Elektroautos mit zu geringer Reichweite: Was Sie tun können

Seit Einführung von E-Autos waren die Hauptargumente gegen ein Elektroauto die mangelnde Reichweite und fehlende Infrastruktur für diese Art der Mobilität.

Elektroautos Reichweite
Sie sind betroffen? Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an: mail@haider.legal oder telefonisch unter 089 / 523 88088. Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Straf- und Autorecht verfügen wir nicht nur über die nötige Expertise in diesen Rechtsgebieten, sondern heben uns insbesondere durch unsere Kenntnisse in der Kfz-Mechatronik ab. Gerne zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

Seit einigen Jahren erobern nun rein elektrisch betriebene Autos und Plug-In-Hybride dennoch den Automobilmarkt, die Ladeinfrastruktur hat sich deutlich verbessert und die Reichweitenangaben der Hersteller erreichen Werte wie bei Autos mit Verbrennungsmotoren. Doch was ist, wenn sich nach Kauf der anfängliche Zweifel zu geringer Reichweite bewahrheitet?

Nach dem Dieselskandal ist die Automobilindustrie nun in einen zweiten Skandal verwickelt: Mangelnde Reichweite bei Elektroautos. Automobilherstellern wird vorgeworfen, die Daten zur Reichweite von E-Autos und Hybriden geschönt zu haben. So erreichen E-Autos so gut wie nie die angegebene Reichweite, welche sie tatsächlich leisten sollten. Auf die Empörung auf Käuferseite folgen zunehmend Schadensersatzforderungen oder ein Rückgabewunsch der enttäuschten Autokäufer.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Rechte Sie als Käufer haben und inwiefern Sie gegen Hersteller vorgehen können.

Übersicht:

  1. Zu geringe Reichweite bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden
  2. E-Auto-Skandal: Welche Rechte haben Betroffene?
  3. Wie kann ein Anwalt für Autorecht helfen?
  4. Fazit: Das Wichtigste auf einen Blick

Zu geringe Reichweite bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden

Dass die Angaben in Fahrzeugkatalogen meist besser sind als in der Realität, ist nicht nur ein Problem von Elektro- oder Hybridfahrzeugen. Auch bei Verbrennern wird der Durchschnittsverbrauch im alltäglichen Gebrauch nur selten erreicht. 

Bei E-Autos verhält es sich nun noch deutlich schlechter, denn die Abweichung ist hier besonders groß: Während im Katalog die Reichweiten von Fiat, Tesla, VW und Co. vielversprechend aussehen, erzählt die Realität eine andere Geschichte. 

So kann sich die Reichweite bei E-Fahrzeugen teilweise um weniger als die Hälfte verringern und der Stromverbrauch von Elektrofahrzeugen um das Doppelte ansteigen. Wie bei Verbrennern ist der Ausgangspunkt von Verbrauch und Reichweite in der Regel der WLTP-Testzyklus.

Dieser WLTP-Zyklus soll den realen Gebrauch nachbilden und genauere und praxisnähere Werte als der veraltete NEFZ-Zyklus liefern. Sogar die jeweiligen Sonderausstattungen der Autos werden darin berücksichtigt.  

Zwar wird der WLTP-Test auf einem Rollenprüfstand durchgeführt, aber man darf sich diesen nicht so vorstellen, dass das Kfz ohne Widerstand einfach auf Rollen so vor sich hin fährt. Es werden für die Messung die konkreten Widerstandswerte des Fahrzeugs am Prüfstand eingestellt und ein dynamischer Test aus verschiedenen Fahrprofilen, wie im Alltag mit Abbremsen und Beschleunigen, nachgefahren. 

Die Automobilhersteller und Autohäuser bewerben die Reichweitenangaben also nach einem genauen und praxisnahen Prüfzyklus, während im Alltag sich die tatsächlich erreichbaren Reichweiten nach Autokauf als Mogelpackung herausstellen. 

Genau hier können wir für Sie als auf Autorecht spezialisierte Kanzlei rechtlich ansetzen und Ihnen die benötigte Hilfe geben. 

