Krypto & Steuerhinterziehung: Steuerfahndung leitet Strafverfahren gegen Anleger ein

Die Steuerfahndung hat tausenden Krypto-Anlegern ein Schreiben geschickt und zur Vorlage sämtlicher Daten zu allen Krypto-Transaktionen und Krypto-Gewinnen ab dem Jahr 2015 aufgefordert. Nach der Übersendung der Unterlagen leiten die Steuerfahnder nun massenweise Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung der Einkommenssteuer ein. 

In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit der Einleitung der Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen auf sich hat sowie:

  • Wie Sie als Krypto-Anleger auf das Schreiben der Steuerfahndung reagieren
  • Wie Sie ein Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht unterstützen kann
  • Welche Pflichten Sie als Krypto-Anleger beachten müssen

Unsere Partnerin Rechtsanwältin Dr. Jasmin Haider ist Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht in unserer Fachanwaltskanzlei in München. Sie berät und verteidigt Krypto-Anleger beim Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Übersicht:

  1. Steuerfahndung ermittelt gegen Krypto-Anleger in Deutschland
  2. Warum hat die Steuerfahndung die Daten bei Bitcoin.de angefragt?
  3. Bitoin.de lieferte Daten von Steuerpflichtigen an die Steuerfahndung
  4. Blockpit gibt Steuerreports an die Steuerfahndung weiter
  5. Hat die Steuerfahndung die Identität der Krypto-Anleger von Bitcoin.de erhalten?
  6. Welche Daten hat die Steuerfahndung über Krypto-Anleger?
  7. Steuerfahndung schreibt Tausende Krypto-Anleger an: Auskunfts- und Herausgabeersuchen
  8. Steuerfahndung fordert Unterlagen aller Transaktionen ab 2015 an
  9. So reagieren Sie auf das Auskunftsersuchen der Steuerfahndung
  10. Schreiben der Steuerfahndung als Vorfeldermittlung: noch kein Strafverfahren
  11. Selbstanzeige bei Krypto-Gewinnen: eine Chance zur Straffreiheit 
  12. Auskunftspflichten gegenüber der Steuerfahndung bleiben erhalten
  13. Krypto-Gewinne offengelegt: Steuerfahndung leitet massenweise Steuerstrafverfahren ein
  14. Steuerstrafverfahren wegen Kryptowährungen: Verteidigung durch Fachanwalt
  15. FAQ

1. Steuerfahndung ermittelt gegen Krypto-Anleger in Deutschland

Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westphalen hat aufgrund eines Sammelauskunftsersuchens aus dem Jahr 2019 an die Firma Bitcoin Deutschland AG Daten zu diversen Steuerpflichtigen aus dem gesamten Bundesgebiet für die Jahre 2015-2017 erhalten. Dabei handelt es sich um Transaktionsdaten mit Kryptowährungen, z.B. Bitcoin (BTC). 

Die Datensätze wurden ab dem Jahr 2023 an die jeweiligen Steueraufsichtsstellen der Bundesländer verteilt. Teilweise wurden bereits Krypto-Teams bei den Steuerfahndungen gebildet. 

Es handelt sich um mehrere Tausend Datensätze, d.h. mehrere tausend Steuerpflichtige sind von dem Auskunftsersuchen betroffen. 

2. Warum hat die Steuerfahndung die Daten bei Bitcoin.de angefragt?

Hintergrund für die Anfrage der Steuerfahndung bei der Firma Bitcoin Deutschland AG war, dass die Gewinne, die durch den Handel mit Kryptowährungen erzielt werden, u.a. der Ankauf und Verkauf von Bitcoin, steuerpflichtig nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) sein können. Die Ermittler vermuten Steuerhinterziehung mit Bitcoin, Ethereum, Tether, Ripple usw. 

Werden Gewinne durch den Krypto-Handel innerhalb der Haltefrist von einem Jahr realisiert, sind die Einkünfte als sonstige Einkünfte gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu versteuern. 

Wer seine Bitcoin-Gewinne nicht korrekt versteuert, begeht eine strafbare Steuerhinterziehung.

3. Bitoin.de lieferte Daten von Steuerpflichtigen an die Steuerfahndung

Abgefragt wurden bei der Kryptobörse Daten zu allen Steuerpflichtigen, die in den Jahren 2015 bis 2017 mit Kryptowährungen (v.a. BTC – Bitcoin) auf der Handelsplattform „Bitcoin.de“ gehandelt haben und in einem Jahr ein Gesamtvolumen von 50.000 EUR überschritten haben (Summe aller Bewegungen im Soll und Haben). 

