Rücktritt vom Autokaufvertrag: Darauf ist zu achten!

Wer einen Mangel am neuen Fahrzeug entdeckt oder viel zu lange auf sein Auto warten muss, ist häufig verzweifelt und frustriert. Bei einem Autokauf geht es um erhebliche Summen Geld. Viele Käufer fühlen sich durch eine zu späte Lieferung oder einen Sachmangel hintergangen. In solchen Fällen kann der Rücktritt vom Autokaufvertrag Abhilfe schaffen. 

Rücktritt vom Autokaufvertrag
Sie möchten vom Kaufvertrag zurücktreten? Nicht immer läuft ein Rücktritt reibungslos ab und die Verkäufer weigern sich, den gekauften Wagen zurückzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an: mail@haider.legal oder telefonisch unter 089 / 523 88088.

Viele Menschen glauben, dass ein Rücktritt jederzeit und ohne Grund möglich ist. Ein wirksamer Rücktritt ist allerdings an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Ist ein Rücktritt im Einzelfall nicht möglich, können im Zweifel ein Widerruf oder eine Anfechtung helfen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wann Sie von einem Autokaufvertrag zurücktreten können und was es dabei zu beachten gibt.

Nutzen Sie unser Fachwissen für Ihren Fall. Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kfz-Meister und Maschinenbautechniker kann unser Partner Sebastian Haider Mängel nicht nur genau beurteilen, sondern auch rechtlich darlegen. So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

Übersicht:

  1. Wie kann ich vom Autokaufvertrag zurücktreten?
  2. Weitere rechtliche Möglichkeiten
  3. Autokaufvertrag unterschrieben: Ist ein Rücktritt noch möglich?
  4. Was gilt bei einem privaten Autokaufvertrag?
  5. Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen?
  6. Fazit: Das Wichtigste auf einen Blick
  7. FAQ

Wie kann ich vom Autokaufvertrag zurücktreten?

Mit dem Rücktritt vom Autokaufvertrag kann eine Rückabwicklung erreicht werden (Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos). Anders als beim Widerruf haben Käufer jedoch in der Regel kein grundsätzliches “Rückgaberecht”. Dieser Terminus wird zwar häufig im Einzelhandel verwendet, wenn etwa Kleidung umgetauscht werden darf, ist jedoch im vorliegenden Kontext nicht existent.

Um von einem Kaufvertrag zurücktreten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, denn nicht immer ist ein Rücktritt vom Autokaufvertrag ohne weiteres möglich. Ein Rücktritt bedarf folgender Voraussetzungen (§ 323 BGB):  

Vorliegen eines Rücktrittsgrundes

Es muss ein Rücktrittsgrund vorliegen. Dies ist in der Regel ein erheblicher (Sach-)Mangel am Fahrzeug. Ein solcher ist dann gegeben, wenn das Kfz nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, sich nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht die Beschaffenheit aufweist, die üblicherweise zu erwarten ist (§ 434 BGB).

Dieser Mangel darf auch nicht unerheblich sein. Der BGH geht von einer Erheblichkeit aus, sobald die Beseitigungskosten des Mangels über 5 % des Kaufpreises liegen. Ist der Mangel jedoch nur gering und leicht zu beseitigen, rechtfertigt dieser keinen Rücktritt vom gesamten Vertrag. 

Achtung: Der Mangel muss darüber hinaus bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden haben. In den ersten 12 Monaten ab einem privaten Kauf von einem Händler trägt der Verkäufer die Beweislast. Er muss also beweisen können, dass der Mangel erst später in der Sphäre des Käufers entstanden ist. Danach obliegt die Beweislast dem Käufer.

Neben einem Mangel können auch andere Pflichtverletzungen zum Rücktritt berechtigen. Das sind zum Beispiel:

  • Nicht erfüllte Garantien (diese können auch unter den Mangelbegriff fallen)
  • Verstoß gegen Rücksichtnahmepflichten (§ 324 BGB)
  • Unmöglichkeit der Leistung (§ 326 BGB)
  • Verzug bei der Leistung (323 Abs. 1 BGB)


Unser Partner, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Kfz-Meister Sebastian Haider berät spezialisiert rund um das Thema Autokauf. Unsere Fachanwaltskanzlei in München ist auf Fälle im Autorecht spezialisiert. Wir beraten und vertreten Käufer und Verkäufer bundesweit zum Thema Rücktritt vom Kaufvertrag nach einem Autokauf.

