Verteidigung im Steuerstrafverfahren – diskret, strukturiert und mit klarer Strategie. München und bundesweit.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwältin für Steuerrecht
Maître en droit
Soforthilfe bei Vorladung, Anhörung oder Steuerfahndung
In der Frühphase eines Steuerstrafverfahrens entstehen die meisten vermeidbaren Nachteile durch vorschnelle Kommunikation oder unstrukturierte Abgabe von Unterlagen. Sinnvoll ist ein klarer Start, bis Akteneinsicht vorliegt.
Checkliste Soforthilfe im Steuerstrafverfahren:
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Ruhe bewahren – keine spontanen Aussagen – auch nicht „kurz zur Klärung“ am Telefon.
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Schreiben sichern, Fristen notieren, Zuständigkeit klären (Finanzamt/BuStra/Steuerfahndung/Staatsanwaltschaft).
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Verteidigung kontaktieren. Keine Stellungnahmen, bevor Vorwurf und Aktenlage eingeordnet sind.
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Unterlagen sammeln und eine Chronologie erstellen (Zeitleiste + Belegliste).
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Kommunikationslinie mit Verteidiger festlegen.
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Akteneinsicht und Strategie mit Verteidiger (inkl. Abstimmung mit dem steuerlichen Verfahren).
Diese Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall – sie helfen, typische Frühphasenfehler zu vermeiden.
Q&A Frühphase
Soll ich auf ein Schreiben der Finanzverwaltung oder Steuerfahndung sofort reagieren?
In der Regel nicht. Spontane Aussagen oder „Korrekturen“ ohne Prüfung können Handlungsspielräume unnötig einschränken. Die strategische Linie wird mit Ihrer Verteidigung regelmäßig erst nach Akteneinsicht festgelegt.
Was ist die wichtigste Entscheidung in der Frühphase?
Oft nicht „was antworte ich“, sondern „wie sichere ich Optionen“. Dazu gehören Ihr Recht zu Schweigen, eine klare Kommunikationslinie, eine saubere Dokumentationsbasis und – falls ein Besteuerungsverfahren parallel läuft – eine abgestimmte Gesamtstrategie.
Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht
Verteidigung von Privatpersonen & Unternehmen
Steuerstrafrecht ist in der Praxis selten „nur Strafrecht“. Recht und Wirtschaft greifen ineinander. Entscheidend ist die Einordnung der Aktenlage, die strategische Kommunikation und die Abstimmung mit parallel laufenden Besteuerungsverfahren. Wir verteidigen Privatpersonen und Unternehmen in konfliktträchtigen Verfahren strukturiert und diskret.
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung (BuStra / Steuerfahndung / Staatsanwaltschaft)
- Begleitung bei Maßnahmen (Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung, Festnahme)
- Akteneinsicht, Analyse der Beweislage, Strategie und Einlassungskonzept
- Schriftverkehr, Schriftsätze, Verhandlungen und Verfahrenslösungen (je nach Lage)
- Selbstanzeige/steuerliche Berichtigung: Prüfung der Voraussetzungen, Vollständigkeit, Sperrgründe
- Parallelverfahren nach AO: Kommunikation mit Finanzamt, Einspruch, Finanzgericht
- Internationale Sachverhalte: Informationszugang, Zuständigkeiten, Durchsetzung
Keine Erstellung von Steuererklärungen oder laufende Deklarationsberatung; Schwerpunkt: Verteidigung und streitige Verfahren.
Warum ist die Abstimmung von Strafverfahren und Besteuerungsverfahren so wichtig?
Strafverfahren und Besteuerungsverfahren folgen unterschiedlichen Maßstäben, greifen aber faktisch ineinander. Eine abgestimmte Strategie reduziert das Risiko widersprüchlicher Kommunikation und hilft, Fristen und Optionen zu sichern. Ziel ist eine konsistente Linie gegenüber Finanzamt, BuStra und ggf. Staatsanwaltschaft unter Beachtung der Besonderheiten des jeweiligen Verfahrens.