Aus den Transaktionsdaten von Bitcoin.de kann die Steuerfahndung in der Regel auch die Existenz weiterer Accounts auf anderen Kryptobörsen, z.B.

  • Kraken
  • Binance
  • Bitget
  • Bitpanda
  • Bittrex
  • BISON
  • Blockpit
  • Coinbase
  • eToro

4. Blockpit gibt Steuerreports an die Steuerfahndung weiter

Auch die österreichische Firma Blockpit AG mit Sitz in Linz hat Steuerreports von Kunden an die Steuerfahndung (u.a. an die Steuerfahndung München und Steuerfahndung Augsburg) herausgegeben. 

5. Hat die Steuerfahndung die Identität der Krypto-Anleger von Bitcoin.de erhalten?

Da sich die Nutzer bei der Einrichtung ihres Bicoin.de-Accounts durch u.a. durch Handynummer und Bankkonto legitimieren mussten, sind die persönlichen Daten der Steuerpflichtigen bei Bitcoin.de bekannt und wurden an die Steuerfahndung weitergeleitet. Die Steuerfahndung kann somit dem jeweiligen Wallet eine Person zuordnen. 

6. Welche Daten hat die Steuerfahndung über Krypto-Anleger?

Über das Auskunftsersuchen musste Bicoin.de der Steuerfahndung u.a. folgende Daten zu den Accountinhabern mitteilen: 

  • Handelsdaten mit den jeweiligen Kryptowährungen
  • Username
  • Email
  • Vorname
  • Nachname
  • Adresse
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Datum der Kontoerstellung
  • Bankdaten (Kontoverbindung, Kreditinstitut, IBAN)
  • Log-Daten (Loginhistorie ink. IP-Adresse)

7. Steuerfahndung schreibt Tausende Krypto-Anleger an: Auskunfts- und Herausgabeersuchen

In Folge der Weitergabe der Daten der Krypto-Anleger an die jeweils örtlich zuständigen Steuerfahnder haben die Steuerfahndungsstellen der Finanzämter sog. Auskunfs- und Herausgabeersuchen gem. § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Abgabenordnung (AO) an tausende Steuerpflichtige versandt. 

In den Schreiben der Steuerfahndung heißt es mitunter:

Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes hat Unterlagen bezüglich Ihrer Kryptowährungstransaktionen seit dem Jahr 2015. Gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) sind Sie zur Beantwortung dieses Auskunftsersuchens verpflichtet. Weiterhin fordert § 93 Abs. 3 AO, dass Sie die Auskunft wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen erteilen.

Laut den Kontrollmaterialien der Kryptobörse Bitcoin.de besitzen Sie seit … ein Konto bei dieser Plattform. Eine Analyse der Transaktionsdaten ergab, dass Sie Accounts noch bei folgenden Börsen besitzen: … (z.B. Bittrex.com)

Eine isolierte Betrachtung Ihrer Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen ergab auf der Börse Bitcoin.de einen Überschuss von … EUR

Haben Sie ein Auskunftsersuchen der Steuerfahndung erhalten? Lassen Sie Ihren Fall von Dr. Jasmin Haider, Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht in München prüfen.

8. Steuerfahndung fordert Unterlagen aller Transaktionen ab 2015 an

In dem Schreiben (Auskunfs- und Herausgabeersuchen) fordert das Finanzamt sodann den Steuerpflichtigen auf, Unterlagen zu sämtlichen Tranksaktionen auf allen Kryptobörsen ab dem Jahr 2015 offenzulegen und an das Finanzamt zu schicken:

Im Rahmen Ihrer steuerlichen Mitwirkungspflicht bitten wir Sie, die folgenden Auskünfte zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen zu übersenden:

Die Steuerpflichtigen werden sodann aufgefordert, folgende Unterlagen zu übersenden:

  • Auflistung aller Handelsplattformen, auf denen mit Krypto-Assets, Token, NFTs etc gehandelt wurde
  • Auflistung aller Transfers im Bereich der Kryptowährungen ab dem Jahr 2015
  • Gewinnaufstellungen für Gewinne aus Kryptowährungsgeschäften ab dem Jahr 2015.“
  • Übersendung des API Key und API Secret oder die csv-Dateien aller Handelsplattformen

Haben Sie ein Schreiben der Steuerfahndung wegen des Handels mit Kryptowährungen erhalten? Wir verfügen über das erforderliche Fachwissen bei Kryptowährungen. Wir schützen Ihre Rechte, verteidigen Sie und haben dabei auch die Auswirkungen auf Ihre Berufsausübung im Blick.