Freisetzung zur Leistung oder Nacherfüllung

Um wirksam von einem Kaufvertrag zurückzutreten, muss der Käufer dem Verkäufer in der Regel ein Recht zur Nacherfüllung einräumen (§§ 434, 439, 323 BGB). Das bedeutet, dass der Verkäufer die Möglichkeit erhält, das Fahrzeug zu ersetzen oder auf eigene Kosten zu reparieren.

Der Käufer sollte den Mangel möglichst sofort anzeigen und sodann vorsorglich eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Wie lange diese Frist sein muss, ist im Einzelfall zu beurteilen, jedoch läuft auch bei einer zu kurz gesetzten Frist eine angemessene Frist an. Handelt es sich um einen privaten Kauf von einem Händler, läuft nach § 475 Abs. 5 BGB ab Mitteilung des Mangels automatisch eine angemessene Frist an, in welcher die Nacherfüllung stattfinden muss. 

Eine Fristsetzung und Nacherfüllung kann jedoch auch entbehrlich, also nicht notwendig sein. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn

  • der Verkäufer die Leistung oder Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, 
  • die Lieferung terminiert und der Termin für den Käufer und das Zustandekommen des Vertrags besonders wichtig war, 
  • besondere Umstände den sofortigen Rücktritt rechtfertigen

Erklärung des Rücktritts

Ist die Nacherfüllung erfolglos oder wird sie ernsthaft und endgültig verweigert, kann der Käufer den Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung sollte immer schriftlich erfolgen und vom Verkäufer bestätigt werden, um Rechtssicherheit und eine Beweisbarkeit zu gewährleisten. Bei einem Neuwagen beträgt der Gewährleistungszeitraum 2 Jahre, bei Gebrauchtfahrzeugen kann diese Zeit vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.

Nach erfolgter Rücktrittserklärung hat der Käufer Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz für die von ihm gefahrenen Kilometer gegen Rückgabe des Autos. Auch Aufwendungen sind meist zumindest teilweise ersatzfähig (zum Beispiel besondere Reparaturkosten oder neue Reifen), nicht jedoch normale Unterhaltskosten (wie TÜV oder Verschleißerscheinungen). 

Weitere rechtliche Möglichkeiten

Neben dem Rücktritt kommen noch weitere Möglichkeiten in Betracht, um einen Kaufvertrag rückabzuwickeln. Bei Fernabsatzverträgen durch das Internet oder außerhalb von Geschäftsräumen kommt beispielsweise ein Widerruf in Betracht (§ 312g BGB). Dieser berechtigt den Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Was beim Onlineshopping üblich ist, kommt beim Autokauf hingegen eher selten vor. 

Eine weitere Möglichkeit ist die Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung. Die Anfechtung bedarf eines Anfechtungsgrundes und einer Anfechtungserklärung. Sie führt dazu, dass der Kaufvertrag ex tunc nichtig wird, als hätte er nie bestanden. 

Darüber hinaus kann ein Autokäufer bei einem Mangel auch den Kaufpreis mindern. Neben dem Rücktritt ist dies eine relevante Möglichkeit, einen Ausgleich für einen Mangel am Fahrzeug zu erhalten, ohne jedoch das Fahrzeug zurückgeben zu müssen.

Unser Partner, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Kfz-Meister Sebastian Haider berät Sie in ganz Deutschland über Ihre Handlungsoptionen nach einem Autokauf. Unsere Fachanwaltskanzlei in München ist auf Fälle im Autorecht spezialisiert.

Autokaufvertrag unterschrieben: Ist ein Rücktritt noch möglich?

Wer einen verbindlichen Autokaufvertrag unterschrieben, also etwa einen Neuwagen bestellt hat, muss diesen Vertrag grundsätzlich einhalten. Käufer sind an den unterschriebenen Vertrag grundsätzlich gebunden. Hier empfiehlt sich in jedem Fall eine rechtliche Beratung, da die Autohäuser in ihren Bestellungen oft Klauseln verstecken, die von einem Laien übersehen werden, aber in gewissen Fristen die Rücknahme der Bestellung ermöglichen.  

