Eine Computertastatur in der richtigen Hand kann mehr Schaden anrichten als eine ganze Armee.
Cybercrime: Tatort Internet
Verteidigung bei Internetstraftaten
Durch verschiedene Täuschungen werden Internet-User dazu veranlasst, Geld für Leistungen oder Waren zu bezahlen, die nicht erbracht bzw. geliefert werden oder ihre persönlichen Daten (PIN, Passwörter, etc) mitzuteilen.
„Phishing“ bezeichnet das Abgreifen von persönlichen Daten eines Internetbenutzers durch gefälschte Websites, E-Mails oder Kurznachrichten. Durch Phishing wird Identitätsdiebstahl begangen, indem Zugriff auf Zugangsdaten erlangt wird zu Accounts der Kommunikation (z.B. Email), E-Commerce (z.B. ebay), Online-Banking, firmeninterne Netzwerke, oder Daten-Clouds.
Ca. 90% der Internetseiten können nicht über normale Suchmaschinen erreicht werden. Dieser Teil wird als Deep Web bezeichnet und beheimatet größtenteils spezielle Datenbanken und Webseiten, die nicht frei zugänglich sind.
Das Darknet, auch bekannt als Dark Web, ist wiederum ein (kleiner) Teil des Deep Web. Um die Seiten des Darknets aufzurufen ist eine spezielle Verschlüsselung notwendig, die die Anonymität beim Surfen sicherstellt. Nicht alle Inhalte im Darknet sind illegal. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie als Kanzlei für Strafrecht in München im Bereich Cyberkriminalität.
Eine DDoS-Attacke (Distributed-Denial-of-Service) ist ein „verteilter“ Denial-of-Service (DoS) Angriff, der eine Dienstblockade darstellt, d.h. ein angefragter Dienst nicht mehr verfügbar ist. Die Blockade wird in der Regel über eine Überlastung der IT-Infrastruktur ausgelöst. DDoS-Attacken werden häufig dazu verwendet, Lösegelder zu erpressen.
Wird Ihnen eine DDoS-Attacke vorgeworfen? Wir verteidigen Sie als Strafverteidiger in München.
Es ist u.a. strafbar, eine kinderpornographische Schrift (Kinderpornografie) zu verbreiten, zu besitzen, anderen zu verschaffen oder herzustellen.
Kinderpornografie liegt vor, wenn eine Schrift, ein Bild, ein Tonträger, ein Video, ein Datenspeicher oder ähnliches folgenden Inhalt hat:
- sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) oder
- die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
- die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes
Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält keinen eigenen Abschnitt für Internetstraftaten, d.h. Cybercrime. Als Ihr Anwalt für Strafrecht und Internetkriminalität informieren wir Sie über die wichtigsten Straftatbestände:
Ausspähen von Daten, § 202a StGB
Unter das Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB fällt u.a. der Einsatz von Spionageprogrammen und Trojanern, das Erstellen von Raubkopien oder das Ausspähen von Passwörtern.
Datenveränderung, § 303a StGB
Unter Datenveränderung gem. § 303a StGB fällt vor allem die rechtswidrige Löschung oder Veränderung von fremden Daten.
Computerbetrug, § 263a StGB
Klassisches Beispiel des Computerbetrugs nach § 263a StGB ist das Nutzen einer fremden EC-Karte unter Eingabe der richtigen PIN.
Fälschung beweiserheblicher Daten, §§ 269, 270 StGB
Unter Fälschung beweiserheblicher Daten fällt beispielsweise die Manipulation des Guthabens auf einer Guthabenkarte, das Erstellen gefälschter Phishing-Emails oder der Identitätsdiebstahl (s.o).
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften, § 184b StGB
Es ist strafbar, Kinderpornografie u.a. zu verbreiten, zu besitzen, anderen zu verschaffen oder herzustellen.
Sind Sie oder Ihre Firma Opfer eines Cyberangriffs geworden? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei der Erstellung einer Strafanzeige. Ihr Anwalt für Internetrecht, Cybercrime und Strafrecht in München.
Es erwartet Sie Chefbehandlung in einer modernen Kanzlei, Strafverteidigung aus Überzeugung, einfache Kommunikation & absolute Verschwiegenheit.