Kooperationen mit Unternehmen bringen für Influencer und Content Creator lukrative Einnahmen und einmalige Erlebnisse, Hotelübernachtungen, Urlaube, Kleidung etc. Dabei tappen viele Influencer in eine große Steuerfalle und stehen mittlerweile immer häufiger im Fokus der Finanzbehörden.

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Ob Geldzahlungen, Sachleistungen oder kostenlose Reisen – all das muss in der Regel versteuert werden! Wer Einnahmen nicht oder falsch angibt, riskiert hohe Nachzahlungen und im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
In diesem Artikel finden Sie 7 harte Fakten, die jeder Influencer in Deutschland kennen sollte.
Rechtsanwältin Dr. Jasmin Haider ist Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht in unserer Fachanwaltskanzlei in München. Sie berät und verteidigt Influencern und Content Creator bei Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren.
Übersicht:
- Einnahmen sind (fast immer) steuerpflichtig
- Sachleistungen müssen versteuert werden
- Kooperationen sind oft umsatzsteuerpflichtig
- Fehler in der Steuererklärung können gravierende Folgen haben: Steuerhinterziehung
- Betriebsprüfungen bei Influencern nehmen zu
- Gewerbeanmeldung ist Pflicht
- So können sich Influencer schützen – Tipps vom Anwalt
- Fazit: Steuern ernst nehmen – Strafen vermeiden
- FAQ
1. Einnahmen sind (fast immer) steuerpflichtig
Influencer erzielen in der Regel gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 Einkommensteuergesetz (EStG). Das bedeutet:
✔️ Einkommensteuer auf alle Einnahmen, egal ob Geld oder Sachwerte. Wird ein Influencer für seine Posts oder Stories bezahlt, muss dieser Betrag als Einnahme versteuert werden.
✔️ Umsatzsteuer, wenn der Jahresumsatz des vergangenen Jahres 25.000 € übersteigt und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € übersteigt. (keine Kleinunternehmerregelung mehr)
✔️ Gewerbesteuer bei einem Gewinn über 24.500 € jährlich
💡 Praxisbeispiel: Eine Influencerin erhält von einer Modemarke regelmäßig Kleidung im Wert von 5.000 € pro Jahr. Dieser Betrag ist als Betriebseinnahme steuerpflichtig.
2. Sachleistungen müssen versteuert werden
Viele Influencer glauben, dass kostenlose Produkte, Hotelaufenthalte, Flüge oder Einladungen zu exklusiven Events nicht steuerpflichtig sind – das ist ein Irrtum!
✔️ Geldwerte Vorteile müssen mit dem Marktwert als Betriebseinnahme in der Steuererklärung angegeben werden.
✔️ Auch Mieten von Luxusautos oder Villen für Instagram-Posts können steuerlich relevant sein, wenn sie unentgeltlich oder stark vergünstigt überlassen wurden.
✔️ Werden Produkte behalten oder privat genutzt, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung oder eine private Entnahme vorliegen, die ebenfalls steuerpflichtig ist.
Produktzusendungen und PR-Samples
Unternehmen senden Influencern häufig kostenlose Produkte zur Bewerbung. Der Marktwert dieser Produkte muss als Betriebseinnahme gemäß § 8 Abs. 2 EStG (Einnahmen in Geldeswert) erfasst und entsprechend der Einkommensteuer unterworfen werden. Wird der Influencer zudem für die Bewerbung bezahlt, ist dies eine zusätzliche steuerpflichtige Einnahme nach § 15 EStG (gewerbliche Einkünfte) oder § 18 EStG (freiberufliche Einkünfte, falls zutreffend).
Kostenübernahme durch Kooperationspartner
Flüge, Hotelaufenthalte oder Restaurantbesuche, die von Kooperationspartnern übernommen werden, gelten als geldwerte Vorteile und sind daher als Einnahmen steuerlich zu erfassen. Hier fällt sowohl Einkommensteuer als auch ggf. Umsatzsteuer an.