E-Auto-Skandal: Welche Rechte haben Betroffene?

Egal aus welchem Grund die Angaben zur Reichweite nicht stimmen, können betroffene Kunden bestimmte Rechte gegen die Hersteller oder Verkäufer geltend machen. Diese gelten immer dann, wenn der Verbrauch bzw. die Reichweite deutlich von den Herstellerangaben und Werbeaussagen abweichen und dadurch ein sogenannter Sachmangel vorliegt. Das Fahrzeug muss also schlechter sein, als es beworben wurde und üblicherweise erwartet werden darf. 

Folgende Ansprüche und Rechte kommen in Betracht: 

  • Nacherfüllung: An erster Stelle steht immer eine Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung oder Neulieferung nach Wahl des Käufers, aber in Abhängigkeit der Angemessenheit zum Sachmangel. Der Verkäufer soll hierdurch die Möglichkeit erhalten, den Mangel beseitigen zu können. Erst wenn eine Nacherfüllung erfolglos durchgeführt, verweigert oder gar nicht erst begonnen wurde, kommen die sekundären Gewährleistungsrechte in Betracht. 
  • Rückgabe des Autos: Nach fehlgeschlagener oder nicht fristgerechter Nacherfüllung können Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann wird der Kaufvertrag rückabgewickelt und das Auto an den Händler zurückgegeben, der Käufer erhält den Kaufpreis zurück. Achtung: Hiervon wird eine Entschädigung für die seit Kauf gefahrenen Kilometer abgezogen. 
  • Minderung des Kaufpreises: Eine zu geringe Reichweite kann auch zu einer Kaufpreisminderung des Fahrzeugs führen. Das bedeutet konkret: Sie können den Kaufpreis nachträglich in Höhe des entsprechenden Wertverlustes mindern. Das ist insbesondere dann interessant, wenn Sie das Fahrzeug grundsätzlich behalten möchten. Für diese Rechnung muss jedoch der Käufer den Minderwert am Markt aufgrund der mangelnden elektrischen Reichweite darlegen und beweisen, was in der Praxis zu erheblichen Problemen führt und deshalb meist nicht gewählt wird.

Wichtige Hinweise für betroffene Kunden:

  • Die Ansprüche müssen innerhalb des Gewährleistungszeitraums geltend gemacht werden: Bei einem Neuwagen beträgt dieser mindestens 2 Jahre ab Übergabe, bei einem Gebrauchtwagen vom Händler wird dieser in der Regel vertraglich auf 1 Jahr reduziert. 
  • Außerdem muss sowohl für den Rücktritt vom Vertrag als auch für eine Minderung ein erheblicher Sachmangel vorliegen. Die Rechtsprechung sieht diese Erheblichkeit, wenn die Abweichung von der beworbenen Eigenschaft um mehr als 10 Prozent ins Negative geht. 
  • Es gibt eine Reihe von Tests, um den Zustand der Batterie zu überprüfen. Steht der Verdacht im Raum, dass die Batterie mangelhaft und zu schwach ist, sollten Tests (z. B. über Firmen wie Aviloo oder Dekra) in jedem Fall zur Beweissicherung durchgeführt werden.

Wie kann ein Anwalt für Autorecht helfen?

Die Frage, ob es sich bei den Abweichungen der realen Reichweite von den angegebenen Werten um Vorsatz der Hersteller handelt, ist noch nicht geklärt. Daher ist ein Vorgehen gegen die Automobilhersteller selbst momentan meist nur aus deren Neuwagengarantien möglich und durch die Garantiebedingungen eingeschränkt. 

Die neben den Garantierechten oben beschriebenen Gewährleistungsrechte sind daher die wesentliche Anspruchsgrundlage und richten sich immer gegen den konkreten Verkäufer. Meist ist der Verkäufer ein wirtschaftlich eigenständiges Autohaus, jedoch verkaufen auch einige Hersteller ihre Fahrzeuge im Direkt- oder Agenturvertrieb als Verkäufer. Das Autohaus ist dann nur Vermittler. 

