FAQ Strafrecht
Kontaktieren Sie dringend einen Anwalt & Strafverteidiger!
In der Regel werden Sie in Kürze nach der Anklageschrift eine Ladung zur Hauptverhandlung vor Gericht erhalten. Es besteht nur eine kurze Frist nach Erhebung der Anklage, um eine Hauptverhandlung noch abzuwenden.
Wir beraten Sie im Fall einer Anklage innerhalb kürzester Zeit persönlich in unserer Kanzlei, per Videochat oder telefonisch. Sie entscheiden, wie Sie sich am wohlsten fühlen.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie eine Anklage beim Gericht einreicht. Erst dann entscheidet das Gericht, ob es die Anklage zulässt und eine Hauptverhandlung durchführt.
Werden Sie angeklagt, geht die Staatsanwaltschaft von Ihrer Schuld aus, d.h. von einem hinreichenden Tatverdacht.
Befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft (UHaft), muss binnen 6 Monaten eine Anklage erfolgen, ansonsten ist der Haftbefehl grundsätzlich aufzuheben.
Bei einem Beschuldigten auf freiem Fuß gibt es keine vorgeschriebene Frist. Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob Anklage erhoben wird.
Es erwartet Sie Chefbehandlung in einer modernen Kanzlei, Strafverteidigung aus Überzeugung, einfache Kommunikation & absolute Verschwiegenheit.