Nutzung von Luxusgütern
Die unentgeltliche Bereitstellung von Luxusartikeln wie Designertaschen, Schmuck oder hochwertigen Fahrzeugen kann steuerpflichtig sein, sofern eine Gegenleistung – etwa ein Social-Media-Post – erfolgt. Die Finanzämter bewerten dies als tauschähnlichen Umsatz nach § 3 Abs. 12 UStG, der umsatzsteuerpflichtig ist. Zudem stellt dies eine Einnahme nach § 8 Abs. 2 EStG dar.

Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zum Thema Steuerhinterziehung
3. Kooperationen sind oft umsatzsteuerpflichtig
Sobald ein Influencer regelmäßig Kooperationen eingeht und die Umsatzgrenze von 25.000 € im Vorjahr überschreitet sowie der Umsatz des laufenden Kalenderjahrs 100.000 € übersteigt, muss er Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen.
✔️ Barter Deals (= Kooperation ohne direkte Bezahlung, aber mit Sachwerten) sind umsatzsteuerpflichtig.
✔️ Wenn eine Influencerin z. B. ein kostenloses Smartphone im Wert von 1.200 € für einen Instagram-Post erhält, muss sie 228 € Umsatzsteuer (19 %) abführen.
Wer als Influencer gewerblich tätig ist und Rechnungen ausstellt, muss die korrekte Umsatzsteuer gemäß § 14 UStG ausweisen. Fehlen diese Angaben oder werden falsche Beträge angegeben, drohen steuerrechtliche Sanktionen.
💡 Fehler, der zu einem Steuerstrafverfahren führen kann: Wer als Influencer keine Umsatzsteuer ausweist und abführt, obwohl er dazu verpflichtet ist, begeht eine Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO). Dr. Jasmin Haider ist Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht in unserer Fachanwaltskanzlei in München. Sie berät und verteidigt Influencern bei Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren.
4. Fehler in der Steuererklärung können gravierende Folgen haben: Steuerhinterziehung
Viele Influencer geben in ihrer Steuererklärung nur Geldzahlungen an, nicht aber Sachwerte. Das Finanzamt kann dies jedoch durch Abgleiche mit Social-Media-Posts leicht herausfinden.
Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?
Nach § 370 der Abgabenordnung (AO) liegt eine Steuerhinterziehung vor, wenn vorsätzlich Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Folgende Handlungen können zur Strafbarkeit führen:
- Nichtangabe von Einnahmen in der Steuererklärung (z. B. versteckte Sachzuwendungen)
- Falsche Angaben zur Höhe der Einnahmen
- Unterlassung der Umsatzsteueranmeldung trotz bestehender Pflicht gemäß § 18 UStG
- Fehlende oder manipulierte Buchführung gemäß § 146 AO
Strafen für Steuerhinterziehung nach § 370 AO:
- Bis 50.000 € hinterzogene Steuern → in der Regel Geldstrafe
- Ab 50.000 € → in der Regel Freiheitsstrafe auf Bewährung
- Ab 1.000.000 € → Regelmäßig Gefängnisstrafe ohne Bewährung
Wichtig: Schnell handeln – wird gegen Sie wegen Steuerhinterziehung ermittelt, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht konsultieren. Unsere Partnerin Dr. Jasmin Haider ist als Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht auf die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung spezialisiert.
5. Betriebsprüfungen bei Influencern nehmen zu
Die Finanzämter haben erkannt, dass viele Influencer steuerlich nicht korrekt arbeiten. Daher werden vermehrt Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen durchgeführt. Oftmals werden Influencer über eine Betriebsprüfung bei Kooperationsfirmen ausfindig gemacht und dann selbst geprüft.
✔️ Besonders risikoreich sind nicht deklarierte Kooperationen und falsche Rechnungsstellungen.
✔️ Ein Finanzamt kann alle Konto- und PayPal-Zahlungen prüfen und verdächtige Einnahmen entdecken.
✔️ Luxusgüter wie teure Autos, Designer-Handtaschen oder Yachten werden genau unter die Lupe genommen, wenn sie steuerlich abgesetzt werden sollen.

Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zum Thema Luxusauto als Betriebsausgabe: Steuerhinterziehung?