Urteile zu Abweichungen von den beworbenen Eigenschaften weisen darauf hin, dass Gerichte durchaus verbraucherfreundlich entscheiden. In vielen Fällen wurden Käufern weitreichende Ansprüche zugestanden. 

Unsere Aufgabe als spezialisierte Kanzlei im Autorecht und als Kfz-Meister ist es, Betroffene im Rechtsstreit mit den Händlern und Autoherstellern bestmöglich zu unterstützen und dadurch zur Schaffung einer umfassenden Rechtslage beizutragen. Daher ist es uns ein Anliegen, enttäuschten Kunden zu ihrem Recht zu verhelfen. Mit der nötigen rechtlichen Expertise und dem Sachverstand eines Kfz-Mechatronikers unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Fazit: Das Wichtigste auf einen Blick

Abweichungen des Verbrauchs bzw. der Reichweite sind zwar nicht nur bei Elektroautos ein Thema, jedoch hier besonders relevant. Kunden stehen in vielen Fällen umfassende Gewährleistungsansprüche zu. 

  • Eine zu geringe Reichweite eines neuen oder gebrauchten Elektroautos kann einen Sachmangel begründen.
  • Käufer können Nachbesserung, Nachlieferung verlangen und dann die Minderung erklären oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Voraussetzungen: Es muss ein erheblicher Sachmangel vorliegen (mindestens 10 Prozent im Verhältnis zu den Herstellerangaben). Die Ansprüche können nur im Gewährleistungszeitraum, also meist 2 Jahre ab Übergabe, geltend gemacht werden. 
  • In der Vergangenheit haben Gerichte bei Abweichungen von beworbenen Eigenschaften sehr verbraucherfreundlich entschieden. 
  • Mithilfe einer kompetenten rechtlichen Unterstützung können Betroffene gute Erfolge erzielen. Mit unserem Fachwissen helfen wir Ihnen dabei, gegen Hersteller oder Händler vorzugehen und setzen Ihre Rechte durch.

Fahren Sie ein Elektroauto bei dem die tatsächliche Reichweite nicht den Herstellerangaben entspricht?

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Elektroautos Reichweite
Sie sind betroffen? Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an: mail@haider.legal oder telefonisch unter 089 / 523 88088. Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Straf- und Autorecht verfügen wir nicht nur über die nötige Expertise in diesen Rechtsgebieten, sondern heben uns insbesondere durch unsere Kenntnisse in der Kfz-Mechatronik ab. Gerne zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

Seit einigen Jahren erobern nun rein elektrisch betriebene Autos und Plug-In-Hybride dennoch den Automobilmarkt, die Ladeinfrastruktur hat sich deutlich verbessert und die Reichweitenangaben der Hersteller erreichen Werte wie bei Autos mit Verbrennungsmotoren. Doch was ist, wenn sich nach Kauf der anfängliche Zweifel zu geringer Reichweite bewahrheitet?

Nach dem Dieselskandal ist die Automobilindustrie nun in einen zweiten Skandal verwickelt: Mangelnde Reichweite bei Elektroautos. Automobilherstellern wird vorgeworfen, die Daten zur Reichweite von E-Autos und Hybriden geschönt zu haben. So erreichen E-Autos so gut wie nie die angegebene Reichweite, welche sie tatsächlich leisten sollten. Auf die Empörung auf Käuferseite folgen zunehmend Schadensersatzforderungen oder ein Rückgabewunsch der enttäuschten Autokäufer.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Rechte Sie als Käufer haben und inwiefern Sie gegen Hersteller vorgehen können.

Übersicht:

  1. Zu geringe Reichweite bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden
  2. E-Auto-Skandal: Welche Rechte haben Betroffene?
  3. Wie kann ein Anwalt für Autorecht helfen?
  4. Fazit: Das Wichtigste auf einen Blick

Zu geringe Reichweite bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden

Dass die Angaben in Fahrzeugkatalogen meist besser sind als in der Realität, ist nicht nur ein Problem von Elektro- oder Hybridfahrzeugen. Auch bei Verbrennern wird der Durchschnittsverbrauch im alltäglichen Gebrauch nur selten erreicht. 