9. So reagieren Sie auf das Auskunftsersuchen der Steuerfahndung

Schalten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht in das Verfahren ein. Möglicherweise kann die Einleitung eines Strafverfahrens noch verhindert werden. Hier ist Expertise und Kenntnis der aktuellen Rechtslage gefordert. Handeln Sie nicht auf eigene Faust. 

10. Schreiben der Steuerfahndung als Vorfeldermittlung: noch kein Strafverfahren

Durch das Schreiben der Steuerfahndung wird noch kein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.

Die Steuerfahndung selbst spricht in dem Schreiben davon, dass es sich nur um Vorfeldermittlungen zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle handelt. 

Ein Anhaltspunkt für eine konkrete Steuerstraftat liege daher noch nicht vor. 

11. Selbstanzeige bei Krypto-Gewinnen: eine Chance zur Straffreiheit 

In dem Zeitpunkt vor Vorliegen eines Verdachts einer Steuerstraftat ist die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige grundsätzlich noch gegeben. Lassen Sie nach Erhalt eines Schreibens der Steuerfahndung unverzüglich prüfen, ob in Ihrem Fall die Möglichkeit einer Selbstanzeige noch besteht. 

Unsere Partnerin Dr. Jasmin Haider, Fachanwältin für Steuerrecht und für Strafrecht prüft Ihre Handlungsoptionen beim Handel mit Kryptowährungen. 

12. Auskunftspflichten gegenüber der Steuerfahndung bleiben erhalten

Mit dem ersten Schreiben der Steuerfahndung bzgl. Ihrer Krypto-Gewinne (Herausgabe- und Auskunftsersuchen) sind Sie noch kein Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass Sie als Steuerpflichtiger grundsätzlich in diesem Stadium Auskunfts- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt haben und Ihre Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen offenlegen müssen. 

Sie müssen das Schreiben des Finanzamts daher grundsätzlich beantworten. Lassen Sie sich hierbei von einem spezialisierten Fachanwalt unterstützen.

13. Krypto-Gewinne offengelegt: Steuerfahndung leitet massenweise Steuerstrafverfahren ein

Wer seinen Mitteilungspflichten nachkommt und die Gewinne aus allen Krypto-Transaktionen der vergangenen Jahre ab 2015 offenlegt, erlebt oftmals eine böse Überraschung: Die Steuerfahndung leitet reihenweise Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen die Steuerpflichtigen ein. 

Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung: Das Bild zeigt 100 Euro-Scheine.

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung? Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zum Thema Steuerhinterziehung

14. Steuerstrafverfahren wegen Kryptowährungen: Verteidigung durch Fachanwalt

Ab dem Moment der Bekanntgabe der Einleitung des Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung, gelten Sie als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren. Sie haben dann das Recht, zu Schweigen und keine Auskünfte mehr zu erteilen. Lassen Sie sich dringend von einem erfahrenen Strafverteidiger im Steuerstrafrecht verteidigen. Unsere Partnerin Dr. Jasmin Haider kann Ihre Rechte gegenüber den Steuerbehörden, Ermittlungsbehörden und Gerichten wahren und das beste Ergebnis für Sie anstreben. 

FAQ

Muss ich Gewinne aus Kryptowährungen in Deutschland versteuern?

Ja. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder NFTs sind in Deutschland steuerpflichtig. Werden die Coins innerhalb der Haltefrist von einem Jahr verkauft, handelt es sich um sonstige Einkünfte nach § 23 EStG, die der Einkommensteuer unterliegen.
Lesen Sie hierzu ausführlich unseren Artikel zum Thema: Krypto-Gewinne & Steuerhinterziehung

Woher hat die Steuerfahndung meine Daten?

Die Steuerfahndung erhält Daten von Kryptobörsen wie Bitcoin.de oder von Anbietern wie Blockpit. Aufgrund von Sammelauskunftsersuchen müssen diese Plattformen persönliche Daten und Transaktionshistorien an die Steuerbehörden weiterleiten.

Welche Daten liegen der Steuerfahndung über Krypto-Anleger vor?