Ein Widerruf kommt hier nur bei einem Internetvertrag (Fernabsatzvertrag) in Betracht. Bei einer Stornierung verlangen die meisten Hersteller eine Gebühr von ca. 15 % des Kaufpreises.

Etwas anderes gilt, wenn …

  • Sie bei der Bestellung arglistig getäuscht worden sind,
  • Sie minderjährig sind und die Eltern widersprechen, 
  • es sich um einen Internetvertrag handelt (dann gilt das Widerrufsrecht),
  • der unverbindliche Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten wird (außer bei höherer Gewalt),
  • der Preis um mehr als 5 % angehoben wird, 
  • die Bestellbestätigung von der Bestellung abweicht, 
  • das Autohaus die Bestellung zwar entgegen aber noch nicht angenommen hat.

Davon unberührt bleibt das Rücktrittsrecht nach Erhalt des Fahrzeugs, wenn ein Mangel vorliegt. 

Möchten Sie von Ihrem Autokaufvertrag zurücktreten?

Als erfahrene und fachkundige Kanzlei für Autorecht unterstützen wir Sie gern bei Ihrem Fall in ganz Deutschland.

Was gilt bei einem privaten Autokaufvertrag?

Schwieriger ist es bei privaten Autoverkäufern. In der Regel schließt dieser die Gewährleistung im Kaufvertrag vollständig aus, zudem greift die oben beschriebene Beweislastumkehr, dass der Sachmangel schon bei Übergabe vorlag, nicht. 

Anders ist es, wenn im Kaufvertrag konkrete Beschaffenheitsvereinbarungen aufgeführt sind oder der Verkäufer eine Garantie für bestimmte Eigenschaften übernimmt, sowie wenn eine arglistige Täuschung des Verkäufers vorliegt. Dann muss in der Regel auch ein privater Verkäufer das Fahrzeug zurücknehmen. Umso wichtiger ist es, einen Vertrag immer schriftlich zu schließen und Mängel oder Absprachen festzuhalten. Im besten Fall ziehen Käufer zudem eine zweite Person bei der Besichtigung und Fahrzeugübergabe hinzu, die später als Zeuge auftreten kann. 

Wie kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützen?

Nicht immer sind Verkäufer bereit, einen Rücktritt hinzunehmen. Auch wenn Sie den Rücktritt wirksam erklären, bedarf es bei der Rückabwicklung einer Mitwirkung durch den Verkäufer. Weigert dieser sich, die Rückabwicklung vorzunehmen, sprich den Kaufpreis zurückzuzahlen und das Fahrzeug zurückzunehmen, kann Sie unsere Fachanwaltskanzlei dabei unterstützen, Ihren Anspruch durchzusetzen. Unser Partner, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Kfz-Meister Sebastian Haider berät spezialisiert rund um das Thema Autokauf. Er berät und vertritt Käufer und Verkäufer bundesweit nach einem missglückten Autokauf.

In vielen Fällen genügt dabei schon ein anwaltliches Schreiben, um Verkäufer zum Handeln zu bewegen. Reicht dies nicht, unterstützen wir Sie auch beim weiteren Vorgehen und einem möglichen Rechtsstreit. 

Als ausgebildeter Kfz-Meister und Maschinenbautechniker kann Sebastian Haider (Fachanwalt für Verkehrsrecht) fachkundig beurteilen, ob ein Mangel erheblich ist und dies nach Überprüfung auch darlegen. Kontaktieren Sie uns daher jederzeit für ein Erstgespräch. Wir beraten Sie gerne und umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

Fazit: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für einen Rücktritt müssen ein Rücktrittsgrund und eine Rücktrittserklärung vorliegen. Der Grund kann zum Beispiel in einem Sachmangel liegen.
  • Der Sachmangel darf nicht unerheblich sein. Zudem muss dem Verkäufer meist ein Recht zur Nacherfüllung eingeräumt werden.
  • Kommt ein Rücktritt nicht in Betracht, können ggf. eine Anfechtung, ein Widerruf oder eine Minderung möglich sein.

