Ein großer Schock: Sie werden von der Polizei festgenommen und in U-Haft (Untersuchungshaft) genommen. Meist liegt bereits ein richterlicher Haftbefehl gegen Sie vor. In bestimmten Fällen kann Sie die Polizei auch ohne Haftbefehl vorläufig festnehmen.
Nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten auch am Abend und am Wochenende.
Viele Haftbefehle sind fehlerhaft, weil tatsächlich kein Haftgrund vorliegt.
Wichtig für Sie: Schalten Sie sofort bei einer Festnahme einen Anwalt & Verteidiger ein. Als spezialisierte Strafverteidiger können wir fehlerhafte Haftbefehle erkennen und Sie möglicherweise vor der U-Haft bewahren. Mehr Infos.
Spätestens wenn Sie festgenommen werden, sollten Sie dringend einen Anwalt kontaktieren. In U-Haft haben Sie das Recht auf einen Verteidiger (Pflichtverteidiger). Sie haben die Wahl, welchen Verteidiger Sie möchten! Wir sind als Kanzlei für Strafrecht schnell & flexibel bei Festnahme & U-Haft an Ihrer Seite.
Auch Ihre Familie kann uns beauftragen. Mehr Infos.
Sie haben ein Recht auf einen Anwalt. Untersuchungshaft ist ein Fall der sog. Pflichtverteidigung, d.h. wenn Sie noch keinen Anwalt haben, wird Ihnen ein Anwalt Ihrer Wahl (!) beigeordnet.
Falls Sie zu Hause festgenommen wurden oder Ihre Familie von der Festnahme erfahren hat, kann auch Ihre Familie uns beauftragen und zu einem Beratungstermin in unsere Kanzlei kommen.
Jetzt Kontakt aufnehmenEin Haftbefehl darf nur ergehen, wenn bestimmte strenge Voraussetzungen vorliegen. Die Hürde ist hoch.
Ein Haftbefehl darf nur erlassen werden, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund der bisherigen Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat.
Das Gesetzt sieht mehrere Haftgründe vor. U.a.
Ein richterlicher Haftbefehl ist die Grundlage der Untersuchungshaft.
Lassen Sie sich beratenDie Polizei kann zur Vorbeugung von Gefahren oder zur Verfolgung von Straftaten Personen vorläufig festnehmen.
Ohne Haftbefehl dürfen Sie maximal bis zum Ende des übernächsten Tages (max. 48 Std.) festgenommen werden. Sie müssen dann einem Richter vorgeführt werden (Vorführung), der über den Erlass eines Haftbefehls gegen Sie entscheidet. In diesem Termin kann Ihr Anwalt oft verhindern, dass ein Haftbefehl erlassen wird. Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Verteidigung.
Erlässt der Richter einen Haftbefehl, werden Sie in Untersuchungshaft genommen und in eine JVA (Justizvollzugsanstalt, Gefängnis) gebracht.
Ihre Strafverteidiger in MünchenDie meisten Haftbefehle ergehen aufgrund von Fluchtgefahr. Ein Haftgrund, der den Erlass eines Haftbefehls als Grundlage der U-Haft rechtfertigen kann, ist die Fluchtgefahr des Beschuldigten.
Fluchtgefahr setzt voraus, dass die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Betroffene dem Strafverfahren durch Flucht entziehen wird.
Dabei müssen die Person des Betroffenen, seine Lebensverhältnisse, Familienverhältnisse und sein Verhalten untersucht werden.
Wichtig: Sie müssen unbedingt einen Verteidiger an Ihrer Seite haben, der auf Augenhöhe mit Staatsanwaltschaft und Richter für Sie argumentieren kann.
Jetzt Kontakt aufnehmenVerdunkelungsgefahr kann die Grundlage eines Haftbefehls und von U-Haft sein.
Verdunkelungsgefahr bedeutet, dass das Verhalten des Betroffenen darauf hindeutet, dass er auf freiem Fuß z.B. Beweismittel vernichten würde, Zeugen beeinflussen würde oder Mitbeschuldigte beeinflussen würde.
Wichtig: Sie müssen unbedingt einen Verteidiger an Ihrer Seite haben, der auf Augenhöhe mit Staatsanwaltschaft und Richter für Sie argumentieren kann.
Informieren Sie sofort Ihren Verteidiger von Ihrer Festnahme. Das ist Ihr Recht!
Es gibt mehrere Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl, u.a. die Haftbeschwerde, die Haftprüfung und der Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung.
Lassen Sie sich ausführlich von Ihrem Strafverteidiger zu Ihren Optionen beraten. Sie haben das Recht, in U-Haft von Ihrem Verteidiger besucht zu werden.
Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger, sobald Sie Hinweise haben, dass eine Festnahme und U-Haft bevorstehen könnten. In vielen Fällen kann eine Festnahme noch verhindert werden.
Für Familien ist eine Festnahme eine Ausnahmesituation. Der Festgenommene ist mit der Auswahl eines Anwalts oft überfordert, da ihm keine Möglichkeiten der Recherche (Google, etc) zur Verfügung stehen.
Falls Sie zu Hause festgenommen wurden oder Ihre Familie von der Festnahme erfahren hat, kann auch Ihre Familie uns beauftragen und zu einem Beratungstermin in unsere Kanzlei kommen.
1. Ihre Familie erteilt uns einen Besuchsauftrag
2. Wir besuchen Sie umgehend in der JVA (U-Haft) und stellen Ihre Verteidigung auf.
Sie sind nicht allein - wir kämpfen an Ihrer Seite.
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