Mangel am Neuwagen: Wann Sie beim Autokauf ein neues Fahrzeug verlangen können

Der Kauf eines neuen Autos ist ein bedeutender Schritt – finanziell wie emotional. Doch was, wenn das fabrikneue Fahrzeug plötzlich gravierende Mängel oder Softwarefehler aufweist? Viele Käufer fragen sich: Muss ich mich mit einer Reparatur meines Neuwagens zufriedengeben – oder kann ich die Lieferung eines neuen Fahrzeugs verlangen? 

Reparatur oder Neulieferung: Unsere Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht und Kfz-Recht klärt, wann ein Anspruch auf Neulieferung besteht und was Sie tun sollten, wenn sich der Händler weigert. Vertrauen Sie auf die Erfahrung unseres Partners Sebastian Haider, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Kfz-Meister.

Wir haben jahrelange Erfahrung in der Automobilbranche und beraten Sie bei allen Fragen rund um das Thema Kauf eines Neuwagens auf höchstem Niveau. Wir vertreten bundesweit bei allen Fragen rund um den Autokauf – kompetent, engagiert und auf Augenhöhe.

Sie haben ein mangelhaftes Neufahrzeug gekauft? Nach dem Autokauf treten häufig unerwartete Probleme auf – von Elektronikfehlern über defekte Bremsen bis zu gravierenden Sicherheitsmängeln. Doch die wenigsten Leute kennen ihre Rechte beim Neuwagenkauf. Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen: In vielen Fällen haben Sie das Recht, ein neues, mangelfreies Fahrzeug geliefert zu bekommen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Ihnen als Autokäufer beim Kauf eines Neuwagens zustehen.

Unsere Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in München setzt Ihre Rechte konsequent durch. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine erste Einschätzung.

Übersicht:

  1. Wann besteht ein Anspruch auf Neulieferung bei Mängeln am Neuwagen?
  2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  3. Was sagt die aktuelle BGH-Rechtsprechung?
  4. Was tun, wenn der Händler sich weigert?
  5. Wie unterscheiden sich Garantie, Neulieferung, Rücktritt und Nachbesserung?
  6. Neulieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag: was ist besser?
  7. Fazit: Lassen Sie die Neulieferung Ihres Fahrzeugs vom Fachanwalt prüfen
  8. FAQ

Wann besteht ein Anspruch auf Neulieferung bei Mängeln am Neuwagen?

Sie haben als Käufer ein Wahlrecht: Ein Käufer hat gemäß § 439 BGB das Recht, im Falle eines Mangels an einem neuen Auto zwischen Reparatur (Nachbesserung) und Neulieferung zu wählen. 

Gerade beim Kauf eines Neufahrzeugs ist das Interesse an einem mangelfreien Auto besonders schutzwürdig – das bestätigt auch der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen. 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Neulieferung:

✔️ Es handelt sich um einen Neuwagenkauf – Gebrauchtwagen sind in der Regel ausgeschlossen.

✔️ Ein erheblicher Mangel liegt vor – der Defekt muss die Verkehrssicherheit oder den Gebrauchswert des Fahrzeugs beeinträchtigen. Dies kann ein spezialisierter Rechtsanwalt prüfen.

✔️ Dem Verkäufer wurde Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben (sog. „Recht zur zweiten Andienung“) – Erst wenn die Reparatur scheitert, zu lange dauert oder verweigert wird, greift das Recht auf Neulieferung.

Als Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Autokauf und Gewährleistungsrecht beraten wir Sie individuell und rechtssicher. Jeder Fall ist einzigartig – lassen Sie Ihre Optionen professionell prüfen!

Aktuelle BGH-Rechtsprechung stärkt Käuferrechte beim Neuwagenkauf

In mehreren Entscheidungen der vergangenen Jahre hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Neuwagenkäufern gestärkt:

🔹 BGH, Urteil vom 21.07.2021 – VIII ZR 254/20

In diesem Grundsatzurteil stellt der Bundesgerichtshof klar, dass Käufer auch dann ein Recht auf Neulieferung eines Neufahrzeugs haben, wenn das ursprünglich bestellte Modell durch ein technisch aktualisiertes ersetzt wurde.

Fazit: Der Verkäufer kann sich nicht auf Modelländerungen berufen, wenn das Ersatzfahrzeug im Wesentlichen vergleichbar ist.

