FAQ Strafrecht
Rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an!
Sie haben ein Recht auf einen Anwalt. Untersuchungshaft ist ein Fall der sog. Pflichtverteidigung, d.h. wenn Sie noch keinen Anwalt haben, wird Ihnen ein Anwalt Ihrer Wahl (!) beigeordnet.
Falls Sie zu Hause festgenommen wurden oder Ihre Familie von der Festnahme erfahren hat, kann auch Ihre Familie uns beauftragen und zu einem Beratungstermin in unsere Kanzlei kommen.
Ein Haftbefehl darf nur ergehen, wenn bestimmte strenge Voraussetzungen vorliegen. Die Hürde ist hoch.
1. Dringender Tatverdacht
Ein Haftbefehl darf nur erlassen werden, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund der bisherigen Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat.
2. Haftgrund liegt vor
Das Gesetzt sieht mehrere Haftgründe vor. U.a.
Fluchtgefahr und Flucht
Verdunkelungsgefahr
Ein richterlicher Haftbefehl ist die Grundlage der Untersuchungshaft.
Die Polizei kann zur Vorbeugung von Gefahren oder zur Verfolgung von Straftaten Personen vorläufig festnehmen.
Informieren Sie sofort Ihren Verteidiger von Ihrer Festnahme. Das ist Ihr Recht! ☎ 089 523 88 0 88
Ohne Haftbefehl dürfen Sie maximal bis zum Ende des übernächsten Tages (max. 48 Std.) festgenommen werden. Sie müssen dann einem Richter vorgeführt werden (Vorführung), der über den Erlass eines Haftbefehls gegen Sie entscheidet. In diesem Termin kann Ihr Anwalt oft verhindern, dass ein Haftbefehl erlassen wird. Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Verteidigung.
Erlässt der Richter einen Haftbefehl, werden Sie in Untersuchungshaft genommen und in eine JVA (Justizvollzugsanstalt, Gefängnis) gebracht.
Die meisten Haftbefehle ergehen aufgrund von Fluchtgefahr. Ein Haftgrund, der den Erlass eines Haftbefehls als Grundlage der U-Haft rechtfertigen kann, ist die Fluchtgefahr des Beschuldigten.
Viele Haftbefehle gehen fehlerhaft von Fluchtgefahr aus!
Fluchtgefahr setzt voraus, dass die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Betroffene dem Strafverfahren durch Flucht entziehen wird.
Dabei müssen die Person des Betroffenen, seine Lebensverhältnisse, Familienverhältnisse und sein Verhalten untersucht werden.
Wichtig: Sie müssen unbedingt einen Verteidiger an Ihrer Seite haben, der auf Augenhöhe mit Staatsanwaltschaft und Richter für Sie argumentieren kann.
Verdunkelungsgefahr kann die Grundlage eines Haftbefehls und von U-Haft sein.
Verdunkelungsgefahr bedeutet, dass das Verhalten des Betroffenen darauf hindeutet, dass er auf freiem Fuß z.B. Beweismittel vernichten würde, Zeugen beeinflussen würde oder Mitbeschuldigte beeinflussen würde.
Wichtig: Sie müssen unbedingt einen Verteidiger an Ihrer Seite haben, der auf Augenhöhe mit Staatsanwaltschaft und Richter für Sie argumentieren kann.
Informieren Sie sofort Ihren Verteidiger von Ihrer Festnahme. Das ist Ihr Recht!
Es gibt mehrere Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl, u.a. die Haftbeschwerde, die Haftprüfung und der Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung.
Lassen Sie sich ausführlich von Ihrem Strafverteidiger zu Ihren Optionen beraten. Sie haben das Recht, in U-Haft von Ihrem Verteidiger besucht zu werden.
NEIN! Sofort Anwalt anrufen.
Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger, sobald Sie Hinweise haben, dass eine Festnahme und U-Haft bevorstehen könnten. In vielen Fällen kann eine Festnahme noch verhindert werden.
Für Familien ist eine Festnahme eine Ausnahmesituation. Der Festgenommene ist mit der Auswahl eines Anwalts oft überfordert, da ihm keine Möglichkeiten der Recherche (Google, etc) zur Verfügung stehen.
Falls Sie zu Hause festgenommen wurden oder Ihre Familie von der Festnahme erfahren hat, kann auch Ihre Familie uns beauftragen und zu einem Beratungstermin in unsere Kanzlei kommen.
1. Ihre Familie erteilt uns einen Besuchsauftrag
2. Wir besuchen Sie umgehend in der JVA (U-Haft) und stellen Ihre Verteidigung auf.
Es erwartet Sie Chefbehandlung in einer modernen Kanzlei, Strafverteidigung aus Überzeugung, einfache Kommunikation & absolute Verschwiegenheit.