Spezialthemen
Für vertiefte Informationen nutzen Sie bitte unsere Schwerpunktseiten:
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Steuerhinterziehung (Einordnung, Strafrahmen, Praxis-FAQ) → /steuerhinterziehung/
-
Kryptowährungen & Steuerstrafrecht (im Aufbau)
-
Steuerstreit / AO-Verfahren / Besteuerungsverfahren → /steuerstreit/
Typische Situationen im Steuerstrafrecht
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Priorität: Akteneinsicht, Inhalt des Vorwurfs, Beweislage, Kommunikationslinie.
Durchsuchung / Beschlagnahme
Dokumentation der Maßnahme, Sicherung von Rechten, strukturierte Nacharbeit.
Vorladung / Vernehmung
Ziel: Fehler in der Frühphase vermeiden, keine spontanen Äußerungen, Position erst nach Aktenlage aufbauen.
Selbstanzeige prüfen
Sinnvoll nur, wenn Voraussetzungen erfüllt sind und Sperrgründe ausgeschlossen werden können. Ziel: Straffreiheit.
So läuft die Zusammenarbeit ab
1. Erstberatung
Wir klären Sachverhalt, Risiko- und Verfahrenslage, Fristen und das weitere Vorgehen. Umfang und Honorar stimmen wir vorab transparent ab.
2. Akteneinsicht und Strategie
Einordnung der Aktenlage, Festlegung der Kommunikationslinie, Abstimmung mit steuerlichen Parallelverfahren.
3. Verteidigung & Verfahren
Schriftverkehr, Verhandlungen und ggf. gerichtliche Verteidigung – mit klarer Linie.
Beratungssprachen: Deutsch, Französisch, Englisch
Honorar & Transparenz
Die Erstberatung erfolgt auf Honorarbasis. Ziel ist eine belastbare Ersteinschätzung zur Verfahrenslage und zu den nächsten Schritten. Umfang und Kosten stimmen wir vorab transparent ab.
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Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundensatz) oder Pauschale, je nach Mandat/Verfahrensstand
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Klare Absprache vor Beauftragung (keine Überraschungen)
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Keine kostenlose Ersteinschätzung
Häufige Fragen zum Steuerstrafrecht
Nein. Unkoordinierte Aussagen können Handlungsspielräume einschränken. Eine vorherige Rücksprache mit einem Verteidiger ist ratsam: Häufig ist Schweigen sinnvoll, bis Vorwurf und Aktenlage bekannt sind.
Als Beschuldigte/-r sind Sie nicht verpflichtet, an einer Vernehmung teilzunehmen. Bei einer Vorladung gilt: Verteidiger kontaktieren, Fristen sichern, Unterlagen strukturieren, Kommunikationslinie festlegen. Inhaltliche Erklärungen regelmäßig erst nach Akteneinsicht.
Ruhe bewahren, nichts unterschreiben, Maßnahme dokumentieren, Verteidiger anrufen. Danach: Akteneinsicht und strukturierte Nacharbeit.
Nein. Die Wirksamkeit hängt u. a. von Vollständigkeit, Zeitpunkt und Sperrgründen ab. Das muss vorab geprüft werden.
Häufig parallel, mit unterschiedlichen Maßstäben. Wichtig ist eine abgestimmte Strategie in beiden Fachgebieten, um keine unnötigen Risiken zu setzen.
Nein. Schwerpunkt ist Verteidigung und streitige Verfahren, einschließlich AO/Einspruch/Finanzgericht.
Nein. Die Erstberatung erfolgt auf Honorarbasis; Umfang und Kosten werden vorab transparent abgestimmt.
Vertraulichen Beratungstermin anfragen
Schildern Sie uns Ihr Anliegen kurz – wir melden uns zeitnah mit einem Terminvorschlag.
Erstberatung auf Honorarbasis, transparent nach Umfang und Komplexität.
Tel: 089 523 88088 · E-Mail: mail@haider.legal





