Anklage

FAQ Strafrecht

Mit einer Anklage steht Ihnen ein Strafverfahren unmittelbar bevor.

Eine Anklage bedeutet: Die Staatsanwaltschaft geht von Ihrer Schuld aus. Sie werden bald danach eine Ladung zur Hauptverhandlung (Gerichtstermin) vom Gericht erhalten.

Anklagen sind manchmal fehlerhaft. Auch nach einer Anklage kann das Strafverfahren noch eingestellt werden. 2 von 10 Anklagen enden nicht mit einem Urteil.

Wichtig für Sie: Sofort einen Anwalt einschalten: Tel. 089 523 88088
Als Strafverteidiger & Kanzlei für Strafrecht in München verteidigen wir Sie gegen eine Anklage.

Mit einer Anklage steht Ihnen ein Strafverfahren unmittelbar bevor.

Eine Anklage bedeutet: Die Staatsanwaltschaft geht von Ihrer Schuld aus. Sie werden bald danach eine Ladung zur Hauptverhandlung (Gerichtstermin) vom Gericht erhalten.

Kontaktieren Sie dringend einen Anwalt & Strafverteidiger!

In der Regel werden Sie in Kürze nach der Anklageschrift eine Ladung zur Hauptverhandlung vor Gericht erhalten. Es besteht nur eine kurze Frist nach Erhebung der Anklage, um eine Hauptverhandlung noch abzuwenden.

Wir beraten Sie im Fall einer Anklage innerhalb kürzester Zeit persönlich in unserer Kanzlei, per Videochat oder telefonisch. Sie entscheiden, wie Sie sich am wohlsten fühlen.

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie eine Anklage beim Gericht einreicht. Erst dann entscheidet das Gericht, ob es die Anklage zulässt und eine Hauptverhandlung durchführt.

Werden Sie angeklagt, geht die Staatsanwaltschaft von Ihrer Schuld aus, d.h. von einem hinreichenden Tatverdacht.

Befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft (UHaft), muss binnen 6 Monaten eine Anklage erfolgen, ansonsten ist der Haftbefehl grundsätzlich aufzuheben.

Bei einem Beschuldigten auf freiem Fuß gibt es keine vorgeschriebene Frist. Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob Anklage erhoben wird.

Anklagen sind manchmal fehlerhaft. Auch nach einer Anklage kann das Strafverfahren noch eingestellt werden. 2 von 10 Anklagen enden nicht mit einem Urteil.

Wichtig für Sie: Sofort einen Anwalt einschalten: Tel. 089 523 88088
Als Strafverteidiger & Kanzlei für Strafrecht in München verteidigen wir Sie gegen eine Anklage.

Im Kampf für Ihr Recht

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Es erwartet Sie Chefbehandlung in einer modernen Kanzlei, Strafverteidigung aus Überzeugung, einfache Kommunikation & absolute Verschwiegenheit.

FAQ: Strafrecht

Als Kanzlei für Strafrecht in München erklären wir Ihnen den Ablauf eines Strafverfahrens.

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Mit einer Anklage steht Ihnen ein Strafverfahren unmittelbar bevor.

  • Anklage erhalten: Was tun?
  • Wer entscheidet, ob es zur Anklage kommt?
  • Wie lange dauert es, bis Anklage erhoben wird?

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Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume? Holen Sie sich jetzt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung vom Strafverteidiger in München.

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Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren im Strafrecht? Erfahren Sie alles zum Thema Ermittlungsverfahren:

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Im Fall einer Festnahme ist sofortiges Handeln gefragt. Erfahren Sie von Ihrem Strafverteidiger die wichtigsten Informationen zur Festnahme:

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Die Revision im Strafrecht ist die letzte Instanz zur Korrektur eines Urteils im Strafrecht. Sie müssen ein Urteil im Strafrecht nicht akzeptieren! Lassen Sie von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider die Erfolgsaussichten einer Revision gegen Ihr Urteil prüfen.
Sofort handeln! Sie haben für die Einlegung der Revision nur 1 Woche Zeit!

> Mehr Infos zur Revision

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil im Strafrecht ohne Gerichtsverhandlung. Strafbefehl erhalten? Lassen Sie Ihren Strafbefehl von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider prüfen.

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Wenn Sie aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft genommen werden, ist sofortiges Handeln gefragt: Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider ist 24h bei Untersuchungshaft für Sie und Ihre Familie erreichbar.

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Wenn Sie aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft genommen werden, ist sofortiges Handeln gefragt: Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider ist 24h bei Untersuchungshaft für Sie und Ihre Familie erreichbar.

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