FAQ

Unter welchen Voraussetzungen kann ich vom Autokauf zurücktreten?

Ein Rücktritt ist möglich, wenn ein erheblicher Mangel am Fahrzeug vorliegt, der bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Ein solcher Mangel liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Zudem muss dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) gegeben werden. 

Was versteht man unter einem erheblichen Mangel beim Autokauf?

Ein Mangel gilt als erheblich, wenn die Beseitigungskosten mehr als 5 % des Kaufpreises betragen. Geringfügige Mängel berechtigen in der Regel nicht zum Rücktritt vom Vertrag. 

Muss ich dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen?

Ja, in der Regel müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels einräumen. Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, können Sie vom Vertrag zurücktreten. 

Wie erkläre ich den Rücktritt vom Kaufvertrag?

Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen, um einen Nachweis zu haben. Es ist empfehlenswert, den Empfang der Rücktrittserklärung vom Verkäufer bestätigen zu lassen. 

Was passiert nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag?

Nach einem wirksamen Rücktritt sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das bedeutet, Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. 

Kann ich auch bei einem privaten Autokauf vom Vertrag zurücktreten?

Bei privaten Verkäufen ist der Rücktritt schwieriger, da Privatverkäufer die Gewährleistung oft ausschließen. Ein Rücktritt ist dennoch möglich, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. 

Wie kann ein Anwalt für Autorecht in diesem Zusammenhang helfen?

Ein Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht können wir Ihre Ansprüche prüfen, Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Verkäufer unterstützen. Dies umfasst die Kommunikation mit dem Verkäufer, die Vorbereitung notwendiger Dokumente und die Vertretung vor Gericht, falls erforderlich. 

Stichworte: Autokauf, Rücktritt, Autokaufvertrag, Kaufvertrag, Fachanwalt, Verkehrsrecht, Autorecht, Kfz-Meister, Sebastian Haider, München, Mängel am Auto, Gewährleistungsrechte, Rückforderung Kaufpreis

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Wer einen Mangel am neuen Fahrzeug entdeckt oder viel zu lange auf sein Auto warten muss, ist häufig verzweifelt und frustriert. Bei einem Autokauf geht es um erhebliche Summen Geld. Viele Käufer fühlen sich durch eine zu späte Lieferung oder einen Sachmangel hintergangen. In solchen Fällen kann der Rücktritt vom Autokaufvertrag Abhilfe schaffen. 

Rücktritt vom Autokaufvertrag
Sie möchten vom Kaufvertrag zurücktreten? Nicht immer läuft ein Rücktritt reibungslos ab und die Verkäufer weigern sich, den gekauften Wagen zurückzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an: mail@haider.legal oder telefonisch unter 089 / 523 88088.

Viele Menschen glauben, dass ein Rücktritt jederzeit und ohne Grund möglich ist. Ein wirksamer Rücktritt ist allerdings an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Ist ein Rücktritt im Einzelfall nicht möglich, können im Zweifel ein Widerruf oder eine Anfechtung helfen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wann Sie von einem Autokaufvertrag zurücktreten können und was es dabei zu beachten gibt.

Nutzen Sie unser Fachwissen für Ihren Fall. Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kfz-Meister und Maschinenbautechniker kann unser Partner Sebastian Haider Mängel nicht nur genau beurteilen, sondern auch rechtlich darlegen. So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

Übersicht:

  1. Wie kann ich vom Autokaufvertrag zurücktreten?
  2. Weitere rechtliche Möglichkeiten
  3. Autokaufvertrag unterschrieben: Ist ein Rücktritt noch möglich?
  4. Was gilt bei einem privaten Autokaufvertrag?
  5. Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen?
  6. Fazit: Das Wichtigste auf einen Blick
  7. FAQ

Wie kann ich vom Autokaufvertrag zurücktreten?