🔹 BGH, Urteil vom 08.12.2021 – VIII ZR 190/12

In diesem Urteil entschied der BGH, dass ein Neulieferungsanspruch auch noch nach längerer Fahrzeugnutzung bestehen kann, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist.

Fazit: Auch nach einem ersten Reparaturversuch ist eine neue Lieferung nicht ausgeschlossen – der Anspruch bleibt bestehen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft Sebastian Haider mit seinem Kanzleiteam sorgfältig, ob Ihr Fahrzeug unter diese Rechtsprechung fällt.

Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zum Thema Autokaufvertrag prüfen und sicher sein.

Was tun, wenn der Händler die Neulieferung ablehnt?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Autohändler eine Neulieferung verweigern und auf eine Nachbesserung verweisen. In vielen Fällen wird der Käufer auch direkt an den Hersteller verwiesen. Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen!

Schritt-für-Schritt-Vorgehen:

  • Mangel am neuen Auto dokumentieren – Fotos, Gutachten, Werkstattberichte
  • Mitteilung des Sachmangels und bei gewerblichen Kauf Frist zur Nachbesserung setzen – mit Nachweis des Zugangs
  • Kommunikation protokollieren – dokumentierte Nachweise vereinfachen im Streitfall den Beweisantritt
  • Fachanwalt einschalten – Wir formulieren Ihre Ansprüche juristisch einwandfrei
  • Klage auf Neulieferung – Bei Weigerung setzen wir Ihr Recht gerichtlich durch

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und Autokaufrecht wissen, worauf es ankommt – und vertreten Sie gegenüber Händlern, Importeuren und Herstellern.

Wie unterscheiden sich Garantie, Neulieferung, Rücktritt und Nachbesserung?

Viele Autokäufer sind verunsichert, welche Rechte sie tatsächlich beim Neuwagenkauf haben. Deshalb ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht besonders wichtig. Gewährleistung, Garantie, Rücktritt, Nachbesserung – was gilt wann?

Kurz und knapp:

  • Garantie: freiwillige Leistung des Herstellers, oft zeitlich befristet und vertraglich begrenzte Leistungspflicht
  • Gewährleistung: gesetzlich geregelt, sämtliche Leistungspflichten des Verkäufers aus den Gewährleistungsrechten
  • Neulieferung: möglich bei erheblichen Mängeln, bei Privatkäufern wird kein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abgezogen
  • Rücktritt: möglich nach gescheiterter Nacherfüllung, auch bei Privatkäufern wird Nutzungsersatz für die seit Kauf gefahrenen Kilometer abgezogen

Neulieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag – Was ist besser?

Je nach Situation kann die Neulieferung die bessere Alternative zur Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs sein – insbesondere bei fabrikneuen Fahrzeugen, die bereits bei Auslieferung mangelhaft waren. In anderen Fällen kann der Rücktritt vom Kaufvertrag der sinnvollere Weg. Hier ist es immer besser den Fall von einem Rechtsanwalt für Autorecht übernehmen zu lassen, da die Erklärung binden sein und die Alternative sperren können. 

Unsere Fachanwälte helfen Ihnen, die richtige Strategie bei Ihrem Auto zu wählen. Sichern Sie sich jetzt eine fundierte Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Unsere Einschätzung als Fachanwaltskanzlei:

Neulieferung Ihres Autos

✔️ Bei sicherheitsrelevanten Mängeln (z. B. Bremsanlage, Airbags), bei massiven Software- und Hardwarefehlern

✔️Wenn Sie das gleiche Modell weiterhin fahren möchten

✔️Wenn der Händler den Mangel nicht beheben kann

Rücktritt vom Autokauf

✔️ Bei einem Gebrauchtwagen

✔️ Bei Vertrauensverlust gegenüber dem Verkäufer

✔️ Vertretung bei Mängeln am Auto, Gewährleistungs- und Garantiefragen

✔️ Wenn kein identisches Modell mehr lieferbar oder gewünscht ist

✔️Bei wiederholten erfolglosen Reparaturversuchen

Unsere Fachanwälte helfen Ihnen, die richtige Strategie bei Ihrem Auto zu wählen. Sichern Sie sich jetzt eine fundierte Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fazit: Lassen Sie die Neulieferung Ihres Fahrzeugs vom Fachanwalt prüfen

Vertrauen Sie auf unsere einzigartige Kompetenz mit Fachanwalt & Kfz-Meister – wir sorgen für ein mangelfreies Fahrzeug!

