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Durchsuchung

FRAGEN & ANTWORTEN VOM STRAFVERTEIDIGER

Eine sehr unangenehme Situation: Die Polizei & Staatsanwaltschaft stehen um 6 Uhr morgens in Ihrer Wohnung mit einem Durchsuchungsbeschluss oder wollen während des laufenden Geschäftsbetriebs Ihre Unterlagen mitnehmen. Was tun bei einer Durchsuchung?

Ruhe bewahren! Auseinandersetzungen und Aggressivität bringen in dieser Situation nichts. Verständigen Sie bei einer Durchsuchung sofort einen Anwalt für Strafrecht. Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider sichert als Verteidigerin Ihre Rechte. Sie kommuniziert auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden.

Wichtig für Sie: Sofort einen Anwalt einschalten! 24h erreichbar bei Durchsuchungen: ☎ 089 523 88 0 88
Als Strafverteidiger & Kanzlei für Strafrecht in München verteidigen wir Sie bei einer Durchsuchung.

Eine sehr unangenehme Situation: Die Polizei & Staatsanwaltschaft stehen um 6 Uhr morgens in Ihrer Wohnung mit einem Durchsuchungsbeschluss oder wollen während des laufenden Geschäftsbetriebs Ihre Unterlagen mitnehmen. Was tun bei einer Durchsuchung?

Durchsuchung? Schritt-für-Schritt Anleitung vom Strafverteidiger

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Durchsuchung? Erfahren Sie mit dieser Schritt-für-Schritt Anleitung von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider in München, wie Sie bei einer Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume vorgehen.

1. Verteidiger anrufen ☎ 089 523 88 0 88

Bitten Sie den Einsatzleiter der Durchsuchung, auf das Eintreffen Ihres Verteidigers zu warten.

2. Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen

Lassen Sie sich unbedingt den Durchsuchungsbeschluss zeigen und teilen Sie Ihrem Verteidiger am Telefon dessen Inhalt mit. Manchmal sind Durchsuchungen bereits wegen eines fehlerhaften Durchsuchungsbeschlusses rechtswidrig.

  • Der Durchsuchungsbeschluss darf vor höchstens 6 Monaten erlassen worden sein!
  • Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung muss definiert sein: Angabe der Tat, mögliche Beweismittel, Zeitraum der Beweismittel

3. Bestehen Sie auf Durchsuchungszeugen

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass neben der Polizei (Kripo) ein Richter, Staatsanwalt oder zwei Gemeindemitglieder als Zeugen die Durchsuchung überwachen sollen.

Bestehen Sie darauf, dass Durchsuchungszeugen hinzugezogen werden und während der gesamten Durchsuchung vor Ort sind.

 4. Schweigen Sie! Keine Angaben machen

Oftmals versuchen die Polizeibeamten während der Durchsuchung Ihrer Wohnung/Haus oder Ihres Geschäfts, Angaben zum Tatvorwurf von Ihnen zu erlangen. Hier drohen böse Fallen.

Sie haben das Recht zu Schweigen. Machen Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht bei einer Durchsuchung Gebrauch!

5. Geben Sie keine Gegenstände freiwillig heraus

Lassen Sie im Durchsuchungsprotokoll vermerken, dass die Herausgabe der mitgenommenen Gegenstände bei der Durchsuchung nicht freiwillig erfolgt. Bestehen Sie auf eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls. Alle Gegenstände, die mitgenommen werden, sollten darin genau aufgelistet sein.

Schritt-für-Schritt Anleitung bei einer Durchsuchung

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Durchsuchung? Erfahren Sie mit dieser Schritt-für-Schritt Anleitung von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider in München, wie Sie bei einer Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume vorgehen.

Ruhe bewahren! Auseinandersetzungen und Aggressivität bringen in dieser Situation nichts. Verständigen Sie bei einer Durchsuchung sofort einen Anwalt für Strafrecht. Sie haben in jeder Phase des Verfahrens das Recht auf eine Verteidigung.
Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider sichert als Verteidigerin Ihre Rechte. Wir kommunizieren auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden.

Bitten Sie den Einsatzleiter der Durchsuchung, auf das Eintreffen Ihres Verteidigers zu warten. Oftmals kann der Strafverteidiger bereits telefonisch mit dem Einsatzleiter das weitere Vorgehen absprechen.

2. Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen

Lassen Sie sich unbedingt den Durchsuchungsbeschluss zeigen und teilen Sie Ihrem Verteidiger am Telefon dessen Inhalt mit. Manchmal sind Durchsuchungen bereits wegen eines fehlerhaften Durchsuchungsbeschlusses rechtswidrig.

  • Der Durchsuchungsbeschluss darf vor höchstens 6 Monaten erlassen worden sein!
  • Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung muss definiert sein: Angabe der Tat, mögliche Beweismittel, Zeitraum der Beweismittel

3. Bestehen Sie auf Durchsuchungszeugen

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass neben der Polizei (Kripo) ein Richter, Staatsanwalt oder zwei Gemeindemitglieder als Zeugen die Durchsuchung überwachen sollen.

Bestehen Sie darauf, dass Durchsuchungszeugen hinzugezogen werden und während der gesamten Durchsuchung vor Ort sind.

Oftmals versuchen die Polizeibeamten während der Durchsuchung Ihrer Wohnung/Haus oder Ihres Geschäfts, Angaben zum Tatvorwurf von Ihnen zu erlangen. Hier drohen böse Fallen.

Sie haben das Recht zu Schweigen. Machen Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht bei einer Durchsuchung Gebrauch!

Lassen Sie im Durchsuchungsprotokoll vermerken, dass die Herausgabe der mitgenommenen Gegenstände bei der Durchsuchung nicht freiwillig erfolgt. Bestehen Sie auf eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls. Alle Gegenstände, die mitgenommen werden, sollten darin genau aufgelistet sein.

In Ausnahmefällen kann eine Durchsuchung auch ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss erfolgen. Dies ist z.B. bei Gefahr im Verzug möglich. Die Grenzen sind aber eng! Kontaktieren Sie in einem solchen Fall sofort einen Anwalt für Strafrecht!

Wenn laut Durchsuchungsbeschluss nach Steuerunterlagen gesucht werden soll und während der Durchsuchung zufällig Waffen oder Drogen gefunden werden, nennt man das einen Zufallsfund.

Zufallsfunde sind grundsätzlich verwertbar und können Ihnen zur Last gelegt werden.

Sie müssen den Beamten bei einer Durchsuchung nicht behilflich sein.

Es kann sich aber lohnen, den Beamten die Unterlagen, die im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt sind, zur Verfügung zu stellen, um eine Durchsuchung aller Unterlagen zu vermeiden,

Im Kampf für Ihr Recht

Im Kampf für Ihr Recht

Es erwartet Sie Chefbehandlung in einer modernen Kanzlei, Strafverteidigung aus Überzeugung, einfache Kommunikation & absolute Verschwiegenheit.

FAQ: Strafrecht

Als Kanzlei für Strafrecht in München erklären wir Ihnen den Ablauf eines Strafverfahrens.

> Mehr erfahren

Mit einer Anklage steht Ihnen ein Strafverfahren unmittelbar bevor.

  • Anklage erhalten: Was tun?
  • Wer entscheidet, ob es zur Anklage kommt?
  • Wie lange dauert es, bis Anklage erhoben wird?

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Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume? Holen Sie sich jetzt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung vom Strafverteidiger in München.

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Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren im Strafrecht? Erfahren Sie alles zum Thema Ermittlungsverfahren:

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Im Fall einer Festnahme ist sofortiges Handeln gefragt. Erfahren Sie von Ihrem Strafverteidiger die wichtigsten Informationen zur Festnahme:

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Die Revision im Strafrecht ist die letzte Instanz zur Korrektur eines Urteils im Strafrecht. Sie müssen ein Urteil im Strafrecht nicht akzeptieren! Lassen Sie von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider die Erfolgsaussichten einer Revision gegen Ihr Urteil prüfen.
Sofort handeln! Sie haben für die Einlegung der Revision nur 1 Woche Zeit!

> Mehr Infos zur Revision

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil im Strafrecht ohne Gerichtsverhandlung. Strafbefehl erhalten? Lassen Sie Ihren Strafbefehl von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider prüfen.

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Wenn Sie aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft genommen werden, ist sofortiges Handeln gefragt: Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider ist 24h bei Untersuchungshaft für Sie und Ihre Familie erreichbar.

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