Mit einer Anklage steht Ihnen ein Strafverfahren unmittelbar bevor.
Eine Anklage bedeutet: Die Staatsanwaltschaft geht von Ihrer Schuld aus. Sie werden bald danach eine Ladung zur Hauptverhandlung (Gerichtstermin) vom Gericht erhalten.
Anklagen sind manchmal fehlerhaft. Auch nach einer Anklage kann das Strafverfahren noch eingestellt werden. 2 von 10 Anklagen enden nicht mit einem Urteil.
Sofern noch nicht geschehen:
In der Regel werden Sie in Kürze nach der Anklageschrift eine Ladung zur Hauptverhandlung vor Gericht erhalten. Es besteht nur eine kurze Frist nach Erhebung der Anklage, um eine Hauptverhandlung noch abzuwenden.
Wir beraten Sie im Fall einer Anklage innerhalb kürzester Zeit persönlich in unserer Kanzlei, per Videochat oder telefonisch. Sie entscheiden, wie Sie sich am wohlsten fühlen.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenNach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie eine Anklage beim Gericht einreicht. Erst dann entscheidet das Gericht, ob es die Anklage zulässt und eine Hauptverhandlung durchführt.
Werden Sie angeklagt, geht die Staatsanwaltschaft von Ihrer Schuld aus, d.h. von einem hinreichenden Tatverdacht.
Kontaktieren Sie unsBefindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft (UHaft), muss binnen 6 Monaten eine Anklage erfolgen, ansonsten ist der Haftbefehl grundsätzlich aufzuheben.
Bei einem Beschuldigten auf freiem Fuß gibt es keine vorgeschriebene Frist. Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob Anklage erhoben wird.
Mehr Infos?Füllen Sie das Kontaktformular aus, schreiben Sie eine Email oder rufen Sie uns an ☎089 523 88 0 88. Wir verteidigen Sie.