Ein Neuwagen muss mangelfrei sein – alles andere müssen Sie nicht akzeptieren. Sie müssen sich nicht auf langwierige Reparaturversuche einlassen, wenn Ihnen ein rechtlicher Anspruch auf Neulieferung zusteht. Als Rechtsanwälte, Kfz-Meister und Fachanwalt für Verkehrsrecht in München sind wir auf genau solche Fälle spezialisiert.

Unsere Leistungen im Überblick:

✔️ Juristische Prüfung Ihrer Neulieferungsansprüche

✔️ Durchsetzung gegenüber Händlern und Herstellern

✔️ Spezialisierte Beratung zum Autokaufrecht

✔️ Verhandlung und Klagevertretung bei Kfz-Mängeln

✔️ Rechtssichere Fristsetzungen und Forderungsschreiben

Holen Sie sich jetzt rechtliche Unterstützung bei der Neulieferung Ihres Neuwagens! Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihr Recht durch.

FAQ

Ich habe Probleme mit meinem Neuwagen nach dem Kauf – was kann ich tun?

Wenn Ihr Neuwagen Mängel aufweist, haben Sie als Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet: Sie können vom Verkäufer entweder eine Reparatur oder die Lieferung eines neuen, mangelfreien Fahrzeugs verlangen.

Wann habe ich Anspruch auf ein neues Auto bei Problemen mit dem Neuwagen?

Nach § 439 BGB besteht ein Anspruch auf Neulieferung, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Dies gilt insbesondere bei gravierenden Sicherheits- oder Elektronikproblemen. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer Gelegenheit zur Reparatur hatte und diese fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.

Gilt das Recht auf Neulieferung auch für Gebrauchtwagen?

Nein. Das Recht auf Neulieferung gilt fast ausschließlich beim Kauf eines Neuwagens. Bei Gebrauchtwagen bestehen in der Regel nur Ansprüche auf Reparatur oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Hier kommt es aber auf den jeweiligen Einzelfall an. Wir können Ihre Rechte in Ihrem individuellen Fall als spezialisierte Fachanwaltskanzlei gerne prüfen.

Welche Probleme nach Neuwagenkauf gelten als erheblicher Mangel?

U.a. Defekte an sicherheitsrelevanten Bauteilen (z. B. Bremsen, Airbags), gravierende Elektronik- oder Softwarefehler oder Mängel, die die Verkehrssicherheit oder den Gebrauchswert erheblich beeinträchtigen. Eine Einzelfallprüfung ist notwendig, um die Erheblichkeit eines Mangels zu klären.

Was sagt der Bundesgerichtshof (BGH) zu Neuwagen-Problemen?

Der BGH hat mehrfach entschieden, dass Käufer auch dann eine Neulieferung verlangen können, wenn das ursprüngliche Modell durch eine aktualisierte Version ersetzt wurde oder wenn Reparaturen nicht erfolgreich waren (z. B. BGH, Urteil vom 21.07.2021 – VIII ZR 254/20).

Mein Händler lehnt die Neulieferung meines Autos ab – was tun?

Dokumentieren Sie den Mangel an Ihrem Auto sorgfältig (Fotos, Werkstattberichte, Gutachten) und setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung. Wenn er sich weigert, sollten Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Dieser setzt Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Was ist besser: Neulieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag?

Neulieferung: sinnvoll bei gravierenden Mängeln und wenn Sie das Modell weiter nutzen möchten.
Rücktritt: sinnvoll, wenn kein vergleichbares Modell verfügbar ist oder wenn das Vertrauen in den Verkäufer verloren ging.

Warum ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Neuwagen-Problemen wichtig?

Ein spezialisierter Anwalt prüft, ob Ihr Fall unter die aktuelle BGH-Rechtsprechung fällt, setzt Fristen korrekt und sorgt für eine rechtssichere Durchsetzung Ihrer Ansprüche – bis hin zur Klage auf Neulieferung oder Rückabwicklung.

Was kostet eine anwaltliche Beratung zur Neulieferung meines Autos?

Die Kosten variieren je nach Fall und Streitwert, in der Regel der Kaufpreis des Autos. Eine Erstberatung kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten einzuschätzen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung.