Die Finanzbehörden verfügen über umfangreiche Daten, darunter: Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten, Logins (inkl. IP-Adressen) sowie detaillierte Handels- und Transaktionsdaten ab dem Jahr 2015.

Was bedeutet ein Auskunftsersuchen der Steuerfahndung?

Ein Auskunfts- und Herausgabeersuchen nach § 208 AO verpflichtet Sie, Ihre Krypto-Transaktionen gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Zu diesem Zeitpunkt handelt es sich noch nicht um ein Strafverfahren, sondern um sogenannte Vorfeldermittlungen.

Bin ich mit einem Auskunftsersuchen schon Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren?

Nein. Zunächst gelten Sie noch nicht als Beschuldigter. Dennoch sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Unterlagen einzureichen. Später kann die Steuerfahndung jedoch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten.

Sollte ich nach Erhalt des Schreibens sofort einen Anwalt einschalten?

Ja. Ein Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht kann prüfen, wie Sie reagieren sollten, welche Unterlagen offenzulegen sind und ob die Möglichkeit einer straffreien Selbstanzeige besteht.

Kann ich nach Erhalt des Schreibens noch eine Selbstanzeige abgeben?

Grundsätzlich ist eine Selbstanzeige möglich, solange die Steuerfahndung noch keinen hinreichenden Verdacht auf eine Steuerstraftat festgestellt hat. Eine Selbstanzeige muss jedoch vollständig und korrekt erfolgen, sonst droht Strafbarkeit. Lassen Sie sich hierzu von einem Fachanwalt beraten.

Was passiert, wenn die Steuerfahndung ein Strafverfahren einleitet?

Mit der Einleitung eines Strafverfahrens gelten Sie als Beschuldigter. Ab diesem Moment haben Sie das Recht zu schweigen und sollten ohne anwaltliche Vertretung keine Angaben machen.

Unterstützt Ihre Kanzlei nur in München oder auch bundesweit?

Unsere Partnerin Dr. Jasmin Haider, Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht, vertritt Mandantinnen und Mandanten sowohl in München als auch bundesweit gegenüber Finanzämtern, Steuerfahndungen und Gerichten.

Stichworte: Kryptowährungen, Krypto-Anleger, Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerfahndung, Vertrauen, Steuerstrafverfahren, Ermittlungsverfahren, Steuerrecht, Strafrecht, Strafverteidigung, Fachanwältin, München

Weitere Informationen zum Ablauf eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens finden Sie hier.

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Die Steuerfahndung hat tausenden Krypto-Anlegern ein Schreiben geschickt und zur Vorlage sämtlicher Daten zu allen Krypto-Transaktionen und Krypto-Gewinnen ab dem Jahr 2015 aufgefordert. Nach der Übersendung der Unterlagen leiten die Steuerfahnder nun massenweise Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung der Einkommenssteuer ein. 

In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit der Einleitung der Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen auf sich hat sowie:

  • Wie Sie als Krypto-Anleger auf das Schreiben der Steuerfahndung reagieren
  • Wie Sie ein Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht unterstützen kann
  • Welche Pflichten Sie als Krypto-Anleger beachten müssen

Unsere Partnerin Rechtsanwältin Dr. Jasmin Haider ist Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht in unserer Fachanwaltskanzlei in München. Sie berät und verteidigt Krypto-Anleger beim Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Übersicht:

  1. Steuerfahndung ermittelt gegen Krypto-Anleger in Deutschland
  2. Warum hat die Steuerfahndung die Daten bei Bitcoin.de angefragt?
  3. Bitoin.de lieferte Daten von Steuerpflichtigen an die Steuerfahndung
  4. Blockpit gibt Steuerreports an die Steuerfahndung weiter
  5. Hat die Steuerfahndung die Identität der Krypto-Anleger von Bitcoin.de erhalten?
  6. Welche Daten hat die Steuerfahndung über Krypto-Anleger?
  7. Steuerfahndung schreibt Tausende Krypto-Anleger an: Auskunfts- und Herausgabeersuchen
  8. Steuerfahndung fordert Unterlagen aller Transaktionen ab 2015 an
  9. So reagieren Sie auf das Auskunftsersuchen der Steuerfahndung
  10. Schreiben der Steuerfahndung als Vorfeldermittlung: noch kein Strafverfahren
  11. Selbstanzeige bei Krypto-Gewinnen: eine Chance zur Straffreiheit 
  12. Auskunftspflichten gegenüber der Steuerfahndung bleiben erhalten
  13. Krypto-Gewinne offengelegt: Steuerfahndung leitet massenweise Steuerstrafverfahren ein
  14. Steuerstrafverfahren wegen Kryptowährungen: Verteidigung durch Fachanwalt
  15. FAQ

