Wenn der Führerschein in Gefahr ist: Strafverteidiger für Verkehrsstrafrecht einschalten
Verkehrsstrafrecht & Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Fahrverbot & Führerscheinentzug drohen
Wir sind Ihre Spezialisten in München für Strafrecht und Verkehrsrecht:
✓ Bußgeldbescheid
✓ Blitzer
✓ Führerscheinentzug
✓ Unfallflucht
✓ Fahren ohne Fahrerlaubnis
✓ Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr
✓ Führerscheinentzug
✓ Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
✓ Strafverfahren
Wir verteidigen Sie bei Straftaten & Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
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Es ist zu unterscheiden zwischen dem Führerschein als Dokument / Karte und der Fahrerlaubnis. Der Führerschein bescheinigt, dass der Inhaber ein bestimmtes Fahrzeug führen darf, d.h. eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Fahrerlaubnis wird durch Ablegen der Führerscheinprüfung erlangt und ist eine staatliche Zulassung. Oftmals wird von „Führerscheinentzug“ gesprochen. Rechtlich korrekt spricht man jedoch von Fahrerlaubnisentzug oder Entzug der Fahrerlaubnis.
Bei einem Fahrverbot wird nur der Führerschein für eine bestimmte Zeit (1 bis 6 Monate) verwahrt. Die Fahrerlaubnis erlischt nicht. Nach Ablauf der Zeit kann der Führerschein abgeholt werden und wieder Auto gefahren werden.
Beim Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Zulassung zum Führen von Fahrzeugen komplett. Der Führerschein muss auch abgegeben werden. Nach Ablauf einer bestimmten Zeit muss die Fahrerlaubnis und der Führerschein komplett neu beantragt werden, evtl. mit MPU.
Ja. Fahrverbot und Führerscheinentzug können beide mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor Gericht kombiniert werden.
Ein Fahrverbot kann auch in einem Bußgeldbescheid verhängt werden.
Um genau zu sein: Ein Fahrverbot (§ 44 StGB) ist eine sog. Nebenstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) ist eine sog. Maßregel (§ 69 StGB).
Fahrverbot
Das Fahrverbot ist das mildere Mittel. Ein Fahrverbot kann für 1 bis 6 Monate angeordnet werden.
Ein Fahrverbot kann als Nebenstrafe in einem Urteil bei jeder Straftat verhängt werden (1 – 6 Monate) Dabei muss es sich nicht um eine Straftat im Straßenverkehr handeln!
Ein Fahrverbot kann auch in einem Bußgeldbescheid angeordnet werden (1 – 3 Monate), z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird für mindestens 6 Monate entzogen.
Ein Führerscheinentzug ist nur bei Verkehrsstraftaten möglich . Dazu zählen:
- Trunkenheit im Straßenverkehr
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Wer zu schnell fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Als Strafe wird in aller Regel eine Geldbuße verhängt und in bestimmten Fällen zusätzlich auch ein Fahrverbot (1 – 3 Monate) und Punkte.
Mit Punkten ist normalerweise ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zu rechnen.
Ein Fahrverbot droht in der Regel ab 41 km/h außerorts und 31 km/h innerorts. Wurden innerhalb der letzten 12 Monate mehrere Geschwindigkeitsverstöße begangen, droht bereits ab 26 km/h über dem Limit ein Fahrverbot.
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Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, d.h. falsch. Oftmals kann ein Fahrverbot auch in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden. Möglicherweise liegt bei Ihnen auch ein Härtefall vor, wenn Ihre berufliche Existenz durch ein Fahrverbot bedroht ist.
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