Ermittlungsverfahren & Ablauf Strafverfahren

Ermittlungs-verfahren & Ablauf Strafverfahren

FAQ Strafrecht

Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Es folgt ein Zwischenverfahren und anschließend das Hauptverfahren vor Gericht.

Wichtig für Sie: Sofort einen Anwalt einschalten: Tel. 089 523 88088
Wir beraten auch am Abend und am Wochenende.
Als Strafverteidiger & Kanzlei für Strafrecht in München erklären wir Ihnen den Ablauf eines Strafverfahrens.

Die Hälfe aller Ermittlungsverfahren kann eingestellt werden!

Ein Ermittlungsverfahren darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es erledigt sich nicht von selbst. Die wichtigsten Weichen für Ihren späteren Fall vor Gericht werden zu Beginn gestellt.
Ca. 50% aller Ermittlungsverfahren werden eingestellt. D.h. nur die Hälfte aller Strafverfahren wird angeklagt.

Die größten Fehler werden im Ermittlungsverfahren begangen, die später nicht mehr ausgebügelt werden können. Holen Sie sich sofort einen Verteidiger im Ermittlungsverfahren:

  • Aussagen eines Beschuldigten bei der Polizei im Ermittlungsverfahren können später in aller Regel nicht mehr beseitigt werden.
  • Die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung sind zu Beginn des Ermittlungsverfahrens höher!

Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Es folgt ein Zwischenverfahren und anschließend das Hauptverfahren vor Gericht.

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Als Strafverteidiger & Kanzlei für Strafrecht in München erklären wir Ihnen den Ablauf eines Strafverfahrens.

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Ein Ermittlungsverfahren darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es erledigt sich nicht von selbst.

Viele Beschuldigte machen den Fehler und schalten nicht sofort einen Strafverteidiger ein, sobald Sie von Ermittlungen gegen sich erfahren.

Das ist ein Fehler! Sofort Anwalt einschalten!

Die wichtigsten Weichen für Ihren späteren Fall vor Gericht werden im Ermittlungsverfahren gestellt. Die größten Fehler werden im Ermittlungsverfahren begangen, die später nicht mehr ausgebügelt werden können.

Ca. 50% der Ermittlungsverfahren wird eingestellt und landet nie vor Gericht. Holen Sie sich sofort einen Verteidiger im Ermittlungsverfahren:

  • Aussagen eines Beschuldigten bei der Polizei im Ermittlungsverfahren können später in aller Regel nicht mehr beseitigt werden.
  • Die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung sind zu Beginn des Ermittlungsverfahrens höher!

Ein Ermittlungsverfahren wird von den Strafverfolgungsbehörden Staatsanwaltschaft & Polizei eingeleitet, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Sobald ausreichende Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Die Ermittlungsbehörden erhalten in der Regel Kenntnis von einer Straftat durch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag.

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab? Ihr Anwalt in München informiert

Das Ermittlungsverfahren dient dazu, den Täter zu ermitteln und den Sachverhalt aufzuklären. Zur Aufklärung der Tat müssen die Beweise gesichert werden. Die Leitung des Ermittlungsverfahrens liegt bei der Staatsanwaltschaft („Herrin des Ermittlungsverfahrens“), in der Regel führt die Polizei (Kripo) die Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft durch.

Alle Ermittlungsergebnisse werden in der Ermittlungsakte gesammelt. Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft zu entscheiden:

  • Einstellung des Strafverfahrens
  • Anklage

Staatsanwaltschaft und Polizei können sich zur Ermittlung und Aufklärung der Straftat einiger Ermittlungsmaßnahmen bedienen, z.B.

  • Zeugenvernehmung, Vorladung zur Vernehmung
  • Beschuldigtenvernehmung, Vorladung zur Vernehmung
  • Durchsuchung von Haus oder Wohnung
  • Telefonüberwachung
  • Handyüberwachung (Anrufe, SMS, Chats)
  • Einholung von Auskünften, insbesondere von Banken, Schuldnerregistern, Gerichten usw.
  • Untersuchungshaft

Wurden bei Ihnen Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt? Immer wieder sind Ermittlungsmaßnahmen rechtswidrig. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie.

Wichtig: Ein richterlicher Beschluss ist für einige Ermittlungsmaßnahmen nötig!