1. Steuerfahndung ermittelt gegen Krypto-Anleger in Deutschland

Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westphalen hat aufgrund eines Sammelauskunftsersuchens aus dem Jahr 2019 an die Firma Bitcoin Deutschland AG Daten zu diversen Steuerpflichtigen aus dem gesamten Bundesgebiet für die Jahre 2015-2017 erhalten. Dabei handelt es sich um Transaktionsdaten mit Kryptowährungen, z.B. Bitcoin (BTC). 

Die Datensätze wurden ab dem Jahr 2023 an die jeweiligen Steueraufsichtsstellen der Bundesländer verteilt. Teilweise wurden bereits Krypto-Teams bei den Steuerfahndungen gebildet. 

Es handelt sich um mehrere Tausend Datensätze, d.h. mehrere tausend Steuerpflichtige sind von dem Auskunftsersuchen betroffen. 

2. Warum hat die Steuerfahndung die Daten bei Bitcoin.de angefragt?

Hintergrund für die Anfrage der Steuerfahndung bei der Firma Bitcoin Deutschland AG war, dass die Gewinne, die durch den Handel mit Kryptowährungen erzielt werden, u.a. der Ankauf und Verkauf von Bitcoin, steuerpflichtig nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) sein können. Die Ermittler vermuten Steuerhinterziehung mit Bitcoin, Ethereum, Tether, Ripple usw. 

Werden Gewinne durch den Krypto-Handel innerhalb der Haltefrist von einem Jahr realisiert, sind die Einkünfte als sonstige Einkünfte gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu versteuern. 

Wer seine Bitcoin-Gewinne nicht korrekt versteuert, begeht eine strafbare Steuerhinterziehung.

3. Bitoin.de lieferte Daten von Steuerpflichtigen an die Steuerfahndung

Abgefragt wurden bei der Kryptobörse Daten zu allen Steuerpflichtigen, die in den Jahren 2015 bis 2017 mit Kryptowährungen (v.a. BTC – Bitcoin) auf der Handelsplattform „Bitcoin.de“ gehandelt haben und in einem Jahr ein Gesamtvolumen von 50.000 EUR überschritten haben (Summe aller Bewegungen im Soll und Haben). 

Aus den Transaktionsdaten von Bitcoin.de kann die Steuerfahndung in der Regel auch die Existenz weiterer Accounts auf anderen Kryptobörsen, z.B.

  • Kraken
  • Binance
  • Bitget
  • Bitpanda
  • Bittrex
  • BISON
  • Blockpit
  • Coinbase
  • eToro

4. Blockpit gibt Steuerreports an die Steuerfahndung weiter

Auch die österreichische Firma Blockpit AG mit Sitz in Linz hat Steuerreports von Kunden an die Steuerfahndung (u.a. an die Steuerfahndung München und Steuerfahndung Augsburg) herausgegeben. 

5. Hat die Steuerfahndung die Identität der Krypto-Anleger von Bitcoin.de erhalten?

Da sich die Nutzer bei der Einrichtung ihres Bicoin.de-Accounts durch u.a. durch Handynummer und Bankkonto legitimieren mussten, sind die persönlichen Daten der Steuerpflichtigen bei Bitcoin.de bekannt und wurden an die Steuerfahndung weitergeleitet. Die Steuerfahndung kann somit dem jeweiligen Wallet eine Person zuordnen. 

6. Welche Daten hat die Steuerfahndung über Krypto-Anleger?

Über das Auskunftsersuchen musste Bicoin.de der Steuerfahndung u.a. folgende Daten zu den Accountinhabern mitteilen: 

  • Handelsdaten mit den jeweiligen Kryptowährungen
  • Username
  • Email
  • Vorname
  • Nachname
  • Adresse
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Datum der Kontoerstellung
  • Bankdaten (Kontoverbindung, Kreditinstitut, IBAN)
  • Log-Daten (Loginhistorie ink. IP-Adresse)

7. Steuerfahndung schreibt Tausende Krypto-Anleger an: Auskunfts- und Herausgabeersuchen

In Folge der Weitergabe der Daten der Krypto-Anleger an die jeweils örtlich zuständigen Steuerfahnder haben die Steuerfahndungsstellen der Finanzämter sog. Auskunfs- und Herausgabeersuchen gem. § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Abgabenordnung (AO) an tausende Steuerpflichtige versandt. 

