Sie haben das Recht auf einen Anwalt in jeder Lage des Verfahrens!
Aus amerikanischen Filmen ist bekannt: "Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Wenn Sie sich keinen leisten können, wird Ihnen ein Anwalt gestellt."
Diese Regel stimmt so in Deutschland nicht!
Es gibt bestimmte Delikte, bei denen eine Verurteilung nur erfolgen darf, wenn der Beschuldigte von einem Anwalt vertreten wurde. Dies nennt man notwendige Vereidigung.
Sie haben die Wahl: entweder Sie suchen sich selbst einen Verteidiger und bringen diesen mit (Wahlverteidiger) oder das Gericht teilt Ihnen einen Verteidiger zu (Pflichtverteidiger). Ihren Pflichtverteidiger dürfen Sie frei wählen, ansonsten wählt das Gericht einen Pflichtverteidiger für Sie aus.
Wenn Sie einen Verteidiger als Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet bekommen, rechnet der Pflichtverteidiger zunächst mit der Staatskasse ab. Zunächst wird der Pflichtverteidiger vom Staat bezahlt.
Werden Sie verurteilt und erhalten keinen Freispruch, fordert der Staat von Ihnen die Kosten des Pflichtverteidigers ein. Nur bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung nach Anklage übernimmt der Staat die Kosten Ihres Pflichtverteidigers.
Noch Fragen?Wenn Sie vor Gericht freigesprochen werden, übernimmt der Staat die notwendigen Kosten Ihrer Verteidigung. Dabei handelt es sich um die gesetzlichen Gebühren.
Wir informieren Sie transparent über die Kosten unserer Strafverteidiger. Mehr Infos.
Bei bestimmten Delikten darf nur ein Urteil ergehen, wenn der Angeklagte durch einen Anwalt verteidigt wurde. Dies sind fälle der notwendigen Verteidigung.
Sie können sich dabei von einem Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger vertreten lassen.
Dies ist z.B. der Fall, wenn:
Füllen Sie das Kontaktformular aus, schreiben Sie eine Email oder rufen Sie uns an ☎089 523 88 0 88. Wir verteidigen Sie.