Unser Tätigkeitsbereich als Strafverteidiger in München umfasst auch das Kapitalstrafrecht, d.h. Tötungsdelikte und versuchte Tötungsdelikte.
Bei einer Strafverteidigung wegen eines Tötungsdelikts kommen Fragestellungen aus Rechtsmedizin, Kriminalistik, Psychiatrie und Psychologie auf.
Hier kommt es auf genaue und akribische Arbeit an. Bauen Sie auf uns: Der Ausgang Ihres Gerichtsverfahrens hängt von einer starken und soliden Verteidigung ab.
Tötungsdelikte werden auch Kapitaldelikte genannt. Darunter fallen alle Straftaten, die sich gegen das menschliche Leben richten:
Totschlag = vorsätzliche Tötung eines Menschen
Mord = Totschlag + Mordmerkmal
Totschlag und Mord bestehen beide in der vorsätzlichen (absichtlichen) Tötung eines Menschen. Beim Mord kommt hinzu, dass der Täter ein Mordmerkmal verwirklicht:
Lebenslange Haftstrafe bedeutet, dass der Täter mindestens 15 Jahre Gefängnisstrafe verbüßen muss. Danach wird vom Gericht entschieden, ob man davon ausgehen kann, dass der Täter keine weiteren Straftaten mehr begehen wird.
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