Mit dem Rücktritt vom Autokaufvertrag kann eine Rückabwicklung erreicht werden (Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos). Anders als beim Widerruf haben Käufer jedoch in der Regel kein grundsätzliches “Rückgaberecht”. Dieser Terminus wird zwar häufig im Einzelhandel verwendet, wenn etwa Kleidung umgetauscht werden darf, ist jedoch im vorliegenden Kontext nicht existent.

Um von einem Kaufvertrag zurücktreten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, denn nicht immer ist ein Rücktritt vom Autokaufvertrag ohne weiteres möglich. Ein Rücktritt bedarf folgender Voraussetzungen (§ 323 BGB):  

Vorliegen eines Rücktrittsgrundes

Es muss ein Rücktrittsgrund vorliegen. Dies ist in der Regel ein erheblicher (Sach-)Mangel am Fahrzeug. Ein solcher ist dann gegeben, wenn das Kfz nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, sich nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht die Beschaffenheit aufweist, die üblicherweise zu erwarten ist (§ 434 BGB).

Dieser Mangel darf auch nicht unerheblich sein. Der BGH geht von einer Erheblichkeit aus, sobald die Beseitigungskosten des Mangels über 5 % des Kaufpreises liegen. Ist der Mangel jedoch nur gering und leicht zu beseitigen, rechtfertigt dieser keinen Rücktritt vom gesamten Vertrag. 

Achtung: Der Mangel muss darüber hinaus bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden haben. In den ersten 12 Monaten ab einem privaten Kauf von einem Händler trägt der Verkäufer die Beweislast. Er muss also beweisen können, dass der Mangel erst später in der Sphäre des Käufers entstanden ist. Danach obliegt die Beweislast dem Käufer.

Neben einem Mangel können auch andere Pflichtverletzungen zum Rücktritt berechtigen. Das sind zum Beispiel:

  • Nicht erfüllte Garantien (diese können auch unter den Mangelbegriff fallen)
  • Verstoß gegen Rücksichtnahmepflichten (§ 324 BGB)
  • Unmöglichkeit der Leistung (§ 326 BGB)
  • Verzug bei der Leistung (323 Abs. 1 BGB)


Unser Partner, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Kfz-Meister Sebastian Haider berät spezialisiert rund um das Thema Autokauf. Unsere Fachanwaltskanzlei in München ist auf Fälle im Autorecht spezialisiert. Wir beraten und vertreten Käufer und Verkäufer bundesweit zum Thema Rücktritt vom Kaufvertrag nach einem Autokauf.

Freisetzung zur Leistung oder Nacherfüllung

Um wirksam von einem Kaufvertrag zurückzutreten, muss der Käufer dem Verkäufer in der Regel ein Recht zur Nacherfüllung einräumen (§§ 434, 439, 323 BGB). Das bedeutet, dass der Verkäufer die Möglichkeit erhält, das Fahrzeug zu ersetzen oder auf eigene Kosten zu reparieren.

Der Käufer sollte den Mangel möglichst sofort anzeigen und sodann vorsorglich eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Wie lange diese Frist sein muss, ist im Einzelfall zu beurteilen, jedoch läuft auch bei einer zu kurz gesetzten Frist eine angemessene Frist an. Handelt es sich um einen privaten Kauf von einem Händler, läuft nach § 475 Abs. 5 BGB ab Mitteilung des Mangels automatisch eine angemessene Frist an, in welcher die Nacherfüllung stattfinden muss. 

Eine Fristsetzung und Nacherfüllung kann jedoch auch entbehrlich, also nicht notwendig sein. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn

  • der Verkäufer die Leistung oder Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, 
  • die Lieferung terminiert und der Termin für den Käufer und das Zustandekommen des Vertrags besonders wichtig war, 
  • besondere Umstände den sofortigen Rücktritt rechtfertigen

Erklärung des Rücktritts

Ist die Nacherfüllung erfolglos oder wird sie ernsthaft und endgültig verweigert, kann der Käufer den Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung sollte immer schriftlich erfolgen und vom Verkäufer bestätigt werden, um Rechtssicherheit und eine Beweisbarkeit zu gewährleisten. Bei einem Neuwagen beträgt der Gewährleistungszeitraum 2 Jahre, bei Gebrauchtfahrzeugen kann diese Zeit vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.