In den Schreiben der Steuerfahndung heißt es mitunter:

Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes hat Unterlagen bezüglich Ihrer Kryptowährungstransaktionen seit dem Jahr 2015. Gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) sind Sie zur Beantwortung dieses Auskunftsersuchens verpflichtet. Weiterhin fordert § 93 Abs. 3 AO, dass Sie die Auskunft wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen erteilen.

Laut den Kontrollmaterialien der Kryptobörse Bitcoin.de besitzen Sie seit … ein Konto bei dieser Plattform. Eine Analyse der Transaktionsdaten ergab, dass Sie Accounts noch bei folgenden Börsen besitzen: … (z.B. Bittrex.com)

Eine isolierte Betrachtung Ihrer Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen ergab auf der Börse Bitcoin.de einen Überschuss von … EUR

Haben Sie ein Auskunftsersuchen der Steuerfahndung erhalten? Lassen Sie Ihren Fall von Dr. Jasmin Haider, Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht in München prüfen.

8. Steuerfahndung fordert Unterlagen aller Transaktionen ab 2015 an

In dem Schreiben (Auskunfs- und Herausgabeersuchen) fordert das Finanzamt sodann den Steuerpflichtigen auf, Unterlagen zu sämtlichen Tranksaktionen auf allen Kryptobörsen ab dem Jahr 2015 offenzulegen und an das Finanzamt zu schicken:

Im Rahmen Ihrer steuerlichen Mitwirkungspflicht bitten wir Sie, die folgenden Auskünfte zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen zu übersenden:

Die Steuerpflichtigen werden sodann aufgefordert, folgende Unterlagen zu übersenden:

  • Auflistung aller Handelsplattformen, auf denen mit Krypto-Assets, Token, NFTs etc gehandelt wurde
  • Auflistung aller Transfers im Bereich der Kryptowährungen ab dem Jahr 2015
  • Gewinnaufstellungen für Gewinne aus Kryptowährungsgeschäften ab dem Jahr 2015.“
  • Übersendung des API Key und API Secret oder die csv-Dateien aller Handelsplattformen

Haben Sie ein Schreiben der Steuerfahndung wegen des Handels mit Kryptowährungen erhalten? Wir verfügen über das erforderliche Fachwissen bei Kryptowährungen. Wir schützen Ihre Rechte, verteidigen Sie und haben dabei auch die Auswirkungen auf Ihre Berufsausübung im Blick.

9. So reagieren Sie auf das Auskunftsersuchen der Steuerfahndung

Schalten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht in das Verfahren ein. Möglicherweise kann die Einleitung eines Strafverfahrens noch verhindert werden. Hier ist Expertise und Kenntnis der aktuellen Rechtslage gefordert. Handeln Sie nicht auf eigene Faust. 

10. Schreiben der Steuerfahndung als Vorfeldermittlung: noch kein Strafverfahren

Durch das Schreiben der Steuerfahndung wird noch kein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.

Die Steuerfahndung selbst spricht in dem Schreiben davon, dass es sich nur um Vorfeldermittlungen zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle handelt. 

Ein Anhaltspunkt für eine konkrete Steuerstraftat liege daher noch nicht vor. 

11. Selbstanzeige bei Krypto-Gewinnen: eine Chance zur Straffreiheit 

In dem Zeitpunkt vor Vorliegen eines Verdachts einer Steuerstraftat ist die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige grundsätzlich noch gegeben. Lassen Sie nach Erhalt eines Schreibens der Steuerfahndung unverzüglich prüfen, ob in Ihrem Fall die Möglichkeit einer Selbstanzeige noch besteht. 

Unsere Partnerin Dr. Jasmin Haider, Fachanwältin für Steuerrecht und für Strafrecht prüft Ihre Handlungsoptionen beim Handel mit Kryptowährungen. 

12. Auskunftspflichten gegenüber der Steuerfahndung bleiben erhalten

Mit dem ersten Schreiben der Steuerfahndung bzgl. Ihrer Krypto-Gewinne (Herausgabe- und Auskunftsersuchen) sind Sie noch kein Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass Sie als Steuerpflichtiger grundsätzlich in diesem Stadium Auskunfts- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt haben und Ihre Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen offenlegen müssen. 

