Gewaltdelikte: Körperverletzung, Raub, Totschlag & Mord
Gewaltdelikte & Körperverletzung
Effektive Strafverteidigung bei Gewalttaten
Wir verteidigen Sie beim Vorwurf eines Gewaltdelikts. Darunter fallen z.B. Körperverletzung, Raub, Totschlag oder Mord.
Bei der vorsätzlichen Körperverletzung (§ 223 StGB) handelt es sich um die sog. „einfache“ Körperverletzung.
Eine Körperverletzung liegt vor bei einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung des Opfers. Darunter fallen z.B. Ohrfeigen oder Kratzwunden.
Das Gesetz sieht einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bei vorsätzlicher Körperverletzung vor.
Wird Ihnen Körperverletzung vorgeworfen, zögern Sie nicht, sofort einen Anwalt für Strafrecht in München zu kontaktieren.
Wer ohne Vorsatz, d.h. unbeabsichtigt, eine andere Person verletzt und dabei die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, begeht eine fahrlässige Körperverletzung.
Wird z.B. eine Person bei einem von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall verletzt, steht in der Regel eine fahrlässige Körperverletzung im Raum.
Das Gesetz sieht einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bei fahrlässiger Körperverletzung vor.
Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn eine einfache Körperverletzung in einer bestimmten Weise begangen wird. Darunter fallen z.B. eine Körperverletzung
- unter Einsatz von Gift
- mittels einer Waffe
- mittels eines hinterlistigen Überfalls
- mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
- mittels einer lebensgefährdenden Behandlung
Beispiele für eine gefährliche Körperverletzung sind ein Tritt gegen den Kopf des Opfers, ein Messerstich oder das Einschlagen mehrer auf ein Opfer.
Das Gesetz sieht einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe ab 6 Monaten bis 10 Jahren bei gefährlicher Körperverletzung vor. Das Gesetz sieht hier nicht die Möglichkeit einer Geldstrafe vor! Lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt für Strafrecht beraten.
Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn durch eine vorsätzliche Körperverletzung eine bestimmte schwere Folge beim Opfer eintritt.
Beispiele hierfür sind
- der Verlust des Sehvermögens, des Gehörs, des Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit
- der Verlust eines Körperglieds
- der Eintritt einer Lähmung, geistigen Krankheit oder Behinderung
Das Gesetz sieht einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe ab einem Jahr bis 10 Jahren bei schwerer Körperverletzung vor. Bei der schweren Körperverletzung handelt es sich damit um ein Verbrechen.
Das Gesetz sieht bei schwerer Körperverletzung nicht die Möglichkeit einer Geldstrafe vor! Lassen Sie sich deshalb auch bei schwerer Körperverletzung unbedingt von einem Anwalt für Strafrecht in München beraten.
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