplattformen (DeFi) oder ausländische Handelsplattformen setzen. Hier gilt eine erweiterte Mitwirkungspflicht (§ 90 Abs. 2 AO).

4. Strenge Aufzeichnungspflichten für Krypto-Transaktionen

✔️ Wer Kryptowährungen besitzt oder damit handelt, muss nach dem neuen BMF-Schreiben nun detaillierte Aufzeichnungen führen. Das umfasst:

  • Eingangs- und Ausgangszeiten von Transaktionen.
  • Marktkurse zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Veräußerung.
  • Wallet-Adressen und zugehörige Transaktionshistorie.
  • Dokumentationen für Airdrops, Hard Forks oder Lending-Erträge.

Für zentrale Handelsplattformen (Kraken, Binance, Coinbase etc.) können Transaktionsprotokolle als Nachweis dienen. Wer nur DeFi nutzt, sollte regelmäßig Screenshots der Wallet-Transaktionen speichern.

Wichtig: bei fehlender Nachweisführung drohen Schätzungen durch das Finanzamt und steuerstrafrechtliche Ermittlungen.

Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung: Das Bild zeigt 100 Euro-Scheine.

Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zum Thema Steuerhinterziehung

5. Neue Regelungen zur Bewertung von Kryptowährungen – Steuerfallen vermeiden

✔️ Für die Besteuerung müssen Krypto-Transaktionen nach einem einheitlichen Bewertungsansatz erfolgen. Das Finanzamt akzeptiert:

  • Tagesdurchschnittskurs
  • Tageszeitkurs (z. B. 12:00 Uhr mittags)
  • Tagesschlusskurs

Wichtig: Die Bewertungsmethode für den Zeitpunkt der Anschaffungen und der Veräußerung muss gleich sein. Fehlerhafte Angaben können als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Fazit: Schützen Sie sich vor steuerstrafrechtlichen Konsequenzen

Das neue BMF-Schreiben verschärft die steuerlichen Pflichten für Kryptoinvestoren.  Wer seine Kryptoeinkünfte unvollständig oder nicht korrekt in der Steuererklärung deklariert, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und ein Steuerstrafverfahren.

Um Probleme zu vermeiden, sollten Steuerpflichtige ihre Transaktionen genau dokumentieren, Steuerreports plausibel erstellen und die neuen Bewertungsregeln beachten. Wir empfehlen allen Kryptoinvestoren, ihre Dokumentationsprozesse zu optimieren und sich steuerlich beraten zu lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Sie benötigen rechtlichen Beistand bei einem Steuerstrafverfahren wegen Kryptowährungen oder wollen sich beraten lassen?

HAIDER Rechtsanwälte in München ist auf Steuerstrafrecht und Steuerrecht spezialisiert. Unsere Partnerin  Dr. Jasmin Haider ist Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht und berät Unternehmen sowie Einzelpersonen bundesweit in steuerlichen Ermittlungsverfahren.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie schnell handeln. Wir unterstützen Sie diskret und professionell – vom Erstgespräch bis zur Verteidigung vor Gericht.

FAQ

Sind Kryptowährungen steuerpflichtig?

Ja, Kryptowährungen gelten als steuerpflichtige Wirtschaftsgüter. Gewinne aus deren Verkauf innerhalb eines Jahres unterliegen der Besteuerung gemäß § 23 EStG. Die Steuerfreigrenze wurde auf 1.000 € pro Jahr erhöht.

Welche Einkünfte aus Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden?

Folgende Einkünfte sind in der Steuererklärung anzugeben:
– Einnahmen aus Mining, Staking, Lending und Masternodes.
– Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen, einschließlich Tauschgeschäften gegen andere Kryptowährungen oder Dienstleistungen.
– Erträge aus Security Token, die Kapitalforderungen vermitteln.
Unvollständige oder fehlende Angaben können zu Nachzahlungen, Zinsen und steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen.

Welche Nachweise verlangt das Finanzamt für Krypto-Transaktionen?

Das Finanzamt kann detaillierte Nachweise verlangen, darunter:
– Lückenlose Transaktionsnachweise aus Wallets und Handelsplattformen.
– Steuerreports von Drittanbietern, sofern diese schlüssig und plausibel sind.
– Dokumentation von Einkäufen und Verkäufen mit genauen Zeitpunkten, Beträgen und Umrechnungskursen.
Besonders Nutzer von dezentralen Finanzplattformen (DeFi) oder ausländischen Handelsplattformen sollten auf eine sorgfältige Dokumentation achten.

Welche Risiken bestehen bei nicht angegebenen Krypto-Gewinnen?

Das Verschweigen von Krypto-Gewinnen kann zu steuerlichen Konsequenzen wie Nachzahlungen und Zinsen führen. Zudem besteht das Risiko strafrechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung, was zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen kann. 

Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen?

Steuerhinterziehung kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden, abhängig von der Schwere des Falls und von der Höhe des Steuerschadens. Zusätzlich drohen Nachzahlungen, Hinterziehungszinsen, berufsrechtliche und waffenrechtliche Konsequenzen sowie weitere finanzielle Belastungen. 

Kann eine Selbstanzeige vor Strafen auch bei Kryptowährungen schützen?

Grundsätzlich ja. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ermöglicht es, bisher nicht erklärte Erträge freiwillig offenzulegen und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es ist jedoch wichtig, dass die Selbstanzeige vollständig und rechtzeitig erfolgt. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem Fachanwalt zur Selbstanzeige beraten.

Stichworte: BMF-Schreiben vom 06.03.2025 „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“, Steuerhinterziehung, Kryptowährungen, Kryptoinvestor, Kryptogewinne, Krypto, Strafbarkeit, Steuerstrafverfahren, Ermittlungsverfahren, Steuerrecht, Strafrecht, Steuerstrafrecht, Strafverteidigung, Fachanwältin, München

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