Sie müssen das Schreiben des Finanzamts daher grundsätzlich beantworten. Lassen Sie sich hierbei von einem spezialisierten Fachanwalt unterstützen.

13. Krypto-Gewinne offengelegt: Steuerfahndung leitet massenweise Steuerstrafverfahren ein

Wer seinen Mitteilungspflichten nachkommt und die Gewinne aus allen Krypto-Transaktionen der vergangenen Jahre ab 2015 offenlegt, erlebt oftmals eine böse Überraschung: Die Steuerfahndung leitet reihenweise Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen die Steuerpflichtigen ein. 

Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung: Das Bild zeigt 100 Euro-Scheine.

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung? Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zum Thema Steuerhinterziehung

14. Steuerstrafverfahren wegen Kryptowährungen: Verteidigung durch Fachanwalt

Ab dem Moment der Bekanntgabe der Einleitung des Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung, gelten Sie als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren. Sie haben dann das Recht, zu Schweigen und keine Auskünfte mehr zu erteilen. Lassen Sie sich dringend von einem erfahrenen Strafverteidiger im Steuerstrafrecht verteidigen. Unsere Partnerin Dr. Jasmin Haider kann Ihre Rechte gegenüber den Steuerbehörden, Ermittlungsbehörden und Gerichten wahren und das beste Ergebnis für Sie anstreben. 

FAQ

Muss ich Gewinne aus Kryptowährungen in Deutschland versteuern?

Ja. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder NFTs sind in Deutschland steuerpflichtig. Werden die Coins innerhalb der Haltefrist von einem Jahr verkauft, handelt es sich um sonstige Einkünfte nach § 23 EStG, die der Einkommensteuer unterliegen.
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Woher hat die Steuerfahndung meine Daten?

Die Steuerfahndung erhält Daten von Kryptobörsen wie Bitcoin.de oder von Anbietern wie Blockpit. Aufgrund von Sammelauskunftsersuchen müssen diese Plattformen persönliche Daten und Transaktionshistorien an die Steuerbehörden weiterleiten.

Welche Daten liegen der Steuerfahndung über Krypto-Anleger vor?

Die Finanzbehörden verfügen über umfangreiche Daten, darunter: Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten, Logins (inkl. IP-Adressen) sowie detaillierte Handels- und Transaktionsdaten ab dem Jahr 2015.

Was bedeutet ein Auskunftsersuchen der Steuerfahndung?

Ein Auskunfts- und Herausgabeersuchen nach § 208 AO verpflichtet Sie, Ihre Krypto-Transaktionen gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Zu diesem Zeitpunkt handelt es sich noch nicht um ein Strafverfahren, sondern um sogenannte Vorfeldermittlungen.

Bin ich mit einem Auskunftsersuchen schon Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren?

Nein. Zunächst gelten Sie noch nicht als Beschuldigter. Dennoch sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Unterlagen einzureichen. Später kann die Steuerfahndung jedoch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten.

Sollte ich nach Erhalt des Schreibens sofort einen Anwalt einschalten?

Ja. Ein Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht kann prüfen, wie Sie reagieren sollten, welche Unterlagen offenzulegen sind und ob die Möglichkeit einer straffreien Selbstanzeige besteht.

Kann ich nach Erhalt des Schreibens noch eine Selbstanzeige abgeben?

Grundsätzlich ist eine Selbstanzeige möglich, solange die Steuerfahndung noch keinen hinreichenden Verdacht auf eine Steuerstraftat festgestellt hat. Eine Selbstanzeige muss jedoch vollständig und korrekt erfolgen, sonst droht Strafbarkeit. Lassen Sie sich hierzu von einem Fachanwalt beraten.

Was passiert, wenn die Steuerfahndung ein Strafverfahren einleitet?

Mit der Einleitung eines Strafverfahrens gelten Sie als Beschuldigter. Ab diesem Moment haben Sie das Recht zu schweigen und sollten ohne anwaltliche Vertretung keine Angaben machen.

Unterstützt Ihre Kanzlei nur in München oder auch bundesweit?

Unsere Partnerin Dr. Jasmin Haider, Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht, vertritt Mandantinnen und Mandanten sowohl in München als auch bundesweit gegenüber Finanzämtern, Steuerfahndungen und Gerichten.

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Weitere Informationen zum Ablauf eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens finden Sie hier.

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