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Wenn der Führerschein in Gefahr ist: Strafverteidiger für Verkehrsstrafrecht einschalten

Wir verteidigen Sie als Anwalt & Strafverteidiger in München effektiv und engagiert im Verkehrsstrafrecht bei Verkehrsstraftaten & Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Rechtsanwältin Dr. Jasmin Haider ist sich als Partnerin der Kanzlei ausschließlich im Strafrecht tätig und auf Strafverteidigung spezialisiert.

Bei uns sind Sie im Verkehrsstrafrecht genau richtig. Unser Team: Kfz-Meister, Anwalt & Strafverteidiger unter einem Dach.

Bußgeldbescheid erhalten wegen Blitzer, Abstand, Rotlicht, etc?

Verkehrsstrafrecht & Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Fahrverbot & Führerscheinentzug drohen

Wir sind Ihre Spezialisten in München für Strafrecht und Verkehrsrecht:

✓ Bußgeldbescheid
✓ Blitzer
✓ Führerscheinentzug
✓ Unfallflucht
✓ Fahren ohne Fahrerlaubnis
✓ Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr
✓ Führerscheinentzug
✓ Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
✓ Strafverfahren

Wir verteidigen Sie bei Straftaten & Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt kostenlos prüfen lassen

Blitzer?
Abstandsverstoß?
Rotlichtverstoß?

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos & unverbindlich!

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Führerschein als Dokument / Karte und der Fahrerlaubnis. Der Führerschein bescheinigt, dass der Inhaber ein bestimmtes Fahrzeug führen darf, d.h. eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Fahrerlaubnis wird durch Ablegen der Führerscheinprüfung erlangt und ist eine staatliche Zulassung. Oftmals wird von „Führerscheinentzug“ gesprochen. Rechtlich korrekt spricht man jedoch von Fahrerlaubnisentzug oder Entzug der Fahrerlaubnis.

Bei einem Fahrverbot wird nur der Führerschein für eine bestimmte Zeit (1 bis 6 Monate) verwahrt. Die Fahrerlaubnis erlischt nicht. Nach Ablauf der Zeit kann der Führerschein abgeholt werden und wieder Auto gefahren werden.

Beim Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Zulassung zum Führen von Fahrzeugen komplett. Der Führerschein muss auch abgegeben werden. Nach Ablauf einer bestimmten Zeit muss die Fahrerlaubnis und der Führerschein komplett neu beantragt werden, evtl. mit MPU.

Ja. Fahrverbot und Führerscheinentzug können beide mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor Gericht kombiniert werden.
Ein Fahrverbot kann auch in einem Bußgeldbescheid verhängt werden.
Um genau zu sein: Ein Fahrverbot (§ 44 StGB) ist eine sog. Nebenstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) ist eine sog. Maßregel (§ 69 StGB).

Fahrverbot

Das Fahrverbot ist das mildere Mittel. Ein Fahrverbot kann für 1 bis 6 Monate angeordnet werden.

Ein Fahrverbot kann als Nebenstrafe in einem Urteil bei jeder Straftat verhängt werden (1 – 6 Monate) Dabei muss es sich nicht um eine Straftat im Straßenverkehr handeln!
Ein Fahrverbot kann auch in einem Bußgeldbescheid angeordnet werden (1 – 3 Monate), z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird für mindestens 6 Monate entzogen.

Ein Führerscheinentzug ist nur bei Verkehrsstraftaten möglich . Dazu zählen:

  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Wer zu schnell fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Als Strafe wird in aller Regel eine Geldbuße verhängt und in bestimmten Fällen zusätzlich auch ein Fahrverbot (1 – 3 Monate) und Punkte.

Mit Punkten ist normalerweise ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zu rechnen.

Ein Fahrverbot droht in der Regel ab 41 km/h außerorts und 31 km/h innerorts. Wurden innerhalb der letzten 12 Monate mehrere Geschwindigkeitsverstöße begangen, droht bereits ab 26 km/h über dem Limit ein Fahrverbot.

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Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten? Hier heißt es: Schnell handeln! Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen. Wenden Sie sich sofort an uns, wir sind Ihr Anwalt für Strafrecht & Verkehrsstrafrecht in München. Ein Fahrverbot lässt sich oft vermeiden!

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Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, d.h. falsch. Oftmals kann ein Fahrverbot auch in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden. Möglicherweise liegt bei Ihnen auch ein Härtefall vor, wenn Ihre berufliche Existenz durch ein Fahrverbot bedroht ist.

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Im Kampf für Ihr Recht

Im Kampf für Ihr Recht

Es erwartet Sie Chefbehandlung in einer modernen Kanzlei, Strafverteidigung aus Überzeugung, einfache Kommunikation & absolute Verschwiegenheit.

FAQ: Strafrecht

Als Kanzlei für Strafrecht in München erklären wir Ihnen den Ablauf eines Strafverfahrens.

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Die Revision im Strafrecht ist die letzte Instanz zur Korrektur eines Urteils im Strafrecht. Sie müssen ein Urteil im Strafrecht nicht akzeptieren! Lassen Sie von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider die Erfolgsaussichten einer Revision gegen Ihr Urteil prüfen.
Sofort handeln! Sie haben für die Einlegung der Revision nur 1 Woche Zeit!

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Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil im Strafrecht ohne Gerichtsverhandlung. Strafbefehl erhalten? Lassen Sie Ihren Strafbefehl von Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider prüfen.

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Wenn Sie aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft genommen werden, ist sofortiges Handeln gefragt: Strafverteidigerin Dr. Jasmin Haider ist 24h bei Untersuchungshaft für Sie und Ihre Familie erreichbar.

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