Als Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht steht unsere Partnerin Dr. Jasmin Haider Influencern bei steuerlichen Fragestellungen und Betriebsprüfungen zur Seite. Wir unterstütze Sie und Ihren Steuerberater bei der Kommunikation mit den Finanzbehörden mit dem Ziel der Vermeidung eines Strafverfahrens.
Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und mögliche Steuerstrafverfahren bereits im Vorfeld abzuwenden. Falls bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, unterstützt unsere Fachanwaltskanzlei Sie mit einer strategischen Verteidigung.
6. Gewerbeanmeldung ist Pflicht
Selbst wenn Sie nur ein paar Tausend Euro als Influencer verdienen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Wer dies unterlässt, riskiert:
❌ Bußgelder wegen fehlender Gewerbeanmeldung
❌ Nachzahlung der Gewerbesteuer mit Zinsen
❌ Strafrechtliche Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung
7. So können sich Influencer schützen – Tipps vom Anwalt
Steuerhinterziehung passiert oft aus Unwissenheit – schützt aber meist nicht vor Strafen. Wer sich absichert, kann rechtliche Probleme vermeiden:
✔️ Alle Einnahmen (Geld & Sachwerte) korrekt angeben
✔️ Buchführung und Rechnungen sauber führen
✔️ Steuerliche Pflichten frühzeitig mit einem Experten klären
✔️ Im Fall eines Steuerstrafverfahrens sofort einen Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht kontaktieren
Benötigen Sie rechtlichen oder steuerlichen Beistand? Kontaktieren Sie uns, wir verfügen über ein hochspezialisiertes Netzwerk von Steuerberatern und Anwälten.
Fazit: Steuern ernst nehmen – Strafen vermeiden
Influencer stehen im Visier der Finanzbehörden. Wer Einnahmen nicht oder falsch deklariert, kann hohe Nachzahlungen, Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen riskieren. Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen abzuwenden.
Haben Sie Fragen oder bereits Post vom Finanzamt erhalten?
Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht & Strafrecht stehen wir Ihnen zur Seite.
FAQ
Müssen Influencer Steuern auf ihre Einnahmen zahlen?
Ja. Grundsätzlich sind die Einnahmen – ob Geld oder Sachleistungen – steuerpflichtig. Influencer erzielen in der Regel gewerbliche Einkünfte, die der Einkommensteuer unterliegen.
Sind kostenlose Produkte und Reisen steuerfrei?
Nein. Nicht nur Geldeinnahmen sind zu versteuern. Auch Sachleistungen wie Kleidung, Hotelübernachtungen oder Luxusartikel müssen als Betriebseinnahmen versteuert werden. Ihr Marktwert ist entscheidend.
Muss ein Influencer Umsatzsteuer zahlen?
Wenn der Jahresumsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr 100.000 € übersteigt, entfällt die sog. Kleinunternehmerregelung, und Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden.
Was passiert, wenn ich meine Steuern nicht richtig angebe?
Fehlende oder falsche Angaben können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dies kann zu hohen Nachzahlungen, Strafen und einem Steuerstrafverfahren führen.
Sind Kooperationen ohne direkte Bezahlung steuerpflichtig?
Ja, sogenannte Barter Deals – bei denen Produkte oder Dienstleistungen statt Geld erhalten werden – sind grundsätzlich einkommens- und umsatzsteuerpflichtig.
Wie erfährt das Finanzamt von meinen Einnahmen?
Das Finanzamt kann Social-Media-Posts überprüfen, Betriebsprüfungen (auch bei Kooperationspartnern) durchführen oder durch Meldungen von Unternehmen und Plattformen informiert werden.
Brauche ich als Influencer ein Gewerbe?
Ja, Influencer mit regelmäßigen Einnahmen müssen ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer bezahlen. Ohne Gewerbeanmeldung drohen Nachzahlungen und Strafen bzw. Steuerstrafverfahren wegen Gewerbesteuerhinterziehung.
Wie kann ich mich als Influencer steuerlich absichern?
Ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht kann helfen, Steuern korrekt zu berechnen, Fehler zu vermeiden und eine steuerliche Optimierung zu erreichen.
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