Wir stehen Ihnen in einem Strafverfahren als Geschädigter und Opfer bei. Als Ihr Anwalt & Verteidiger sind wir in jedem Schritt des Verfahrens an Ihrer Seite:
Als Geschädigter oder Opfer einer Straftat sollten Sie möglichst bald Strafanzeige stellen. Dadurch werden die Strafverfolgungsbehörden auf die Straftat aufmerksam. Eine Strafanzeige können Sie bei der Polizei aufgeben. Wir helfen Ihnen gern bei der Vorbereitung und Erstattung einer Anzeige.
Lesen Sie hierzu: Strafanzeige
Kontaktieren Sie uns gernDie Staatsanwaltschaft klagt den Täter als Angeklagten vor Gericht an.
Als Geschädigter, d.h. Opfer der Straftat, werden Sie in der Regel als Zeuge im Strafverfahren vor Gericht vernommen.
In einigen Fällen kommt eine Teilnahme als Nebenkläger im Verfahren in Betracht.
Nebenkläger kann eine Person sein, die durch eine Straftat verletzt wurde. Bei bestimmten Delikte, die den Verletzten in seiner Privatsphäre oder Persönlichkeit besonders treffen können, hat das Gesetz die Nebenklage zugelassen z.B. Körperverletzung, Sexualstraftaten, versuchte Tötungsdelikte.
Aktive Rechte zur Teilnahme am Gerichtsverfahren stehen Ihnen als Nebenkläger zu. Sie sollten Sich als Nebenkläger durch einen Anwalt vertreten lassen, um Ihre Rechte optimal wahrzunehmen.
Sprechen Sie uns anJeder Zeuge hat das Recht, einen Anwalt als Zeugenbeistand an seiner Seite zu haben während der Zeugenvernehmung vor Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht.
Der Zeugenbeistand hat das Recht auf Anwesenheit während der Vernehmung des Zeugen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Die Anwesenheit eines Anwalts schützt Sie vor unlauteren Vernehmungsmethoden und Druckausübung durch die Verfolgungsbehörden.
Oftmals besteht die Gefahr, dass sich ein Zeuge selbst durch seine Aussage strafbar macht wegen einer Falschaussage, eines fahrlässigen Falscheids oder einer fahrlässigen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Die Betreuung durch einen Anwalt kann Sie hiervor schützen.
Viele Zeugen können durch ihre Aussage Gefahr laufen, sich selbst zu belasten. Ihnen steht als Zeuge das Recht zu, auf solche Fragen die Antwort zu verweigern, deren Beantwortung Sie in die Gefahr der Strafverfolgung bringen könnte. In einer solchen Situation sollten Sie unbedingt von einem Anwalt & Verteidiger als Zeugenbeistand unterstützt werden.
Sprechen Sie uns anFüllen Sie das Kontaktformular aus, schreiben Sie eine Email oder rufen Sie uns an ☎089 523 88 0 88. Wir stehen Ihnen zur Seite.