Nach erfolgter Rücktrittserklärung hat der Käufer Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz für die von ihm gefahrenen Kilometer gegen Rückgabe des Autos. Auch Aufwendungen sind meist zumindest teilweise ersatzfähig (zum Beispiel besondere Reparaturkosten oder neue Reifen), nicht jedoch normale Unterhaltskosten (wie TÜV oder Verschleißerscheinungen). 

Weitere rechtliche Möglichkeiten

Neben dem Rücktritt kommen noch weitere Möglichkeiten in Betracht, um einen Kaufvertrag rückabzuwickeln. Bei Fernabsatzverträgen durch das Internet oder außerhalb von Geschäftsräumen kommt beispielsweise ein Widerruf in Betracht (§ 312g BGB). Dieser berechtigt den Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Was beim Onlineshopping üblich ist, kommt beim Autokauf hingegen eher selten vor. 

Eine weitere Möglichkeit ist die Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung. Die Anfechtung bedarf eines Anfechtungsgrundes und einer Anfechtungserklärung. Sie führt dazu, dass der Kaufvertrag ex tunc nichtig wird, als hätte er nie bestanden. 

Darüber hinaus kann ein Autokäufer bei einem Mangel auch den Kaufpreis mindern. Neben dem Rücktritt ist dies eine relevante Möglichkeit, einen Ausgleich für einen Mangel am Fahrzeug zu erhalten, ohne jedoch das Fahrzeug zurückgeben zu müssen.

Unser Partner, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Kfz-Meister Sebastian Haider berät Sie in ganz Deutschland über Ihre Handlungsoptionen nach einem Autokauf. Unsere Fachanwaltskanzlei in München ist auf Fälle im Autorecht spezialisiert.

Autokaufvertrag unterschrieben: Ist ein Rücktritt noch möglich?

Wer einen verbindlichen Autokaufvertrag unterschrieben, also etwa einen Neuwagen bestellt hat, muss diesen Vertrag grundsätzlich einhalten. Käufer sind an den unterschriebenen Vertrag grundsätzlich gebunden. Hier empfiehlt sich in jedem Fall eine rechtliche Beratung, da die Autohäuser in ihren Bestellungen oft Klauseln verstecken, die von einem Laien übersehen werden, aber in gewissen Fristen die Rücknahme der Bestellung ermöglichen.  

Ein Widerruf kommt hier nur bei einem Internetvertrag (Fernabsatzvertrag) in Betracht. Bei einer Stornierung verlangen die meisten Hersteller eine Gebühr von ca. 15 % des Kaufpreises.

Etwas anderes gilt, wenn …

  • Sie bei der Bestellung arglistig getäuscht worden sind,
  • Sie minderjährig sind und die Eltern widersprechen, 
  • es sich um einen Internetvertrag handelt (dann gilt das Widerrufsrecht),
  • der unverbindliche Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten wird (außer bei höherer Gewalt),
  • der Preis um mehr als 5 % angehoben wird, 
  • die Bestellbestätigung von der Bestellung abweicht, 
  • das Autohaus die Bestellung zwar entgegen aber noch nicht angenommen hat.

Davon unberührt bleibt das Rücktrittsrecht nach Erhalt des Fahrzeugs, wenn ein Mangel vorliegt. 

Möchten Sie von Ihrem Autokaufvertrag zurücktreten?

Als erfahrene und fachkundige Kanzlei für Autorecht unterstützen wir Sie gern bei Ihrem Fall in ganz Deutschland.

Was gilt bei einem privaten Autokaufvertrag?

Schwieriger ist es bei privaten Autoverkäufern. In der Regel schließt dieser die Gewährleistung im Kaufvertrag vollständig aus, zudem greift die oben beschriebene Beweislastumkehr, dass der Sachmangel schon bei Übergabe vorlag, nicht. 

Anders ist es, wenn im Kaufvertrag konkrete Beschaffenheitsvereinbarungen aufgeführt sind oder der Verkäufer eine Garantie für bestimmte Eigenschaften übernimmt, sowie wenn eine arglistige Täuschung des Verkäufers vorliegt. Dann muss in der Regel auch ein privater Verkäufer das Fahrzeug zurücknehmen. Umso wichtiger ist es, einen Vertrag immer schriftlich zu schließen und Mängel oder Absprachen festzuhalten. Im besten Fall ziehen Käufer zudem eine zweite Person bei der Besichtigung und Fahrzeugübergabe hinzu, die später als Zeuge auftreten kann. 