Das Ermittlungsverfahren wird mit Abschluss der Ermittlungen beendet, d.h. wenn Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt erforscht haben. Eine Dauer ist dafür nicht vorgeschrieben. Ein Ermittlungsverfahren kann u.U. mehrere Jahre dauern.

Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt, sind Sie Beschuldigter. Es ist nicht notwendig, dass Sie als Beschuldigter von Ermittlungen gegen Sie erfahren. Dies gilt insbesondere für geheime Ermittlungen, z.B. der Überwachung der Telekommunikation (Abhören von Telefon, Handy, Computer).

Das Zwischenverfahren bezeichnet den Abschnitt nach dem Ermittlungsverfahren und vor dem Hauptverfahren vor Gericht. Es beginnt mit der Einreichung der Anklage bei Gericht durch die Staatsanwaltschaft. Das Zwischenverfahren soll der Überprüfung durch den Richter dienen, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt und ein Hauptverfahren eröffnet werden soll.

Im Hauptverfahren vor Gericht wird über das Schicksal des Angeklagten, d.h. Freispruch oder Verurteilung, entschieden.

Die mündliche Hauptverhandlung dient dazu, die Tat durch das Gericht aufklären zu lassen, über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu befinden und die Art und Höhe der Strafe festzulegen.

Der Ablauf einer Gerichtsverhandlung im Strafrecht ist genau geregelt.

1. Eröffnung: Aufruf der Sache

Die Hauptverhandlung wird zunächst durch Aufruf der Sache eröffnet.

2. Zeugenbelehrung

Die anwesenden Zeugen werden zu ihrer Wahrheitspflicht belehrt und müssen anschließend den Sitzungssaal verlassen.

Die Zeugen dürfen vor ihrer Aussage nicht im Sitzungssaal anwesend sein. Nach ihrer Aussage dürfen sie im Sitzungssaal bleiben und als Zuhörer den Prozess weiterverfolgen.

3. Personalien des Angeklagten

Die Personalien des Angeklagten werden festgestellt.

4. Anklage wird durch Staatsanwaltschaft verlesen

5. Vernehmung des Angeklagten

Der Angeklagte hat die freie Wahl, ob er von seinem Schweigerecht Gebrauch machen will oder Angaben zur Tat machen will.

Taktik: Dies ist die schwierigste Entscheidung im Strafprozess. Lassen Sie sich ausführlich von Ihrem Verteidiger beraten!

6. Beweisaufnahme

Das Gericht führt die Beweisaufnahme durch:

  • Vernehmung von Zeugen
  • Vernehmung von Sachverständigen
  • Objekte werden in Augenschein genommen
  • Urkunden werden verlesen

7. Plädoyer

Zuerst hält die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer, d.h. ihren Schlussvortrag. Anschließend hält Ihr Verteidiger sein Plädoyer.

8. Sie haben das letzte Wort

Als Angeklagter gebührt Ihnen das letzte Wort, bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzieht.

9. Urteil

Das Gericht verkündet sein Urteil

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Im Kampf für Ihr Recht

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FAQ: Strafrecht

Als Kanzlei für Strafrecht in München erklären wir Ihnen den Ablauf eines Strafverfahrens.

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Mit einer Anklage steht Ihnen ein Strafverfahren unmittelbar bevor.

  • Anklage erhalten: Was tun?
  • Wer entscheidet, ob es zur Anklage kommt?
  • Wie lange dauert es, bis Anklage erhoben wird?

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Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren im Strafrecht? Erfahren Sie alles zum Thema Ermittlungsverfahren:

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Im Fall einer Festnahme ist sofortiges Handeln gefragt. Erfahren Sie von Ihrem Strafverteidiger die wichtigsten Informationen zur Festnahme:

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Die Revision im Strafrecht ist die letzte Instanz zur Korrektur eines Urteils im Strafrecht. Sie müssen ein Urteil im Strafrecht nicht akzeptieren! Lassen Sie von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider die Erfolgsaussichten einer Revision gegen Ihr Urteil prüfen.
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Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil im Strafrecht ohne Gerichtsverhandlung. Strafbefehl erhalten? Lassen Sie Ihren Strafbefehl von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider prüfen.

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Wenn Sie aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft genommen werden, ist sofortiges Handeln gefragt: Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider ist 24h bei Untersuchungshaft für Sie und Ihre Familie erreichbar.

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