Bei E-Autos verhält es sich nun noch deutlich schlechter, denn die Abweichung ist hier besonders groß: Während im Katalog die Reichweiten von Fiat, Tesla, VW und Co. vielversprechend aussehen, erzählt die Realität eine andere Geschichte. 

So kann sich die Reichweite bei E-Fahrzeugen teilweise um weniger als die Hälfte verringern und der Stromverbrauch von Elektrofahrzeugen um das Doppelte ansteigen. Wie bei Verbrennern ist der Ausgangspunkt von Verbrauch und Reichweite in der Regel der WLTP-Testzyklus.

Dieser WLTP-Zyklus soll den realen Gebrauch nachbilden und genauere und praxisnähere Werte als der veraltete NEFZ-Zyklus liefern. Sogar die jeweiligen Sonderausstattungen der Autos werden darin berücksichtigt.  

Zwar wird der WLTP-Test auf einem Rollenprüfstand durchgeführt, aber man darf sich diesen nicht so vorstellen, dass das Kfz ohne Widerstand einfach auf Rollen so vor sich hin fährt. Es werden für die Messung die konkreten Widerstandswerte des Fahrzeugs am Prüfstand eingestellt und ein dynamischer Test aus verschiedenen Fahrprofilen, wie im Alltag mit Abbremsen und Beschleunigen, nachgefahren. 

Die Automobilhersteller und Autohäuser bewerben die Reichweitenangaben also nach einem genauen und praxisnahen Prüfzyklus, während im Alltag sich die tatsächlich erreichbaren Reichweiten nach Autokauf als Mogelpackung herausstellen. 

Genau hier können wir für Sie als auf Autorecht spezialisierte Kanzlei rechtlich ansetzen und Ihnen die benötigte Hilfe geben. 

E-Auto-Skandal: Welche Rechte haben Betroffene?

Egal aus welchem Grund die Angaben zur Reichweite nicht stimmen, können betroffene Kunden bestimmte Rechte gegen die Hersteller oder Verkäufer geltend machen. Diese gelten immer dann, wenn der Verbrauch bzw. die Reichweite deutlich von den Herstellerangaben und Werbeaussagen abweichen und dadurch ein sogenannter Sachmangel vorliegt. Das Fahrzeug muss also schlechter sein, als es beworben wurde und üblicherweise erwartet werden darf. 

Folgende Ansprüche und Rechte kommen in Betracht: 

  • Nacherfüllung: An erster Stelle steht immer eine Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung oder Neulieferung nach Wahl des Käufers, aber in Abhängigkeit der Angemessenheit zum Sachmangel. Der Verkäufer soll hierdurch die Möglichkeit erhalten, den Mangel beseitigen zu können. Erst wenn eine Nacherfüllung erfolglos durchgeführt, verweigert oder gar nicht erst begonnen wurde, kommen die sekundären Gewährleistungsrechte in Betracht. 
  • Rückgabe des Autos: Nach fehlgeschlagener oder nicht fristgerechter Nacherfüllung können Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann wird der Kaufvertrag rückabgewickelt und das Auto an den Händler zurückgegeben, der Käufer erhält den Kaufpreis zurück. Achtung: Hiervon wird eine Entschädigung für die seit Kauf gefahrenen Kilometer abgezogen. 
  • Minderung des Kaufpreises: Eine zu geringe Reichweite kann auch zu einer Kaufpreisminderung des Fahrzeugs führen. Das bedeutet konkret: Sie können den Kaufpreis nachträglich in Höhe des entsprechenden Wertverlustes mindern. Das ist insbesondere dann interessant, wenn Sie das Fahrzeug grundsätzlich behalten möchten. Für diese Rechnung muss jedoch der Käufer den Minderwert am Markt aufgrund der mangelnden elektrischen Reichweite darlegen und beweisen, was in der Praxis zu erheblichen Problemen führt und deshalb meist nicht gewählt wird.