Wie kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützen?

Nicht immer sind Verkäufer bereit, einen Rücktritt hinzunehmen. Auch wenn Sie den Rücktritt wirksam erklären, bedarf es bei der Rückabwicklung einer Mitwirkung durch den Verkäufer. Weigert dieser sich, die Rückabwicklung vorzunehmen, sprich den Kaufpreis zurückzuzahlen und das Fahrzeug zurückzunehmen, kann Sie unsere Fachanwaltskanzlei dabei unterstützen, Ihren Anspruch durchzusetzen. Unser Partner, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Kfz-Meister Sebastian Haider berät spezialisiert rund um das Thema Autokauf. Er berät und vertritt Käufer und Verkäufer bundesweit nach einem missglückten Autokauf.

In vielen Fällen genügt dabei schon ein anwaltliches Schreiben, um Verkäufer zum Handeln zu bewegen. Reicht dies nicht, unterstützen wir Sie auch beim weiteren Vorgehen und einem möglichen Rechtsstreit. 

Als ausgebildeter Kfz-Meister und Maschinenbautechniker kann Sebastian Haider (Fachanwalt für Verkehrsrecht) fachkundig beurteilen, ob ein Mangel erheblich ist und dies nach Überprüfung auch darlegen. Kontaktieren Sie uns daher jederzeit für ein Erstgespräch. Wir beraten Sie gerne und umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

Fazit: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für einen Rücktritt müssen ein Rücktrittsgrund und eine Rücktrittserklärung vorliegen. Der Grund kann zum Beispiel in einem Sachmangel liegen.
  • Der Sachmangel darf nicht unerheblich sein. Zudem muss dem Verkäufer meist ein Recht zur Nacherfüllung eingeräumt werden.
  • Kommt ein Rücktritt nicht in Betracht, können ggf. eine Anfechtung, ein Widerruf oder eine Minderung möglich sein.

FAQ

Unter welchen Voraussetzungen kann ich vom Autokauf zurücktreten?

Ein Rücktritt ist möglich, wenn ein erheblicher Mangel am Fahrzeug vorliegt, der bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Ein solcher Mangel liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Zudem muss dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) gegeben werden. 

Was versteht man unter einem erheblichen Mangel beim Autokauf?

Ein Mangel gilt als erheblich, wenn die Beseitigungskosten mehr als 5 % des Kaufpreises betragen. Geringfügige Mängel berechtigen in der Regel nicht zum Rücktritt vom Vertrag. 

Muss ich dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen?

Ja, in der Regel müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels einräumen. Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, können Sie vom Vertrag zurücktreten. 

Wie erkläre ich den Rücktritt vom Kaufvertrag?

Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen, um einen Nachweis zu haben. Es ist empfehlenswert, den Empfang der Rücktrittserklärung vom Verkäufer bestätigen zu lassen. 

Was passiert nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag?

Nach einem wirksamen Rücktritt sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das bedeutet, Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. 

Kann ich auch bei einem privaten Autokauf vom Vertrag zurücktreten?

Bei privaten Verkäufen ist der Rücktritt schwieriger, da Privatverkäufer die Gewährleistung oft ausschließen. Ein Rücktritt ist dennoch möglich, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. 

Wie kann ein Anwalt für Autorecht in diesem Zusammenhang helfen?

Ein Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht können wir Ihre Ansprüche prüfen, Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Verkäufer unterstützen. Dies umfasst die Kommunikation mit dem Verkäufer, die Vorbereitung notwendiger Dokumente und die Vertretung vor Gericht, falls erforderlich. 

Stichworte: Autokauf, Rücktritt, Autokaufvertrag, Kaufvertrag, Fachanwalt, Verkehrsrecht, Autorecht, Kfz-Meister, Sebastian Haider, München, Mängel am Auto, Gewährleistungsrechte, Rückforderung Kaufpreis

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