Tel. 089 523 88 0 88 24h Notrufnummer

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Verstöße gegen das AntiDopG: Profi- und Hobbysportler sind von Doping betroffen!

Als Strafverteidiger in München verteidigen wir Sie gegen Vorwürfe im Bereich des Dopingmittelstrafrechts und bei Ermittlungsverfahren.

Spezialisierte Strafverteidiger: Unsere Kanzlei für Strafrecht vertritt Hobbysportler und Profisportler beim Verdacht von Doping und Verstößen gegen das AntiDopG. Rechtsanwältin Dr. Jasmin Haider ist sich als Partnerin der Kanzlei ausschließlich im Strafrecht tätig und auf Strafverteidigung spezialisiert.

Sofort handeln! Schalten Sie so früh wie möglich im Ermittlungsverfahren wegen Doping einen Strafverteidiger ein! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Verschärfter Umgang mit Dopingmitteln

Erfahrung & Erfolg im Dopingmittelstrafrecht

Das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) umfasst die strafrechtlichen Dopingtatbestände des Doping im Bereich des Leistungssports sowie des Erwerbs, Besitzes und Handeltreibens selbst von geringen Mengen an Dopingmitteln.

Das AntiDopG verfolgt die Bekämpfung von Dopingmitteln im Sport sowie den Schutz von Gesundheit und sportlicher Fairness. Darunter fallen sowohl der Profisport, als auch Doping in der Freizeit- und im Breitensport.

Achtung: Auch eine private Anwendung von Dopingmitteln (Bodybuilding, etc) kann strafbar sein! Wir beraten Sie bei Ermittlungsverfahren – Ihr spezialisierter Anwalt für Strafrecht und Dopingmittelstrafrecht in München.

Das AntiDopG bestimmt, welche Substanzen als Doping, d.h. als Dopingmittel gelten. Die Hauptgruppe bilden die Annabolen Stoffe und deren verwandte Stoffe, z.B. 1-Testosteron, Nandrolon, Stanzolol, Boldenon, Metandienon, Clenbuterol.  Als Dopingmittel gelten auch Peptidhormone und Wachstumsfaktoren sowie deren verwandte Stoffe, beispielsweise Erythropoetin (EPO), Somatropin, Peginesatid.  Ebenso gelten Stimulanzien und Narkotika im Rahmen des Wettbewerbs als Dopingmittel.

Wird Ihnen ein Verstoß gegen das AntiDopG vorgeworfen? Lassen Sie sich umgehend beraten – wir sind Ihr Anwalt für Strafrecht und Dopingrecht in München.

Nach dem AntiDopG sind verschiedene Doping Handlungen strafbar. Wir informieren Sie als Anwalt für Strafrecht und Dopingmittelstrafrecht in München.

Doping: Herstellen

Das Herstellen von Dopingmitteln ist strafbar.

Doping: Handeltreiben

Das Handeltreiben mit Dopingmitteln ist strafbar. Voraussetzung für das Handeltreiben mit Dopingmitteln ist, dass eine eigennützige, auf Umsatz von Dopingmitteln gerichtete Tätigkeit entfaltet wird. Auch beim einmaligen oder gelegentlichen Tätigwerden liegt deshalb Handeltreiben vor, sobald die Handlung auf den Umsatz mit Dopingmitteln gerichtet ist.

Ebenso strafbar sind das Veräußern, Abgeben oder sonstiges Inverkehrbringen.

Sprechen Sie uns an, wir prüfen als Strafverteidiger in München Ihren Fall und geben Ihnen eine Einschätzung als Anwalt für Strafrecht und Dopingmittelstrafrecht.

Erwerb, Besitz, Verbringen (Einfuhr nach Deutschland)

Strafbar sind bereits der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln sowie deren Verbringen nach Deutschland.

Strafbar nach dem AntiDopG sind das Anwenden von Dopingmitteln bei sich selbst (Eigendoping, Selbstdoping) sowie bei anderen Personen. Eigendoping bzw. Selbstdoping ist in der Anwendung nur strafbar, wenn beabsichtigt wird, an einem organisierten Wettbewerb teilzunehmen.

Strafbar ist die Teilnahme an Wettbewerben, sofern davor Dopingmittel konsumiert wurden und der Wettbewerb dem organisierten Sport angehört, d.h. im Leistungssport.

Die verbotene nicht geringe Menge wird in der Dopingmittel-Mengen-Verordnung-DmMV zum AntiDopG festgelegt und variiert je nach Doping Wirkstoff. Wir beraten Sie als Anwalt für Strafrecht in München gern hierzu.

Der Strafrahmen § 4 AntiDopG erstreckt sich von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Wir klären Sie als Kanzlei für Strafrecht in München detailliert über den zu erwartenden Strafrahmen in Ihrem Fall auf. Sprechen Sie uns an.

In Bayern wurde eine sog. Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Bekämpfung von Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz in München errichtet. Wir sind als Strafverteidiger im Dopingmittelstrafrecht in München vor Ort und verteidigen Sie!

Als Strafverteidiger in München verteidigen wir Sie gegen Vorwürfe im Bereich des Dopingmittelstrafrechts.

Unsere Kanzlei für Strafrecht vertritt Hobbysportler und Profisportler beim Verdacht von Doping und Verstößen gegen das AntiDopG. Rechtsanwältin Dr. Jasmin Haider ist sich als Partnerin der Kanzlei ausschließlich im Strafrecht tätig und auf Strafverteidigung spezialisiert.

Verstöße gegen das AntiDopG: Profi- und Hobbysportler sind betroffen!

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Im Kampf für Ihr Recht

Im Kampf für Ihr Recht

Warum Dr. Jasmin HAIDER im Dopingmittelstrafrecht?

Es erwartet Sie Chefbehandlung in einer modernen Kanzlei, Strafverteidigung aus Überzeugung, einfache Kommunikation & absolute Verschwiegenheit.

Warum Dr. Jasmin HAIDER beim Vorwurf Doping?

Es erwartet Sie Chefbehandlung in einer modernen Kanzlei, Strafverteidigung aus Überzeugung, einfache Kommunikation & absolute Verschwiegenheit.

FAQ: Strafrecht

Als Kanzlei für Strafrecht in München erklären wir Ihnen den Ablauf eines Strafverfahrens.

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Mit einer Anklage steht Ihnen ein Strafverfahren unmittelbar bevor.

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Die Revision im Strafrecht ist die letzte Instanz zur Korrektur eines Urteils im Strafrecht. Sie müssen ein Urteil im Strafrecht nicht akzeptieren! Lassen Sie von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider die Erfolgsaussichten einer Revision gegen Ihr Urteil prüfen.
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Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil im Strafrecht ohne Gerichtsverhandlung. Strafbefehl erhalten? Lassen Sie Ihren Strafbefehl von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider prüfen.

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