Wichtige Hinweise für betroffene Kunden:

  • Die Ansprüche müssen innerhalb des Gewährleistungszeitraums geltend gemacht werden: Bei einem Neuwagen beträgt dieser mindestens 2 Jahre ab Übergabe, bei einem Gebrauchtwagen vom Händler wird dieser in der Regel vertraglich auf 1 Jahr reduziert. 
  • Außerdem muss sowohl für den Rücktritt vom Vertrag als auch für eine Minderung ein erheblicher Sachmangel vorliegen. Die Rechtsprechung sieht diese Erheblichkeit, wenn die Abweichung von der beworbenen Eigenschaft um mehr als 10 Prozent ins Negative geht. 
  • Es gibt eine Reihe von Tests, um den Zustand der Batterie zu überprüfen. Steht der Verdacht im Raum, dass die Batterie mangelhaft und zu schwach ist, sollten Tests (z. B. über Firmen wie Aviloo oder Dekra) in jedem Fall zur Beweissicherung durchgeführt werden.

Wie kann ein Anwalt für Autorecht helfen?

Die Frage, ob es sich bei den Abweichungen der realen Reichweite von den angegebenen Werten um Vorsatz der Hersteller handelt, ist noch nicht geklärt. Daher ist ein Vorgehen gegen die Automobilhersteller selbst momentan meist nur aus deren Neuwagengarantien möglich und durch die Garantiebedingungen eingeschränkt. 

Die neben den Garantierechten oben beschriebenen Gewährleistungsrechte sind daher die wesentliche Anspruchsgrundlage und richten sich immer gegen den konkreten Verkäufer. Meist ist der Verkäufer ein wirtschaftlich eigenständiges Autohaus, jedoch verkaufen auch einige Hersteller ihre Fahrzeuge im Direkt- oder Agenturvertrieb als Verkäufer. Das Autohaus ist dann nur Vermittler. 

Urteile zu Abweichungen von den beworbenen Eigenschaften weisen darauf hin, dass Gerichte durchaus verbraucherfreundlich entscheiden. In vielen Fällen wurden Käufern weitreichende Ansprüche zugestanden. 

Unsere Aufgabe als spezialisierte Kanzlei im Autorecht und als Kfz-Meister ist es, Betroffene im Rechtsstreit mit den Händlern und Autoherstellern bestmöglich zu unterstützen und dadurch zur Schaffung einer umfassenden Rechtslage beizutragen. Daher ist es uns ein Anliegen, enttäuschten Kunden zu ihrem Recht zu verhelfen. Mit der nötigen rechtlichen Expertise und dem Sachverstand eines Kfz-Mechatronikers unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Fazit: Das Wichtigste auf einen Blick

Abweichungen des Verbrauchs bzw. der Reichweite sind zwar nicht nur bei Elektroautos ein Thema, jedoch hier besonders relevant. Kunden stehen in vielen Fällen umfassende Gewährleistungsansprüche zu. 

  • Eine zu geringe Reichweite eines neuen oder gebrauchten Elektroautos kann einen Sachmangel begründen.
  • Käufer können Nachbesserung, Nachlieferung verlangen und dann die Minderung erklären oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Voraussetzungen: Es muss ein erheblicher Sachmangel vorliegen (mindestens 10 Prozent im Verhältnis zu den Herstellerangaben). Die Ansprüche können nur im Gewährleistungszeitraum, also meist 2 Jahre ab Übergabe, geltend gemacht werden. 
  • In der Vergangenheit haben Gerichte bei Abweichungen von beworbenen Eigenschaften sehr verbraucherfreundlich entschieden. 
  • Mithilfe einer kompetenten rechtlichen Unterstützung können Betroffene gute Erfolge erzielen. Mit unserem Fachwissen helfen wir Ihnen dabei, gegen Hersteller oder Händler vorzugehen und setzen Ihre Rechte durch.

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Bildquellennachweis: wodthikorn-phutthasatchathum | Canva

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