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Kann ich mein Auto wirklich zurückgeben, wenn es Mängel hat? Ihre Rechte als Autokäufer vom Fachanwalt erklärt

Der Kauf eines neuen Autos ist ein bedeutender Schritt – finanziell wie emotional. Doch was, wenn das fabrikneue Fahrzeug plötzlich gravierende Mängel oder Softwarefehler aufweist? Viele Käufer fragen sich: Muss ich mich mit einer Reparatur meines Neuwagens zufriedengeben – oder kann ich die Lieferung eines neuen Fahrzeugs verlangen? 

Reparatur oder Neulieferung: Unsere Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht und Kfz-Recht klärt, wann ein Anspruch auf Neulieferung besteht und was Sie tun sollten, wenn sich der Händler weigert. Vertrauen Sie auf die Erfahrung unseres Partners Sebastian Haider, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Kfz-Meister.

Wir haben jahrelange Erfahrung in der Automobilbranche und beraten Sie bei allen Fragen rund um das Thema Kauf eines Neuwagens auf höchstem Niveau. Wir vertreten bundesweit bei allen Fragen rund um den Autokauf – kompetent, engagiert und auf Augenhöhe.

Sie haben ein mangelhaftes Neufahrzeug gekauft? Nach dem Autokauf treten häufig unerwartete Probleme auf – von Elektronikfehlern über defekte Bremsen bis zu gravierenden Sicherheitsmängeln. Doch die wenigsten Leute kennen ihre Rechte beim Neuwagenkauf. Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen: In vielen Fällen haben Sie das Recht, ein neues, mangelfreies Fahrzeug geliefert zu bekommen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Ihnen als Autokäufer beim Kauf eines Neuwagens zustehen.

Unsere Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in München setzt Ihre Rechte konsequent durch. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine erste Einschätzung.

Übersicht:

  1. Wann besteht ein Anspruch auf Neulieferung bei Mängeln am Neuwagen?
  2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  3. Was sagt die aktuelle BGH-Rechtsprechung?
  4. Was tun, wenn der Händler sich weigert?
  5. Wie unterscheiden sich Garantie, Neulieferung, Rücktritt und Nachbesserung?
  6. Neulieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag: was ist besser?
  7. Fazit: Lassen Sie die Neulieferung Ihres Fahrzeugs vom Fachanwalt prüfen
  8. FAQ

Wann besteht ein Anspruch auf Neulieferung bei Mängeln am Neuwagen?

Sie haben als Käufer ein Wahlrecht: Ein Käufer hat gemäß § 439 BGB das Recht, im Falle eines Mangels an einem neuen Auto zwischen Reparatur (Nachbesserung) und Neulieferung zu wählen. 

Gerade beim Kauf eines Neufahrzeugs ist das Interesse an einem mangelfreien Auto besonders schutzwürdig – das bestätigt auch der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen. 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Neulieferung:

✔️ Es handelt sich um einen Neuwagenkauf – Gebrauchtwagen sind in der Regel ausgeschlossen.

✔️ Ein erheblicher Mangel liegt vor – der Defekt muss die Verkehrssicherheit oder den Gebrauchswert des Fahrzeugs beeinträchtigen. Dies kann ein spezialisierter Rechtsanwalt prüfen.

✔️ Dem Verkäufer wurde Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben (sog. „Recht zur zweiten Andienung“) – Erst wenn die Reparatur scheitert, zu lange dauert oder verweigert wird, greift das Recht auf Neulieferung.

Als Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Autokauf und Gewährleistungsrecht beraten wir Sie individuell und rechtssicher. Jeder Fall ist einzigartig – lassen Sie Ihre Optionen professionell prüfen!

Aktuelle BGH-Rechtsprechung stärkt Käuferrechte beim Neuwagenkauf

In mehreren Entscheidungen der vergangenen Jahre hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Neuwagenkäufern gestärkt:

🔹 BGH, Urteil vom 21.07.2021 – VIII ZR 254/20

In diesem Grundsatzurteil stellt der Bundesgerichtshof klar, dass Käufer auch dann ein Recht auf Neulieferung eines Neufahrzeugs haben, wenn das ursprünglich bestellte Modell durch ein technisch aktualisiertes ersetzt wurde.

Fazit: Der Verkäufer kann sich nicht auf Modelländerungen berufen, wenn das Ersatzfahrzeug im Wesentlichen vergleichbar ist.

🔹 BGH, Urteil vom 08.12.2021 – VIII ZR 190/12

In diesem Urteil entschied der BGH, dass ein Neulieferungsanspruch auch noch nach längerer Fahrzeugnutzung bestehen kann, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist.

