Pflichtverteidiger

FAQ Strafrecht

„Alles was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Wenn Sie sich keinen leisten können, wird Ihnen ein Anwalt gestellt.“ 
Diese Regel aus amerikanischen Kriminalfilmen stimmt so in Deutschland nicht!

Sie haben das Recht auf einen Anwalt in jeder Lage des Verfahrens! Wenn Sie verurteilt werden, ist Ihr Pflichtverteidiger jedoch nicht kostenlos! Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider klärt Sie über Fakten & Mythen um den Pflichtverteidiger auf.

Es gibt bestimmte Delikte, bei denen eine Verurteilung nur erfolgen darf, wenn der Beschuldigte von einem Anwalt vertreten wurde. Dies nennt man notwendige Vereidigung.
Unsere Kanzlei für Strafrecht in München verteidigt Sie bei allen Vorwürfen im Strafrecht.

Wenn Sie verurteilt werden, ist Ihr Pflichtverteidiger nicht kostenlos!

Es gibt bestimmte Delikte, bei denen eine Verurteilung nur erfolgen darf, wenn der Beschuldigte von einem Anwalt vertreten wurde. Dies nennt man notwendige Vereidigung.

Sie haben die Wahl: entweder Sie suchen sich selbst einen Verteidiger und mandatieren diesen Anwalt (Wahlverteidiger) oder das Gericht ordnet Ihnen einen Verteidiger bei (Pflichtverteidiger). Ihren Pflichtverteidiger dürfen Sie frei wählen. Falls Sie keinen Anwalt benennen, wählt das Gericht einen Pflichtverteidiger für Sie aus.

Wie wird der Pflichtverteidiger bezahlt?

Wenn Sie einen Verteidiger als Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet bekommen, rechnet der Pflichtverteidiger zunächst mit der Staatskasse ab. Zunächst wird der Pflichtverteidiger vom Staat bezahlt.

Werden Sie verurteilt und erhalten keinen Freispruch, fordert der Staat von Ihnen die Kosten des Pflichtverteidigers zurück. Nur bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung nach Anklage übernimmt der Staat die Kosten Ihres Pflichtverteidigers.

Im Kampf für Ihr Recht

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