Tel. 089 523 88 0 88 24h Notrufnummer

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Eine Computertastatur in der richtigen Hand kann mehr Schaden anrichten als eine ganze Armee.

Wir verteidigen Sie als Anwalt & Strafverteidiger in München effektiv und engagiert im Bereich Cybercrime bzw. Internetkriminalität.
Rechtsanwältin Dr. Jasmin Haider ist sich als Partnerin der Kanzlei ausschließlich im Strafrecht tätig und auf Strafverteidigung spezialisiert.

Cybercrime umfasst die Straftaten, die sich gegen das Internet, Netzwerke, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten oder die mittels Informationstechnik begangen werden.

Cybercrime: Tatort Internet

Verteidigung bei Internetstraftaten

Cybercrime umfasst die Straftaten, die sich gegen das Internet, Netzwerke, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten oder die mittels Informationstechnik begangen werden.

Wir verteidigen Sie als Anwalt & Strafverteidiger in München effektiv und engagiert im Bereich Cybercrime bzw. Internetkriminalität.
Rechtsanwältin Dr. Jasmin Haider ist sich als Partnerin der Kanzlei ausschließlich im Strafrecht tätig und auf Strafverteidigung spezialisiert.

Eine Computertastatur in der richtigen Hand kann mehr Schaden anrichten als eine ganze Armee.

Die Vorwürfe lauten bei Cybercrime bzw. Internetstraftaten in der Regel:

✓ Online-Betrug
✓ Phishing
✓ DeepWeb, Darknet
✓ DDoS-Attacken
✓ Rauschgift- und Waffenhandel über das Internet
✓ Verbreitung von Schadsoftware (Malware)
✓ Umgang mit kinderpornographischen Schriften (Kinderpornografie)

Die Vorwürfe lauten bei Cybercrime bzw. Internetstraftaten in der Regel:

✓ Online-Betrug
✓ Phishing
✓ DeepWeb, Darknet
✓ DDoS-Attacken
✓ Rauschgift- und Waffenhandel über das Internet
✓ Verbreitung von Schadsoftware (Malware)
✓ Umgang mit kinderpornographischen Schriften (Kinderpornografie)

Durch verschiedene Täuschungen werden Internet-User dazu veranlasst, Geld für Leistungen oder Waren zu bezahlen, die nicht erbracht bzw. geliefert werden oder ihre persönlichen Daten (PIN, Passwörter, etc) mitzuteilen.

„Phishing“ bezeichnet das Abgreifen von persönlichen Daten eines Internetbenutzers durch gefälschte Websites, E-Mails oder Kurznachrichten. Durch Phishing wird Identitätsdiebstahl begangen, indem Zugriff auf Zugangsdaten erlangt wird zu Accounts der Kommunikation (z.B. Email), E-Commerce (z.B. ebay), Online-Banking, firmeninterne Netzwerke, oder Daten-Clouds.

Ca. 90% der Internetseiten können nicht über normale Suchmaschinen erreicht werden. Dieser Teil wird als Deep Web beze­ich­net und beheimatet größ­ten­teils spezielle Daten­banken und Web­seit­en, die nicht frei zugänglich sind.

Das Dark­net, auch bekan­nt als Dark Web, ist wiederum ein (klein­er) Teil des Deep Web. Um die Seiten des Darknets aufzurufen ist eine spezielle Verschlüsselung notwendig, die die Anonymität beim Surfen sicherstellt. Nicht alle Inhalte im Darknet sind illegal. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie als Kanzlei für Strafrecht in München im Bereich Cyberkriminalität.

Eine DDoS-Attacke (Distributed-Denial-of-Service) ist ein „verteilter“ Denial-of-Service (DoS) Angriff, der eine Dienstblockade darstellt, d.h. ein angefragter Dienst nicht mehr verfügbar ist. Die Blockade wird in der Regel über eine Überlastung der IT-Infrastruktur ausgelöst. DDoS-Attacken werden häufig dazu verwendet, Lösegelder zu erpressen.

