Ermittlungsverfahren & Ablauf Strafverfahren

Ermittlungs-verfahren & Ablauf Strafverfahren

FAQ Strafrecht

Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Es folgt ein Zwischenverfahren und anschließend das Hauptverfahren vor Gericht.

Wichtig für Sie: Sofort einen Anwalt einschalten: Tel. 089 523 88088
Wir beraten auch am Abend und am Wochenende.
Als Strafverteidiger & Kanzlei für Strafrecht in München erklären wir Ihnen den Ablauf eines Strafverfahrens.

Die Hälfe aller Ermittlungsverfahren kann eingestellt werden!

Ein Ermittlungsverfahren darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es erledigt sich nicht von selbst. Die wichtigsten Weichen für Ihren späteren Fall vor Gericht werden zu Beginn gestellt.
Ca. 50% aller Ermittlungsverfahren werden eingestellt. D.h. nur die Hälfte aller Strafverfahren wird angeklagt.

Die größten Fehler werden im Ermittlungsverfahren begangen, die später nicht mehr ausgebügelt werden können. Holen Sie sich sofort einen Verteidiger im Ermittlungsverfahren:

  • Aussagen eines Beschuldigten bei der Polizei im Ermittlungsverfahren können später in aller Regel nicht mehr beseitigt werden.
  • Die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung sind zu Beginn des Ermittlungsverfahrens höher!

Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Es folgt ein Zwischenverfahren und anschließend das Hauptverfahren vor Gericht.

Wichtig für Sie: Sofort einen Anwalt einschalten: Tel. 089 523 88088
Wir beraten auch am Abend und am Wochenende.
Als Strafverteidiger & Kanzlei für Strafrecht in München erklären wir Ihnen den Ablauf eines Strafverfahrens.

Die Hälfe aller Ermittlungsverfahren kann eingestellt werden!

Ein Ermittlungsverfahren darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es erledigt sich nicht von selbst. Die wichtigsten Weichen für Ihren späteren Fall vor Gericht werden zu Beginn gestellt.
Ca. 50% aller Ermittlungsverfahren werden eingestellt. D.h. nur die Hälfte aller Strafverfahren wird angeklagt.

Die größten Fehler werden im Ermittlungsverfahren begangen, die später nicht mehr ausgebügelt werden können. Holen Sie sich sofort einen Verteidiger im Ermittlungsverfahren:

  • Aussagen eines Beschuldigten bei der Polizei im Ermittlungsverfahren können später in aller Regel nicht mehr beseitigt werden.
  • Die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung sind zu Beginn des Ermittlungsverfahrens höher!

Im Kampf für Ihr Recht

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