Fazit: Auch nach einem ersten Reparaturversuch ist eine neue Lieferung nicht ausgeschlossen – der Anspruch bleibt bestehen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft Sebastian Haider mit seinem Kanzleiteam sorgfältig, ob Ihr Fahrzeug unter diese Rechtsprechung fällt.

Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zum Thema Autokaufvertrag prüfen und sicher sein.

Was tun, wenn der Händler die Neulieferung ablehnt?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Autohändler eine Neulieferung verweigern und auf eine Nachbesserung verweisen. In vielen Fällen wird der Käufer auch direkt an den Hersteller verwiesen. Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen!

Schritt-für-Schritt-Vorgehen:

  • Mangel am neuen Auto dokumentieren – Fotos, Gutachten, Werkstattberichte
  • Mitteilung des Sachmangels und bei gewerblichen Kauf Frist zur Nachbesserung setzen – mit Nachweis des Zugangs
  • Kommunikation protokollieren – dokumentierte Nachweise vereinfachen im Streitfall den Beweisantritt
  • Fachanwalt einschalten – Wir formulieren Ihre Ansprüche juristisch einwandfrei
  • Klage auf Neulieferung – Bei Weigerung setzen wir Ihr Recht gerichtlich durch

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und Autokaufrecht wissen, worauf es ankommt – und vertreten Sie gegenüber Händlern, Importeuren und Herstellern.

Wie unterscheiden sich Garantie, Neulieferung, Rücktritt und Nachbesserung?

Viele Autokäufer sind verunsichert, welche Rechte sie tatsächlich beim Neuwagenkauf haben. Deshalb ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht besonders wichtig. Gewährleistung, Garantie, Rücktritt, Nachbesserung – was gilt wann?

Kurz und knapp:

  • Garantie: freiwillige Leistung des Herstellers, oft zeitlich befristet und vertraglich begrenzte Leistungspflicht
  • Gewährleistung: gesetzlich geregelt, sämtliche Leistungspflichten des Verkäufers aus den Gewährleistungsrechten
  • Neulieferung: möglich bei erheblichen Mängeln, bei Privatkäufern wird kein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abgezogen
  • Rücktritt: möglich nach gescheiterter Nacherfüllung, auch bei Privatkäufern wird Nutzungsersatz für die seit Kauf gefahrenen Kilometer abgezogen

Neulieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag – Was ist besser?

Je nach Situation kann die Neulieferung die bessere Alternative zur Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs sein – insbesondere bei fabrikneuen Fahrzeugen, die bereits bei Auslieferung mangelhaft waren. In anderen Fällen kann der Rücktritt vom Kaufvertrag der sinnvollere Weg. Hier ist es immer besser den Fall von einem Rechtsanwalt für Autorecht übernehmen zu lassen, da die Erklärung binden sein und die Alternative sperren können. 

Unsere Fachanwälte helfen Ihnen, die richtige Strategie bei Ihrem Auto zu wählen. Sichern Sie sich jetzt eine fundierte Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Unsere Einschätzung als Fachanwaltskanzlei:

Neulieferung Ihres Autos

✔️ Bei sicherheitsrelevanten Mängeln (z. B. Bremsanlage, Airbags), bei massiven Software- und Hardwarefehlern

✔️Wenn Sie das gleiche Modell weiterhin fahren möchten

✔️Wenn der Händler den Mangel nicht beheben kann

Rücktritt vom Autokauf

✔️ Bei einem Gebrauchtwagen

✔️ Bei Vertrauensverlust gegenüber dem Verkäufer

✔️ Vertretung bei Mängeln am Auto, Gewährleistungs- und Garantiefragen

✔️ Wenn kein identisches Modell mehr lieferbar oder gewünscht ist

✔️Bei wiederholten erfolglosen Reparaturversuchen

Unsere Fachanwälte helfen Ihnen, die richtige Strategie bei Ihrem Auto zu wählen. Sichern Sie sich jetzt eine fundierte Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fazit: Lassen Sie die Neulieferung Ihres Fahrzeugs vom Fachanwalt prüfen

Vertrauen Sie auf unsere einzigartige Kompetenz mit Fachanwalt & Kfz-Meister – wir sorgen für ein mangelfreies Fahrzeug!