Wird Ihnen eine DDoS-Attacke vorgeworfen? Wir verteidigen Sie als Strafverteidiger in München.

Es ist u.a. strafbar, eine kinderpornographische Schrift (Kinderpornografie) zu verbreiten, zu besitzen, anderen zu verschaffen oder herzustellen.

Kinderpornografie liegt vor, wenn eine Schrift, ein Bild, ein Tonträger, ein Video, ein Datenspeicher oder ähnliches folgenden Inhalt hat:

  • sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) oder
  • die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
  • die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes

Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält keinen eigenen Abschnitt für Internetstraftaten, d.h. Cybercrime. Als Ihr Anwalt für Strafrecht und Internetkriminalität informieren wir Sie über die wichtigsten Straftatbestände:

Ausspähen von Daten, § 202a StGB

Unter das Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB fällt u.a. der Einsatz von Spionageprogrammen und Trojanern, das Erstellen von Raubkopien oder das Ausspähen von Passwörtern.

Datenveränderung, § 303a StGB

Unter Datenveränderung gem. § 303a StGB fällt vor allem die rechtswidrige Löschung oder Veränderung von fremden Daten.

Computerbetrug, § 263a StGB

Klassisches Beispiel des Computerbetrugs nach § 263a StGB ist das Nutzen einer fremden EC-Karte unter Eingabe der richtigen PIN.

Fälschung beweiserheblicher Daten, §§ 269, 270 StGB

Unter Fälschung beweiserheblicher Daten fällt beispielsweise die Manipulation des Guthabens auf einer Guthabenkarte, das Erstellen gefälschter Phishing-Emails oder der Identitätsdiebstahl (s.o).

Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften, § 184b StGB

Es ist strafbar, Kinderpornografie u.a. zu verbreiten, zu besitzen, anderen zu verschaffen oder herzustellen.

Sind Sie oder Ihre Firma Opfer eines Cyberangriffs geworden? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei der Erstellung einer Strafanzeige. Ihr Anwalt für Internetrecht, Cybercrime und Strafrecht in München.

Im Kampf für Ihr Recht

Im Kampf für Ihr Recht

Es erwartet Sie Chefbehandlung in einer modernen Kanzlei, Strafverteidigung aus Überzeugung, einfache Kommunikation & absolute Verschwiegenheit.

FAQ: Strafrecht

Als Kanzlei für Strafrecht in München erklären wir Ihnen den Ablauf eines Strafverfahrens.

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Mit einer Anklage steht Ihnen ein Strafverfahren unmittelbar bevor.

  • Anklage erhalten: Was tun?
  • Wer entscheidet, ob es zur Anklage kommt?
  • Wie lange dauert es, bis Anklage erhoben wird?

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Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume? Holen Sie sich jetzt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung vom Strafverteidiger in München.

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Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren im Strafrecht? Erfahren Sie alles zum Thema Ermittlungsverfahren:

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Im Fall einer Festnahme ist sofortiges Handeln gefragt. Erfahren Sie von Ihrem Strafverteidiger die wichtigsten Informationen zur Festnahme:

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Die Revision im Strafrecht ist die letzte Instanz zur Korrektur eines Urteils im Strafrecht. Sie müssen ein Urteil im Strafrecht nicht akzeptieren! Lassen Sie von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider die Erfolgsaussichten einer Revision gegen Ihr Urteil prüfen.
Sofort handeln! Sie haben für die Einlegung der Revision nur 1 Woche Zeit!

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Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil im Strafrecht ohne Gerichtsverhandlung. Strafbefehl erhalten? Lassen Sie Ihren Strafbefehl von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider prüfen.

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Wenn Sie aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft genommen werden, ist sofortiges Handeln gefragt: Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider ist 24h bei Untersuchungshaft für Sie und Ihre Familie erreichbar.

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