Eine sehr unangenehme Situation: Die Polizei & Staatsanwaltschaft stehen um 6 Uhr morgens in Ihrer Wohnung mit einem Durchsuchungsbeschluss oder will während des laufenden Geschäftsbetriebs Ihre Unterlagen mitnehmen. Was tun?
Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren. Auseinandersetzungen und Aggressivität bringen in dieser Situation nichts. Verständigen Sie sofort einen Anwalt für Strafrecht. Wir sichern als Verteidiger Ihre Rechte und kommunizieren auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden.
Bitten Sie den Einsatzleiter der Durchsuchung, auf das Eintreffen Ihres Verteidigers zu warten.
Lassen Sie sich unbedingt den Durchsuchungsbeschluss zeigen und teilen Sie Ihrem Verteidiger am Telefon dessen Inhalt mit. Manchmal sind Durchsuchungen bereits wegen eines fehlerhaften Durchsuchungsbeschlusses rechtswidrig.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass neben der Polizei (Kripo) ein Richter, Staatsanwalt oder zwei Gemeindemitglieder als Zeugen die Durchsuchung überwachen sollen.
Bestehen Sie darauf, dass Durchsuchungszeugen hinzugezogen werden und während der gesamten Durchsuchung vor Ort sind.
Oftmals versuchen die Polizeibeamten während der Durchsuchung Ihrer Wohnung/Haus oder Ihres Geschäfts, Angaben zum Tatvorwurf von Ihnen zu erlangen. Hier drohen böse Fallen.
Sie haben das Recht zu Schweigen. Machen Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht bei einer Durchsuchung Gebrauch!
Lassen Sie im Durchsuchungsprotokoll vermerken, dass die Herausgabe der mitgenommenen Gegenstände bei der Durchsuchung nicht freiwillig erfolgt. Bestehen Sie auf eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls. Alle Gegenstände, die mitgenommen werden, sollten darin genau aufgelistet sein.
In Ausnahmefällen kann eine Durchsuchung auch ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss erfolgen. Dies ist z.B. bei Gefahr im Verzug möglich. Die Grenzen sind aber eng! Kontaktieren Sie in einem solchen Fall sofort einen Anwalt für Strafrecht! ☎ 089 523 88 0 88
Wenn laut Durchsuchungsbeschluss nach Steuerunterlagen gesucht werden soll und während der Durchsuchung zufällig Waffen oder Drogen gefunden werden, nennt man das einen Zufallsfund.
Zufallsfunde sind grundsätzlich verwertbar und können Ihnen zur Last gelegt werden.
Es kann sich aber lohnen, den Beamten die Unterlagen, die im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt sind, zur Verfügung zu stellen, um eine Durchsuchung aller Unterlagen zu vermeiden,
Noch Fragen?Füllen Sie das Kontaktformular aus, schreiben Sie eine Email oder rufen Sie uns an ☎089 523 88 0 88. Wir verteidigen Sie.