FAQ Strafrecht
Ein Ermittlungsverfahren darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es erledigt sich nicht von selbst.
Viele Beschuldigte machen den Fehler und schalten nicht sofort einen Strafverteidiger ein, sobald Sie von Ermittlungen gegen sich erfahren.
Das ist ein Fehler! Sofort Anwalt einschalten!
Die wichtigsten Weichen für Ihren späteren Fall vor Gericht werden im Ermittlungsverfahren gestellt. Die größten Fehler werden im Ermittlungsverfahren begangen, die später nicht mehr ausgebügelt werden können.
Ca. 50% der Ermittlungsverfahren wird eingestellt und landet nie vor Gericht. Holen Sie sich sofort einen Verteidiger im Ermittlungsverfahren:
- Aussagen eines Beschuldigten bei der Polizei im Ermittlungsverfahren können später in aller Regel nicht mehr beseitigt werden.
- Die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung sind zu Beginn des Ermittlungsverfahrens höher!
Ein Ermittlungsverfahren wird von den Strafverfolgungsbehörden Staatsanwaltschaft & Polizei eingeleitet, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Sobald ausreichende Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Die Ermittlungsbehörden erhalten in der Regel Kenntnis von einer Straftat durch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag.
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab? Ihr Anwalt in München informiert
Das Ermittlungsverfahren dient dazu, den Täter zu ermitteln und den Sachverhalt aufzuklären. Zur Aufklärung der Tat müssen die Beweise gesichert werden. Die Leitung des Ermittlungsverfahrens liegt bei der Staatsanwaltschaft („Herrin des Ermittlungsverfahrens“), in der Regel führt die Polizei (Kripo) die Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft durch.
Alle Ermittlungsergebnisse werden in der Ermittlungsakte gesammelt. Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft zu entscheiden:
- Einstellung des Strafverfahrens
- Anklage
Staatsanwaltschaft und Polizei können sich zur Ermittlung und Aufklärung der Straftat einiger Ermittlungsmaßnahmen bedienen, z.B.
- Zeugenvernehmung, Vorladung zur Vernehmung
- Beschuldigtenvernehmung, Vorladung zur Vernehmung
- Durchsuchung von Haus oder Wohnung
- Telefonüberwachung
- Handyüberwachung (Anrufe, SMS, Chats)
- Einholung von Auskünften, insbesondere von Banken, Schuldnerregistern, Gerichten usw.
- Untersuchungshaft
Wurden bei Ihnen Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt? Immer wieder sind Ermittlungsmaßnahmen rechtswidrig. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie.
Wichtig: Ein richterlicher Beschluss ist für einige Ermittlungsmaßnahmen nötig!
Das Ermittlungsverfahren wird mit Abschluss der Ermittlungen beendet, d.h. wenn Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt erforscht haben. Eine Dauer ist dafür nicht vorgeschrieben. Ein Ermittlungsverfahren kann u.U. mehrere Jahre dauern.
Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt, sind Sie Beschuldigter. Es ist nicht notwendig, dass Sie als Beschuldigter von Ermittlungen gegen Sie erfahren. Dies gilt insbesondere für geheime Ermittlungen, z.B. der Überwachung der Telekommunikation (Abhören von Telefon, Handy, Computer).
Das Zwischenverfahren bezeichnet den Abschnitt nach dem Ermittlungsverfahren und vor dem Hauptverfahren vor Gericht. Es beginnt mit der Einreichung der Anklage bei Gericht durch die Staatsanwaltschaft. Das Zwischenverfahren soll der Überprüfung durch den Richter dienen, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt und ein Hauptverfahren eröffnet werden soll.
Im Hauptverfahren vor Gericht wird über das Schicksal des Angeklagten, d.h. Freispruch oder Verurteilung, entschieden.
Die mündliche Hauptverhandlung dient dazu, die Tat durch das Gericht aufklären zu lassen, über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu befinden und die Art und Höhe der Strafe festzulegen.
Der Ablauf einer Gerichtsverhandlung im Strafrecht ist genau geregelt.
1. Eröffnung: Aufruf der Sache
Die Hauptverhandlung wird zunächst durch Aufruf der Sache eröffnet.
2. Zeugenbelehrung
Die anwesenden Zeugen werden zu ihrer Wahrheitspflicht belehrt und müssen anschließend den Sitzungssaal verlassen.
Die Zeugen dürfen vor ihrer Aussage nicht im Sitzungssaal anwesend sein. Nach ihrer Aussage dürfen sie im Sitzungssaal bleiben und als Zuhörer den Prozess weiterverfolgen.
3. Personalien des Angeklagten
Die Personalien des Angeklagten werden festgestellt.
4. Anklage wird durch Staatsanwaltschaft verlesen
5. Vernehmung des Angeklagten
Der Angeklagte hat die freie Wahl, ob er von seinem Schweigerecht Gebrauch machen will oder Angaben zur Tat machen will.
Taktik: Dies ist die schwierigste Entscheidung im Strafprozess. Lassen Sie sich ausführlich von Ihrem Verteidiger beraten!
6. Beweisaufnahme
Das Gericht führt die Beweisaufnahme durch:
- Vernehmung von Zeugen
- Vernehmung von Sachverständigen
- Objekte werden in Augenschein genommen
- Urkunden werden verlesen
7. Plädoyer
Zuerst hält die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer, d.h. ihren Schlussvortrag. Anschließend hält Ihr Verteidiger sein Plädoyer.
8. Sie haben das letzte Wort
Als Angeklagter gebührt Ihnen das letzte Wort, bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzieht.
9. Urteil
Das Gericht verkündet sein Urteil
Die Hälfe aller Ermittlungsverfahren kann eingestellt werden!
Ein Ermittlungsverfahren darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es erledigt sich nicht von selbst. Die wichtigsten Weichen für Ihren späteren Fall vor Gericht werden zu Beginn gestellt.
Ca. 50% aller Ermittlungsverfahren werden eingestellt. D.h. nur die Hälfte aller Strafverfahren wird angeklagt.
Die größten Fehler werden im Ermittlungsverfahren begangen, die später nicht mehr ausgebügelt werden können. Holen Sie sich sofort einen Verteidiger im Ermittlungsverfahren:
- Aussagen eines Beschuldigten bei der Polizei im Ermittlungsverfahren können später in aller Regel nicht mehr beseitigt werden.
- Die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung sind zu Beginn des Ermittlungsverfahrens höher!
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