Strafbefehl

FAQ Strafrecht

Ein Strafbefehl bedeutet eine Verurteilung wegen einer Straftat ohne Gerichtsverhandlung. Der Strafbefehl wird durch das Gericht schriftlich erlassen. In aller Regel wird durch einen Strafbefehl eine Geldstrafe ausgesprochen.

Strafbefehl erhalten? Gegen einen Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden. Es folgt nach dem Einspruch eine mündliche Hauptverhandlung vor Gericht.
Lassen Sie sich bei einem Strafbefehl unbedingt von einem Anwalt für Strafrecht beraten. Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider sichert als Verteidigerin Ihre Rechte.

Wichtig für Sie: Sofort einen Anwalt einschalten! Die Einspruchsfrist beim Strafbefehl beträgt nur 2 Wochen: Tel. 089 523 88088
Als Strafverteidiger & Kanzlei für Strafrecht in München legen wir für Sie Einspruch gegen einen Strafbefehl ein.

Strafbefehl erhalten? Was tun? Strafverteidigerin klärt auf

Lassen Sie sich zügig von einem Anwalt für Strafrecht beraten. Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs beträgt beim Strafbefehl nur 2 Wochen

Unser Service: Wir bieten unseren Mandanten online Beratung an. Lassen Sie schnell & unkompliziert Ihren Strafbefehl von uns prüfen.

Strafbefehl: Welche Strafe droht?

Ein Strafbefehl kann nur bei kleineren Straftaten erlassen werden. Als Strafe kann u.a. festgesetzt werden:

  • Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung (nur bei Vertretung durch einen Anwalt)
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis

Mehr Informationen zu Fahrverbot & Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug).

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten? Kontaktieren Sie Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider.

Wann kann ein Strafbefehl erlassen werden?

Die Staatsanwaltschaft kann bei kleineren Delikten einen Strafbefehl beim Gericht beantragen. Der Strafbefehl ersetzt eine Anklage. Hält das Gericht den Beschuldigten für wahrscheinlich schuldig, kann es einen Strafbefehl erlassen. Der Strafbefehl wird dem Betroffenen schriftlich zugesandt und steht bei seiner Wirkung einem Urteil im Strafrecht gleich.

Im Kampf für Ihr Recht

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Es erwartet Sie Chefbehandlung in einer modernen Kanzlei, Strafverteidigung aus Überzeugung, einfache Kommunikation & absolute Verschwiegenheit.

FAQ: Strafrecht

Als Kanzlei für Strafrecht in München erklären wir Ihnen den Ablauf eines Strafverfahrens.

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Mit einer Anklage steht Ihnen ein Strafverfahren unmittelbar bevor.

  • Anklage erhalten: Was tun?
  • Wer entscheidet, ob es zur Anklage kommt?
  • Wie lange dauert es, bis Anklage erhoben wird?

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Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume? Holen Sie sich jetzt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung vom Strafverteidiger in München.

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Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren im Strafrecht? Erfahren Sie alles zum Thema Ermittlungsverfahren:

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Im Fall einer Festnahme ist sofortiges Handeln gefragt. Erfahren Sie von Ihrem Strafverteidiger die wichtigsten Informationen zur Festnahme:

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Die Revision im Strafrecht ist die letzte Instanz zur Korrektur eines Urteils im Strafrecht. Sie müssen ein Urteil im Strafrecht nicht akzeptieren! Lassen Sie von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider die Erfolgsaussichten einer Revision gegen Ihr Urteil prüfen.
Sofort handeln! Sie haben für die Einlegung der Revision nur 1 Woche Zeit!

> Mehr Infos zur Revision

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil im Strafrecht ohne Gerichtsverhandlung. Strafbefehl erhalten? Lassen Sie Ihren Strafbefehl von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider prüfen.

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Wenn Sie aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft genommen werden, ist sofortiges Handeln gefragt: Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider ist 24h bei Untersuchungshaft für Sie und Ihre Familie erreichbar.

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