Wir verteidigen Sie, wenn Ihnen eine Straftat gegen das Vermögen einer anderen Person oder eines Unternehmens vorgeworfen wird.
Darunter fallen:
Subventionsbetrug ist strafbar. Im Rahmen der Corona Pandemie hat der deutsche Staat sog. Soforthilfen für Selbständige ins Leben gerufen. Die Soforthilfe sollte Betrieben und Selbständigen, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind, eine finanzielle Hilfe bieten.
Wer die Corona Soforthilfe beantrag hat und bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht hat oder spätere Änderungen der Umstände nicht mitgeteilt hat, macht sich strafbar.
Mehr Infos: Corona Soforthilfe Subventionsbetrug: Was tun?
Seit September 2020 gilt die Überbrückungshilfe II. Diese Überbrückungshilfe soll Umsatzeinbußen ab September 2020 abmildern. Auch hier gilt: Strafbarkeit droht bei falschem Antrag!
Lesen Sie hierzu: Corona Soforthilfe & Überbrueckungshilfe & Betrug: Hier droht Strafbarkeit
Lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten. Wir bieten Beratungstermine vor Ort in unserer Kanzlei im Herzen von München an oder per Videochat.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenAufgrund der Pandemie sind verschiedene neue Betrugs-Modelle ins Leben gerufen worden:
Alle Infos finden Sie hier: Corona & Betrug: Fake-Shops, Soforthilfe, Drohbriefe. Ein Überblick.
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