Ein Neuwagen muss mangelfrei sein – alles andere müssen Sie nicht akzeptieren. Sie müssen sich nicht auf langwierige Reparaturversuche einlassen, wenn Ihnen ein rechtlicher Anspruch auf Neulieferung zusteht. Als Rechtsanwälte, Kfz-Meister und Fachanwalt für Verkehrsrecht in München sind wir auf genau solche Fälle spezialisiert.

Unsere Leistungen im Überblick:

✔️ Juristische Prüfung Ihrer Neulieferungsansprüche

✔️ Durchsetzung gegenüber Händlern und Herstellern

✔️ Spezialisierte Beratung zum Autokaufrecht

✔️ Verhandlung und Klagevertretung bei Kfz-Mängeln

✔️ Rechtssichere Fristsetzungen und Forderungsschreiben

Holen Sie sich jetzt rechtliche Unterstützung bei der Neulieferung Ihres Neuwagens! Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihr Recht durch.

FAQ

Ich habe Probleme mit meinem Neuwagen nach dem Kauf – was kann ich tun?

Wenn Ihr Neuwagen Mängel aufweist, haben Sie als Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet: Sie können vom Verkäufer entweder eine Reparatur oder die Lieferung eines neuen, mangelfreien Fahrzeugs verlangen.

Wann habe ich Anspruch auf ein neues Auto bei Problemen mit dem Neuwagen?

Nach § 439 BGB besteht ein Anspruch auf Neulieferung, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Dies gilt insbesondere bei gravierenden Sicherheits- oder Elektronikproblemen. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer Gelegenheit zur Reparatur hatte und diese fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.

Gilt das Recht auf Neulieferung auch für Gebrauchtwagen?

Nein. Das Recht auf Neulieferung gilt fast ausschließlich beim Kauf eines Neuwagens. Bei Gebrauchtwagen bestehen in der Regel nur Ansprüche auf Reparatur oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Hier kommt es aber auf den jeweiligen Einzelfall an. Wir können Ihre Rechte in Ihrem individuellen Fall als spezialisierte Fachanwaltskanzlei gerne prüfen.

Welche Probleme nach Neuwagenkauf gelten als erheblicher Mangel?

U.a. Defekte an sicherheitsrelevanten Bauteilen (z. B. Bremsen, Airbags), gravierende Elektronik- oder Softwarefehler oder Mängel, die die Verkehrssicherheit oder den Gebrauchswert erheblich beeinträchtigen. Eine Einzelfallprüfung ist notwendig, um die Erheblichkeit eines Mangels zu klären.

Was sagt der Bundesgerichtshof (BGH) zu Neuwagen-Problemen?

Der BGH hat mehrfach entschieden, dass Käufer auch dann eine Neulieferung verlangen können, wenn das ursprüngliche Modell durch eine aktualisierte Version ersetzt wurde oder wenn Reparaturen nicht erfolgreich waren (z. B. BGH, Urteil vom 21.07.2021 – VIII ZR 254/20).

Mein Händler lehnt die Neulieferung meines Autos ab – was tun?

Dokumentieren Sie den Mangel an Ihrem Auto sorgfältig (Fotos, Werkstattberichte, Gutachten) und setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung. Wenn er sich weigert, sollten Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Dieser setzt Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Was ist besser: Neulieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag?

Neulieferung: sinnvoll bei gravierenden Mängeln und wenn Sie das Modell weiter nutzen möchten.
Rücktritt: sinnvoll, wenn kein vergleichbares Modell verfügbar ist oder wenn das Vertrauen in den Verkäufer verloren ging.

Warum ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Neuwagen-Problemen wichtig?

Ein spezialisierter Anwalt prüft, ob Ihr Fall unter die aktuelle BGH-Rechtsprechung fällt, setzt Fristen korrekt und sorgt für eine rechtssichere Durchsetzung Ihrer Ansprüche – bis hin zur Klage auf Neulieferung oder Rückabwicklung.

Was kostet eine anwaltliche Beratung zur Neulieferung meines Autos?

Die Kosten variieren je nach Fall und Streitwert, in der Regel der Kaufpreis des Autos. Eine Erstberatung kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten einzuschätzen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung.

Stichworte: Neulieferung Auto, Neuwagenkauf, Autokauf, Mangel am Kfz, Fachanwalt, Verkehrsrecht, Autorecht, München, Kfz-Meister, Sebastian Haider, Gewährleistungsrechte, Klage gegen Autoverkäufer

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